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Deutschsprachiges Glossar
Im Fiskalvertrag verpflichten sich 25 Länder der Europäischen Union (EU) zu einer konsequenten Sparpolitik. Der "Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion" sieht vor: Die Länder nehmen in ihre nationalen Rechtsordnungen - vorzugsweise auf Verfassungsebene - eine "Regel des ausgeglichenen Haushalts" auf.
Das gesamtstaatliche strukturelle Defizit darf die Obergrenze von 0,5 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht übersteigen, solange die Schuldenquote nicht deutlich unter 60 Prozent liegt.
Die Umsetzung von Schuldenbremsen in nationales Recht kann durch eine Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) durchgesetzt werden. Für den Fall der Nichtbefolgung von EuGH-Urteilen sind Strafzahlungen an den Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) in Höhe von bis zu 0,1 Prozent des BIP vorgesehen. Mitgliedsstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden, müssen ein Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramm auflegen, das vom Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission genehmigt und überwacht wird.
Die Vertragsparteien verpflichten sich zu einer verstärkten wirtschaftspolitischen Koordinierung. Hierzu treffen sich zweimal pro Jahr die Staats- und Regierungschefs der Euro-Länder.
Der Fiskalvertrag tritt in Kraft, sobald zwölf Euro-Staaten den Vertrag ratifiziert haben – entweder am 1. Januar 2013 oder, falls die notwendigen Ratifizierungen früher erfolgen, zu einem früheren Zeitpunkt.
Die Ratifizierung des Fiskalpakts ist Voraussetzung, um Kredite aus dem Rettungsschirm und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus zu erhalten.
Stand: Mai 2012
Forschung und Technologie haben in den letzten Jahren einen neuen Stellenwert bekommen. Die Entwicklung der grundlegenden Technologien wie Informations- und Kommunikationstechnologien prägen das moderne Leben in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft.
Technologische Entwicklungen haben sich zudem rasant beschleunigt: Das technische Wissen in Schlüsselsektoren vervielfacht sich innerhalb weniger Jahre, Forschungs- und Entwicklungskosten steigen in immer neue Dimensionen; die Globalisierung der Märkte ist vor allem in High-Tech-Sektoren Realität. All dies macht die europäische Dimension in Forschung und Technologie für die europäische Wirtschaft zur Überlebensfrage. Forschung und Entwicklung sind ein wichtiger Bestandteil der Lissabon-Strategie für Wirtschaftswachstum in Europa.
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| Foto: REGIERUNGonline / Faßbender |
Die Förderung von Forschung und technologischer Entwicklung in der Europäischen Union erfolgt durch spezifische Programme: Sie haben jeweils einen großen Forschungsbereich zum Gegenstand und laufen über mehrere Jahre. Sie sind zusammengefasst in einer größeren Einheit, dem "Forschungsrahmenprogramm". Dieses Programm soll helfen, die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der in der Gemeinschaft angesiedelten Industrie zu stärken. Außerdem soll es die Entwicklung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der EU fördern. Schließlich soll es alle Forschungsmaßnahmen unterstützen, die aufgrund anderer Politikbereiche der Gemeinschaft für erforderlich gehalten werden.
Das siebte Forschungsrahmenprogramm (7. FRP) von 2007 - 2013 umfasst ein Fördervolumen von 54,5 Milliarden Euro. Es ist in vier Teilprogramme gegliedert:
- Kooperation
Dieses Programm ist mit einer finanziellen Ausstattung von 32,4 Milliarden Euro die Hauptsäule des 7. FRP. Es fördert grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen Universitäten, Industrie und Forschungszentren. Die thematisch vorgegebenen Forschungsbereiche sind unter anderen Informations- und Kommunikationstechnologien, Nanowissenschaften, Werkstoffe und neue Produktionstechniken. Auch Energie, Umwelt (inkl. Klimawandel), Weltraum und Biotechnologie gehören dazu.
- Ideen
Dieses neue Programm stärkt die Spitzenkompetenz der europäischen Forschung. Es macht Europa für Spitzenforscher und für Forschungsinvestitionen attraktiver. Der in diesem Programm eingerichtete Forschungsrat European Research Council (ERC) konzentriert sich auf die Förderung von Grundlagenforschung. Er wählt die kreativsten Forscherinnen und Forscher aus und fördert sie. Das Programm umfasst 7,5 Milliarden Euro.
- Menschen
Die sogenannten "Marie-Curie-Maßnahmen" (4,7 Milliarden Euro) wecken das Interesse für den Forscherberuf. Sie werben auch Forscherinnen und Forscher in Europa und außerhalb an.
- Kapazitäten
Das vierte Programm (4,2 Milliarden Euro) verbessert die Möglichkeiten für Forschung und Innovation. Durch die gezielte Förderung von Forschungsinfrastrukturen und der Forschung kleiner und mittlerer Unternehmen wird deren optimale Nutzung gewährleistet.
Subsidiaritätsprinzip
Trotz beträchtlicher Zuwachsraten des Forschungshaushalts der Europäischen Union sind die Mittel begrenzt. Forschung und Entwicklung bleiben in erster Linie Sache der Industrie und der Mitgliedstaaten. Dieser Grundsatz wurde durch das Prinzip der Subsidiarität im Vertrag von Maastricht festgeschrieben: Die Union soll nur tätig werden, wenn das Handeln der anderen Ebenen zur Erreichung eines bestimmten Ziels weniger geeignet ist.
Frauen in der EU
Die EU hat die Förderung der Chancengleichheit zu einer wichtigen Aufgabe gemacht. Dafür gibt es gute Gründe: In der EU verdienen Frauen für die gleiche Arbeit im Schnitt weniger als Männer. Sie arbeiten noch überwiegend in als typisch angesehenen Frauenberufen und sind in Führungspositionen unterrepräsentiert. Zudem tragen Frauen überwiegend die Doppelbelastung von Familie und Beruf.
Gesetzgeberische Initiativen
Schon im EWG-Vertrag von 1957 wurde der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" festgeschrieben. Im Laufe der Jahre wurden mehrere Richtlinien verabschiedet, die die Stellung der Frau stärken. Seit dem Luxemburger Beschäftigungsgipfel vom November 1997 zählt die Chancengleichheit zu den vier Schwerpunkten der europäischen Beschäftigungsstrategie. Dies ermöglicht, noch besser auf die in der Praxis bestehende unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu reagieren.
Trotz erzielter Fortschritte und weiteren Initiativen ist noch viel zu tun, um die Gleichstellung zu erzielen. Deshalb wurde das Thema Chancengleichheit mit der 2020 Strategie wieder aufgerollt. Integratives Wachstum ist eine der drei Prioritäten der 2020 Strategie und beschäftigt sich auch mit der Gleichstellung. Konkret wird angestrebt, die Beschäftigungsrate von Frauen von aktuellen 69 auf 75 Prozent zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die Leitinitiative „Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“ ins Leben gerufen. Sie fordert alle Mitgliedstaaten aktiv dazu auf die Gleichstellung von Männern und Frauen, insbesondere im Bezug auf den Arbeitsmarkt zu fördern.
Förderung von Frauen
Die Geschlechtergleichstellung auf europäischer Ebene wurde in den letzten Jahren aktiv durch Gemeinschaftsprogramme unterstützt. Darüber hinaus flossen zahlreiche Beiträge aus Mitteln der Strukturfonds in Form von gezielten Aktionen.
Die noch laufende Initiative „Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern“ (2006 – 2013), hat unter anderem folgende Aktionsschwerpunkte:
- Geschlechtergleichstellung im Wirtschaftsleben
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- Ausgewogene Repräsentanz in Entscheidungsprozessen
Im Jahr 2008 hat die EU-Kommission eine Zwischenbilanz des Fahrplans vorgelegt. Man kam zu dem Schluss, dass viele Ziele erreicht wurden, allerdings in einem noch nicht zufriedenstellenden Ausmaß. Ende dieses Jahres soll eine endgültige Evaluierung des Fahrplans einschließlich eines Vorschlags für geeignete Folgemaßnahmen vorgelegt werden. Zu diesem Zweck hat im Juni 2010 das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen seine Arbeit aufgenommen. Momentan kreiert das Institut unter anderem einen EU-Gleichstellungsindex, der eine objektive Bewertung der Gleichstellung von Männern und Frauen in verschiedenen Lebensbereichen ermöglichen soll.
Weitere Unterstützung für Frauen gibt es durch die Gemeinschaftsinitiative Equal. Ziel ist, die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt zu fördern. Auch beim Berufsbildungsprogramm der Europäischen Union, Leonardo, erfahren Frauen eine besondere Berücksichtigung. Ein Programm, das konkret Maßnahmen gegen Gewalt gegen Frauen zum Thema hat, ist Daphne. Generell gilt für sämtliche Maßnahmen, die über Mittel aus den Strukturfonds finanziert werden, dass auf die Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen besonderer Wert gelegt wird.
Weitere Informationen über die Gleichstellungspolitik auf der Webseite der EU
Die Freizügigkeit für Erwerbstätige (Arbeitnehmer und Selbstständige) gibt es in der Europäischen Union (EU) seit 1968. Seit Beginn der neunziger Jahre können auch Studenten und aus dem Erwerbsleben ausgeschiedene Personen frei ihren Aufenthaltsort wählen. Für die 2004 und 2007 beigetretenen mittelosteuropäischen Mitgliedsländer gelten für die Arbeitnehmerfreizügigkeit Übergangsregelungen von bis zu sieben Jahren, die in bestimmten Abständen auf ihre Notwendigkeit überprüft werden. Gerade Deutschland hatte bei den Beitrittsverhandlungen wegen seiner hohen Arbeitslosigkeit auf dieser Regelung bestanden. Allerdings machen nicht alle alten EU-Länder davon Gebrauch.
Bis Anfang 2013 gab es die Freizügigkeitsbescheinigung für EU-Bürger. Sie wurde abgeschafft. Hierdurch sinken die Bürokratiekosten. Für eingetragene Lebenspartner von EU-Bürgern gelten nun in vollem Umfang dieselben Bestimmungen über Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet wie für Ehegatten. Dies gilt auch für eingetragene Lebenspartner aus Staaten außerhalb der EU. Bislang waren auf Lebenspartner von Unionsbürgern die Regelungen des nationalen Aufenthaltsgesetzes anzuwenden.
Wer im EU-Ausland kein Geld verdienen, sondern dort von Ersparnissen oder anderen Einkünften leben will, muss strengere Regeln beachten. Das allgemeine Aufenthaltsrecht wird an zwei Bedingungen geknüpft. Das "Finanzpolster" muss ausreichen, um den Lebensunterhalt im anderen EU-Land bestreiten zu können und der Betroffene muss krankenversichert sein. Dies gilt auch für die Angehörigen.
Die EU-Regelungen hat Deutschland im Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG-EU) umgesetzt.
Stand: März 2013

