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Deutschsprachiges Glossar

Die Globalisierung der Märkte und die Entwicklung zur Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft stellen die Industrie vor neue Herausforderungen und setzen die gesamte europäische Wirtschaft einem ständigem Strukturwandel aus.

Ziel der Industriepolitik der Europäischen Union ist es, die Position der europäischen Unternehmen auf dem Weltmarkt zu stärken.

Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 173) werden die Hauptziele des Handelns der EU in diesem Bereich festgeschrieben:

  • Erleichterung der Anpassung der Industrie an strukturelle Veränderungen,
  • Förderung eines für die Initiative und Weiterentwicklung der Unternehmen günstigen Umfelds 
  • Hilfen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, 
  • Unterstützung und Koordinierung in den Bereichen Innovation, Forschung und Entwicklung.


Die Europäische Union federt Produktionsrückgänge und Kapazitätsstilllegungen ab und führt Analysen der Marktsituation und der europäischen Wettbewerbssituation durch. Im Rahmen ihrer Strukturpolitik unterstützt sie die Anpassung an den industriellen Wandel.

Die Informationsgesellschaft bietet eine Vielzahl neuer Entwicklungschancen, bedeutet aber auch eine enorme Herausforderung für die europäische Wirtschaft. Die neuen Technologien schaffen ein hohes Potential für neue Dienstleistungen: Viele neue Arbeitsplätze werden entstehen, herkömmliche werden verschwinden.

Gleichzeitig ermöglicht die Informationsgesellschaft neue Modelle der weltweiten Arbeitsteilung. Europäische Unternehmen lassen Arbeiten in Ländern mit niedrigen Löhnen im Online-Betrieb durchführen.

Auf dem zukunftsträchtigen Informationsmarkt stehen die europäischen Anbieter unter starkem und weltweitem Konkurrenzdruck. Ziel der Politik der Europäischen Union ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft auf dem Informationsmarkt zu stärken, das Angebot an Dienstleistungen zu verbessern und unionsweit moderne Datenübertragungsnetze bereitzustellen.

Schwerpunkte

Im Juli 1994 legte die Europäische Kommission einen Aktionsplan vor, in dem sie konkrete Maßnahmen vorschlägt, die die Entwicklung der europäischen Informationsgesellschaft beschleunigen sollen. Der Nachfolge-Aktionsplan wurde 1997 verabschiedet.

Grundvoraussetzung für den Einstieg in die Informationsgesellschaft ist ein offener, vom Wettbewerb geprägter Telekommunikationsmarkt. Seit dem 1. Januar 1998 sind die Telekommunikationsnetze für den Wettbewerb geöffnet.

Alle Anbieter haben seitdem einen offenen Zugang zu den Infrastrukturnetzen. Dabei muss allerdings gewährleistet sein, dass allen Bürgern der Union ein "Grunddienst" zu angemessenen Preisen zur Verfügung steht.

Die Europäische Union fördert die Entwicklung des europäischen Informationsraumes mit speziellen Programmen.

IMPACT II

Ziel von IMPACT II ist es, zur Entwicklung eines Binnenmarkts für Informationsdienstleistungen beizutragen. IMPACT II fördert Initiativen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Anbieter. Außerdem unterstützt IMPACT II die Nutzung hochentwickelter Informationsdienste und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den europäischen Unternehmen. Die geförderten Projekte sollen schließlich die Anwenderfreundlichkeit von Informationssystemen verbessern.

IDA

Das Programm IDA (Interchange of data between administrations) fördert die gemeinsame Nutzung von Telematiknetzen der Verwaltungen der EU-Staaten. Die Projekte betreffen die Sicherung der Außengrenzen, Handelsstatistiken, Betrugsbekämpfung, Mobilität und indirekte Steuern.

Pilotprojekte

Die EU fördert auch Pilotprojekte, mit denen innovative Anwendungsmöglichkeiten der neuen Informationstechnologien erprobt werden. Sie betreffen:

  • die Entwicklung der Telearbeit,
  • die Vernetzung von Universitäten und Forschungszentren,
  • die Schaffung von Telematikdiensten für kleine und mittlere Unternehmen,
  • den Fernunterricht,
  • die Entwicklung von telematischen Verkehrsleitsystemen,
  • die Schaffung eines transeuropäischen Systems der Flugsicherung,
  • EDV-Netze für das Gesundheitswesen,
  • die Anwendung der EDV für unionsweite Ausschreibungen und
  • urbane Datenautobahnen.

Darüber hinaus will die Europäische Union das Entstehen von Breitbandkommunikationsnetzen (ISDN) sowie die Entwicklung der Mobilkommunikation beschleunigen. Von den Arbeitnehmern wird in der Informationsgesellschaft in zunehmendem Maße Flexibilität gefordert. Bildung und Qualifikation werden die Arbeitskräfte ein ganzes Berufsleben lang begleiten. Nur so können sie den ständigen Wandel der Arbeitswelt meistern. Im Rahmen ihrer Strukturpolitik unterstützt die EU die Anpassung der Arbeitnehmer an diesen Wandel.

Schließlich hat die Europäische Kommission ein Büro zur Information über die Informationsgesellschaft (Informationen Society Project Office, ISPO) mit Sitz in Brüssel initiiert. Es soll als Zentrum des Informationsaustausches und als Dokumentationszentrum für Unternehmen, Verwaltungen, Universitäten und Verbände dienen.

Der Vertrag von Lissabon hat die Innen- und Justizpolitik in das Vertragswerk der Europäischen Union (EU) aufgenommen. Vorher wurden Vereinbarungen in diesem Politikfeld von den Regierungen der Mitgliedstaaten ausgehandelt. Damit erhält das Europäische Parlament (EP) ein Mitspracherecht bei der Gesetzgebung.  

Europa: Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) enthält als Titel V einen umfangreichen Abschnitt über den „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“. So hat die EU im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung die Kompetenz, Rahmenbedingungen festzulegen, damit in allen Staaten gleiche Regeln gelten. Der Vertrag sieht auch eine justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen vor. Im Bereich des Zivilrechts gilt der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher und außergerichtlicher Entscheidungen. Im Strafrecht müssen gerichtliche Urteile grenzüberschreitend anerkannt und die Rechtsvorschriften angeglichen werden. Letzteres gilt bei der Zulässigkeit von Beweismitteln sowie bei den Rechten des Einzelnen im Strafverfahren und den Rechten von Opfern von Straftaten. Weiterhin kann die EU den Mitgliedstaaten Mindestvorschriften für Strafen und Straftatbestände im Bereich der besonders schweren Kriminalität vorschreiben. Dazu zählen unter anderem Terrorismus, Menschen- und Drogenhandel, Waffenhandel, Geldwäsche, Korruption, Fälschung von Zahlungsmitteln, Computerkriminalität und organisierte Kriminalität.

Die genannten Regelungen müssen allerdings erst schrittweise entwickelt werden. Dabei hat das EP unterschiedliche Kompetenzen, die je nach Bereich das Gesetzgebungsrecht enthalten oder nur ein Anhörungsrecht. Auch lässt der Vertrag ausdrücklich die verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu, wenn es nicht zu einer einheitlichen europäischen Regelung kommen sollte.

Schengener Abkommen

Durch das Schengener Abkommen (1985) wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten schrittweise abgeschafft. Strengere Kontrollen gibt es dafür an den Außengrenzen der EU. 1995 hatten Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien das Abkommen umgesetzt. Österreich kam 1997 dazu, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden 2000. Seit 2007 sind die Kontrollen an den Grenzen zu Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn ebenfalls entfallen. Letzter Neuzugang ist die Schweiz, sie setzt das Abkommen seit 2009 um.

Die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedsländer können sich frei im Schengen-Raum bewegen. Dasselbe gilt für Personen, die ein Visum für eines der Mitgliedsländer haben. Sie können sich bis zu drei Monate in einem anderen Mitgliedsstaat aufhalten, ohne ein separates Visum beantragen zu müssen. Einige Länder bilden Ausnahmen: So sind Island, Norwegen und die Schweiz zwar keine Mitglieder der EU, wenden das Abkommen aber dennoch an. Andorra, Liechtenstein und San Marino haben zwar nicht explizit unterzeichnet, da es aber zu den Nachbarländern schon vorher keine Grenzkontrollen gab, findet das Schengener Abkommen automatisch Anwendung.

Eurojust

Eurojust soll bei der Verfolgung schwerer grenzüberschreitender und organisierter Kriminalität die Koordinierung der Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten fördern und verbessern. Sitz von Eurojust ist Den Haag.

Die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden soll insbesondere bei der internationalen Rechtshilfe und der Vollstreckung europäischer Haftbefehle erreicht werden. Darüber hinaus kann Eurojust auch Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen unterstützen, die nur einen Mitgliedstaat und einen Drittstaat betreffen. Dasselbe gilt für Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, die nur einen Mitgliedstaat und die Kommission betreffen, was bei Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU der Fall ist. Der Vertrag von Lissabon sieht in diesen Fällen sogar die Möglichkeit vor, eine Europäische Staatsanwaltschaft einzusetzen, falls der Rat mit Zustimmung des EP dies beschließt (Art. 86 AEUV).

Europol

Europol unterstützt die Tätigkeit der nationalen Polizeibehörden und der anderen Strafverfolgungsbehörden und verstärkt ihre Zusammenarbeit. Europol wird tätig, wenn es um die Verhütung und Bekämpfung schwerer Kriminalität, Terrorismus und Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen, geht und wenn diese zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffen (Art. 88 AEUV). Weil Europol nicht über die Befugnisse verfügt, selbst Personen festzunehmen, besteht die Arbeit im wesentlichen darin, die Vollstreckungsbehörden der Mitgliedstaaten durch das Zusammenführen von Informationen und durch Koordinationstätigkeiten zu unterstützen. 

Europäische Polizeiakademie (EPA)

Im Rahmen der EPA arbeiten die nationalen Ausbildungseinrichtungen der Mitgliedstaaten zusammen. Ihr Ziel ist es, die Polizeibeamten Europas bei der grenzüberschreitenden Verbrechensbekämpfung zu unterstützen. Die EPA mit Sitz im britischen Bramshill ist ein Netzwerk der nationalen Akademien.

Stand: März 2013