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Deutschsprachiges Glossar

Die Europäische Union betreibt eine gemeinsame Handelspolitik, die den Verkehr von Waren und Dienstleistungen mit Drittländern regelt. Dies ist in den Artikeln 206 und 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU geregelt. Die Union nimmt durch ihr geschlossenes Auftreten eine starke Stellung in der internationalen Handelspolitik ein.

Kernelement der Handelspolitik ist der gemeinsame Zolltarif (Zollunion). Zu den Kompetenzen der EU in diesem Bereich gehören der Abschluss von Wirtschaftsabkommen, die Gestaltung der Ausfuhrpolitik sowie handelspolitische Schutzmaßnahmen wie der Abwehr unfairer Handelspraktiken. Daneben ist die EU aktiv an der Entwicklung des Welthandels im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) und der UN-Handels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD) beteiligt.

 
Die Mitgliedstaaten haben der Europäischen Kommission das Recht übertragen, Handelsabkommen mit Drittländern oder internationalen Organisationen auszuhandeln. Eine Vielzahl von Abkommen bestimmen die Beziehungen der EU zu Handelspartnern in der Welt. Nicht immer sind diese Beziehungen unproblematisch. Häufig besteht Uneinigkeit über Einfuhrbeschränkungen, Ausfuhrsubventionen, Dumping oder andere Maßnahmen, die den freien Handel behindern, jedoch von den Handelspartnern als essentiell für den Schutz ihrer Wirtschaft betrachtet werden. 

Die EU hat zahlreiche Handelsabkommen mit Partnern in der ganzen Welt abgeschlossen:

  • Abkommen mit den Ländern der Europäischen Freihandelszone (EFTA),
  • Handels- und Kooperationsabkommen mit vielen Staaten der ehemaligen Sowjetunion,
  • Abkommen mit zahlreichen Mittelmeerdrittländern,
  • Abkommen mit den Ländern Asiens und Lateinamerikas,
  • Abkommen mit den "AKP-Staaten" im Rahmen der EU-Entwicklungspolitik (Entwicklungszusammenarbeit),
  • Zollpräferenz-Vereinbarungen im Rahmen der UN-Handels- und Entwicklungskonferenz.


     

Ziel dieser Abkommen ist es immer, den Handel zu fördern. In der Regel wird aber eine über den reinen Güteraustausch hinausgehende Zusammenarbeit angestrebt.

Schon bei der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft war es erklärtes Ziel, möglichst rasch alle Handelsschranken abzubauen und so den Binnenmarkt zu verwirklichen. Der erste Schritt war 1968 die Abschaffung aller Zölle im Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten. Nach diesem Erfolg dauerte es viele Jahre bis zur Verwirklichung des echten Binnenmarkts.

Der Grund: Unterschiedliche nationale Normen und Vorschriften, sogenannte "nicht-tarifäre Handelshemmnisse", behinderten den Warenverkehr - in manchen Fällen nicht weniger stark als Zölle oder Einfuhrkontingente. Für Europas Volkswirtschaften war dies ein echtes Wachstumshemmnis. 

Um die Idee des Gemeinsamen Marktes zu verwirklichen, bedurfte es gemeinsamer Regeln. Dabei setzte die Europäische Gemeinschaft zunächst auf das Konzept der Harmonisierung: Technische Vorschriften und Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen sollten bis ins kleinste Detail vereinheitlicht werden. Die EG-Mitgliedsländer verhandelten so lange, bis schließlich ein einstimmiger Kompromiss herauskam. Sehr schnell wurde deutlich, dass das Konzept der Harmonisierung ein mühsamer und vor allem langwieriger Weg war. Es wurde deshalb Mitte der 80er Jahre schrittweise durch ein neues Konzept ersetzt.

Für Waren und Dienstleistungen, die grenzüberschreitend angeboten werden sollen, definiert die Europäische Union (EU) nur noch grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen. Kein Produkt, das die gemeinschaftlich festgelegten Mindestanforderungen erfüllt und in einem EU-Land als unbedenklich eingestuft ist, darf von den Behörden eines anderen EU-Staates zurückgewiesen werden - ganz egal, ob es sich dabei um Bier handelt, um Nudeln oder um Käse. Eine Abweichung von diesem Grundsatz ist nur möglich, wenn dies aus Gründen der Volksgesundheit oder des Verbraucherschutzes zwingend erforderlich ist.

Schon 1979 wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem sogenannten "Cassis de Dijon-Urteil" den Weg der Annäherung statt der Vereinheitlichung von Rechtsvorschriften und Normen. Deutschland wollte damals den Verkauf des französischen Likörs nicht zulassen, weil er den im deutschen Gesetz vorgeschriebenen Alkoholgehalt nicht enthielt. Der EuGH sprach ein Urteil zugunsten des "Cassis". Die Begründung: Alle Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat bereits zugelassen sind und wichtige Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllen, müssen auch freien Zugang zu den Märkten in den übrigen EU-Ländern haben.

Die Details werden durch einheitliche europäische Normen ausgestaltet, die von den Europäischen Normungsinstituten CEN/CENELEC festgelegt werden. Diese Normen garantieren, dass die nach ihnen hergestellten Produkte den europäischen Mindestanforderungen entsprechen. Die Normen sind allerdings nicht verbindlich.

In der Regel können die Hersteller bei ihren Produkten auch andere Gesichtspunkte zu Grunde legen - Bedingung ist nur, dass sie die europäischen Mindestanforderungen erfüllen. Nur wenn europäische Normen in EU-Richtlinien ausdrücklich vorgeschrieben sind, ist ihre Anwendung zwingend.

Die Einheitliche Europäische Akte verankerte das neue Konzept 1987 im EU-Recht. In allen Bereichen, die für das Funktionieren des Binnenmarktes maßgeblich sind, legt die EU seitdem nur noch Mindestanforderungen fest. In Bereichen, die die europäischen Regelungen nicht erfassen, gilt das "Prinzip der gegenseitigen Anerkennung". Das bedeutet: Wo immer eine Harmonisierung aufgrund der Unterschiedlichkeit der Systeme zu schwierig oder nicht wünschenswert ist, erkennen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Regeln gegenseitig an.

Stand: März 2013

Die Finanzierung des Haushalts der Europäischen Union (EU) unterscheidet sich grundsätzlich von der Finanzierung der öffentlichen Haushalte der Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten haben eine eigene Finanzhoheit und können so für ihre Einnahmen durch Steuern selbst sorgen. Die EU-Haushaltsmittel werden dagegen von den Mitgliedstaaten erhoben und der EU zur Verfügung gestellt.

Der Haushalt wird aus Einnahmen finanziert, die der EU nach einem bestimmten Schlüssel zufließen. Diese Eigenmittel umfassen:

  • Beitragszahlungen der Mitgliedstaaten, die sich nach deren Wirtschaftskraft (gemessen am Bruttoinlandsprodukt) richten
  • Agrarzölle und Zuckerabgaben 
  • Zölle, die an den EU-Außengrenzen bei der Einfuhr erhoben werden 
  • einen festgesetzten Anteil der Mehrwertsteuereinnahmen der EU-Staaten
  • verfügbarer Überschuss des vorhergehenden Haushaltsjahres
  • sonstige Einnahmen

Seit 1988 wird die Höhe dieser Eigenmittel durch eine von den Mitgliedstaaten festgelegte Obergrenze (gemessen an der Wirtschaftsleistung der gesamten EU) beschränkt. Die EU darf zur Finanzierung ihres Haushalts keine Schulden aufnehmen.

Seit 1988 gibt es eine mittelfristige Finanzplanung der Union, den sogenannten Mittelfristigen Finanzrahmen, zunächst als Finanzielle Vorausschau bezeichnet. 1999 hat sich die Höchstgrenze der EU-Einnahmen schrittweise auf 1,24 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) der Union erhöht.

Tatsächlich geht die EU sparsam mit ihren Mitteln um. Der Gesamtbetrag der Mittel für Zahlungen lag in den letzten Jahren immer unter der Höchstgrenze. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) macht immer noch den Löwenanteil der Gesamtausgaben der EU aus. Hinzu kommen die Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums. Der zweitgrößte Ausgabenposten ist die Strukturpolitik für unterentwickelte Regionen.

Der EU-Haushalt wird von der Europäischen Kommission ausgearbeitet und vom Europäischen Parlament (EP) und dem Rat aufgestellt. Mit dem Vertrag von Lissabon ist das Parlament auch hier gleichberechtigter Gesetzgeber für alle Politikfelder geworden. Die Regelungen zum Haushaltsverfahren sind in den Artikeln 313ff. des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) festgelegt. 

Der beschlossene Haushaltsplan wird von der EU-Kommission und den Mitgliedsländern der EU entsprechend der Vertragsbestimmungen durchgeführt. Die Kommission legt dem Parlament jährlich einen Rechenschaftsbericht vor. Auf Empfehlung des Ministerrates erteilt das Parlament der Kommission dann die Entlastung.

Als eine der leistungsstärksten Volkswirtschaften der EU trägt Deutschland einen großen Anteil des EU-Haushalts. Deutschland erhält auch große Summen aus diesem Haushalt zurück: Die fünf neuen Bundesländer gehören zu den Regionen, die von der EU im Rahmen ihrer Strukturpolitik besonders gefördert werden. 

Darüber hinaus bringt die EU Deutschland Vorteile, die allerdings nicht präzise beziffert werden können: Als große Exportnation profitiert es ganz besonders von den Vorteilen des Gemeinsamen Marktes. Schließlich werden durch die Gelder, die aus den Brüsseler Kassen in die wirtschaftsschwächeren Länder der EU fließen, auch bei uns Arbeitsplätze geschaffen. Ein großer Teil der Mittel kommt nämlich durch Aufträge wieder nach Deutschland zurück.

Stand: März 2013

Das Amt des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union wurde 1997 mit dem Vertrag von Amsterdam geschaffen.

Mit dem Vertrag von Lissabon wurde das Amt  aufgewertet. Der Hohe Vertreter bekleidet jetzt zwei Ämter: Zum einen ist er Beauftragter des Rates für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und außerdem Vizepräsident der Kommission für Außenbeziehungen. Erste Hohe Vertreterin nach den neuen Bestimmungen ist die Britin Catherine Ashton.

Sie hat den Vorsitz der regelmäßigen Tagungen der Außenminister der Mitgliedstaaten inne und vertritt die Union auf internationaler Bühne. Dabei wird sie durch einen Europäischen Auswärtigen Dienst unterstützt, der sich aus Beamten des Rates und der Kommission sowie aus Diplomaten der Mitgliedstaaten zusammensetzt.

Die humanitäre Hilfe der EU umfasst die Soforthilfe für Opfer von Naturkatastrophen oder kriegerischen Auseinandersetzungen, die langfristige Flüchtlingshilfe und die Nahrungsmittelhilfe. Seit der Gründung eines kleineren Nothilfefonds Anfang der 70er Jahre konnte die EU Zahl und Umfang ihrer humanitären Hilfsmaßnahmen wesentlich steigern.

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Foto: REGIERUNGonline Kühler

1996 hat die EU eine Verordnung verabschiedet, die die Leitlinien ihrer humanitären Hilfe festschreibt. Danach soll humanitäre Hilfe

  • in Notsituationen und bei Naturkatastrophen Menschenleben retten und erhalten;
  • Bevölkerungsgruppen helfen, die von Kriegen betroffen sind;
  • Maßnahmen ergreifen, um den ungehinderten Zugang zu den Hilfsbedürftigen und den ungehinderten Transport der Hilfe zu gewährleisten;
  • kurzfristige Rehabilitations- und Wiederaufbauarbeiten durchführen;
  • Flüchtlingen bei der Wiederansiedlung im Heimatland helfen;
  • Krisen durch die Schaffung eines Frühwarnsystems vorbeugen;
  • Maßnahmen zum Schutz der Opfer von Konflikten ergreifen.

Die EU ist der wichtigste Geldgeber für große Hilfsprogramme, die von den Sonderorganisationen der Vereinten Nationen (UN) ausgeführt werden.

ECHO: Amt für humanitäre Hilfe

Die EU-Kommission hat für die Hilfen in Katastrophen- und Notfällen einen speziellen Dienst eingerichtet: Das Europäische Amt für humanitäre Hilfe oder kurz "Echo" (European Community Humanitarian Office). Echo koordiniert seit 1992 die EU-Hilfen zum Beispiel bei Hochwasser, Erdbeben oder nach Kriegen.

Für die konkrete Umsetzung der Hilfsmaßnahmen arbeitet der Dienst mit rund 200 Partnerorganisationen - darunter das Rote Kreuz oder das UNHCR - weltweit zusammen. Mit den Organisationen schließt Echo Partnerschaftsverträge ab, die festlegen, welche Maßnahmen in den Krisengebieten getroffen werden sollen. Ein solches Vorgehen stellt sicher, dass die EU-Gelder mit dem Know-How der Hilfsorganisationen auch sinnvoll ausgegeben werden können.

Langfristiger Wiederaufbau

Die Experten von Echo stimmen während ihrer Arbeit den Übergang von unmittelbarer Nothilfe zum Wiederaufbau ab. Konkrete Wiederaufbau- und Entwicklungsmaßnahmen sind aber Teil der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union.

Hierfür hat die Kommission das Europäische Entwicklungsamt "EuropeAid" eingerichtet. EuropeAid koordiniert die verschiedenen Maßnahmen und arbeitet ähnlich wie Echo mit einer Vielzahl von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen bei der Umsetzung konkreter Projekte zusammen.