Inhalt
Glossar
Deutschsprachiges Glossar
Die Einheitliche Europäische Akte (EEA) war die erste große Reform der Gründungverträge der Europäischen Gemeinschaft. Sie trat am 1. Juli 1987 in Kraft. Die Einheitliche Europäische Akte bildete die Grundlage für die Vollendung des europäischen Binnenmarktes sowie für den Einstieg in die Europäische Politische Zusammenarbeit. Sie brachte außerdem wichtige institutionelle Reformen.
Binnenmarkt bis 1992
Mit der Einheitlichen Europäischen Akte wurde ein wichtiges Zieldatum für die Verwirklichung des Binnenmarktes gesetzt: Bis Ende 1992 sollten die vier Grundfreiheiten, der freie Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr in der EU verwirklicht werden.
Um die dafür notwendige Angleichung nationaler Rechtsvorschriften (Harmonisierung) zu beschleunigen, änderte die Einheitliche Europäische Akte im Bereich des Binnenmarktes das Entscheidungsverfahren: Bis auf einige Ausnahmen (zum Beispiel beim Steuerrecht) reichen seitdem im Ministerrat für Binnenmarkt-Beschlüsse qualifizierte Mehrheiten, wo vorher die Einstimmigkeitsregel den Entscheidungsprozess erschwerte.
Der Binnenmarkt sollte nicht ohne demokratische Kontrolle verwirklicht werden. Das Europäische Parlament erhielt durch die Einheitliche Europäische Akte mehr Einfluss. Das "Verfahren der Zusammenarbeit" (Gesetzgebungsverfahren) wurde neu in die Verträge eingeführt. Bei diesem Verfahren arbeitet das Europäische Parlament im Gesetzgebungsprozess eng mit dem Rat der Europäischen Union zusammen. Außerdem erhielt das Parlament ein echtes Mitentscheidungsrecht bei Beitritten und der Assoziierung dritter Staaten.
Neue Aufgaben für Europa
Die Einheitliche Europäische Akte schaffte die vertragliche Grundlage für die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ), die in der Europäischen Union in die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik mündete. Die EPZ sollte ein geschlosseneres Auftreten der Gemeinschaft in der internationalen Politik ermöglichen.
Die EEA hat in vielen Bereichen die Handlungsmöglichkeiten der EG erweitert: Die Strukturpolitik, Forschung und technologische Entwicklung, die Umweltpolitik (Umwelt) sowie die Zusammenarbeit in der Wirtschafts- und Währungspolitik gehören dazu.
Die EU-Bürgerinnen und Bürger verbrauchen ein Sechstel des Weltenergiebedarfs. Dieser Bedarf wird jedoch nur zu etwa 50 Prozent aus heimischen Quellen gedeckt. Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ist deshalb die Grundlage einer gesicherten Energieversorgung, die gleichzeitig effizient und umweltschonend ist.
Im Bereich der traditionell wichtigsten europäischen Energiequelle - der Steinkohle - wurde bereits 1951 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl gegründet. Die friedliche Nutzung der Kernenergie wurde 1957 dem Euratom-Vertrag unterstellt. Die anderen Energieträger werden von den allgemeinen Regelungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfasst.
Energiepolitik in der EU
Die EU hat sich mehrere energiepolitische Ziele gesetzt:
- Förderung der Energieeffizienz
- Sparsamer Umgang mit Energie
- Erschließung erneuerbarer Energiequellen
- Verringerung der Umwelteinflüsse von konventionellen Energieträgern
Der Europäische Rat (ER) vom März 2007 beschloss, dass die Energiepolitik für Europa Versorgungssicherheit, Erschwinglichkeit und die Umweltverträglichkeit gleichermaßen berücksichtigt. Dem Klimawandel soll durch das Prinzip 20-20-20 begegnet werden: 20 Prozent weniger Gesamtenergieverbrauch, 20 Prozent weniger Treibhausgasemissionen und 20 Prozent erneuerbare Energien.
2009 folgte das Europäische Energieprogramm zur Konjunkturbelebung. Es sieht Finanzhilfen für den Energiesektor vor, insbesondere für die Schaffung von Verbundinfrastrukturen und für die Energieerzeugung auf der Grundlage erneuerbarer Energien.
Mit der Strategie 2020 wurde ein neuer Meilenstein in der Energiepolitik gesetzt. Unter der Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ wird die Durchführung des Planes für strategische Energietechnologien angestrebt. Dieser Plan umfasst die Förderung und Koordination kohlenstoffemissionsarmer Technologien und integriert die Beschlüsse des ER zum Klimawandel.
Der Energie-Binnenmarkt
Durch die Öffnung der Energiemärkte in der EU für den Wettbewerb werden die Energiekosten gesenkt sowie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie auf den Weltmärkten gestärkt. Für den Verbraucher ergeben sich Kostenersparnisse. Die Binnenmarktrichtlinien Strom und Gas haben 1998 den Prozess der Liberalisierung im Energiemarkt eingeleitet. Da allerdings die Vollendung des Energie-Binnenmarktes trotz mehrerer Folgeinitiativen noch nicht erreicht ist, wurde auch dieses Thema in die Initiative „Ressourcenschonendes Europa“ der 2020 Strategie mit einbezogen. Um in Zukunft einen einheitlichen Energiemarkt zu schaffen, ist zum Beispiel der Ausbau der Transeuropäischen Netze (TEN), geplant. Zudem sollen einheitlich mehr alternative Energiequellen genutzt werden.
Mehr Informationen zur EU-Energiepolitik finden Sie hier
Mit ihrer Entwicklungszusammenarbeit will die Europäische Union die Armut in der Welt bekämpfen und auf längere Sicht beseitigen. Damit leistet sie ihren Beitrag für Stabilität und Wohlstand in der Welt sowie für die Sicherheit in Europa.
Die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten erbringen rund 60 Prozent der weltweiten Mittel zur Entwicklungshilfe. Jeden Monat sind das über eine Milliarde Euro.
Die EU hat mit mehr als 160 Ländern in Afrika, Asien und Lateinamerika Abkommen über bevorzugten Handel, über technische und finanzielle Hilfe oder politische Zusammenarbeit abgeschlossen. Ihr Ziel ist es, die Armut zu bekämpfen, die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern sowie die Menschenrechte und Demokratie zu stärken.
2012 standen zur Bekämpfung der Armut auf der ganzen Welt und zur Förderung von Demokratie und Respekt vor Menschenrechten 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit konkreten Projekten leistet die EU Hilfe zur Selbsthilfe. Diese Strategie entspricht auch der Linie der Bundesregierung in der Entwicklungspolitik. Die Europäische Union und ihre Mitgliedsländer zahlten 2010 zusammengerechnet aus ihren nationalen Haushalten rund 54 Milliarden Euro an Entwicklungshilfe. Die jährlichen gemeinsamen Ausgaben liegen bei etwa acht Milliarden Euro. Dies entsprach 0,43 Prozent ihrer jährlichen Wirtschaftsleistung. Für 2015 sind 0,7 Prozent des Bruttosozialprodukts (BSP) angepeilt. Bisherige Planungen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) sehen für 2014 bis 2020 etwa 34 Milliarden Euro für den gemeinsamen Entwicklungsfonds vor.
Die Entwicklungshilfe der EU besteht zum einen Teil aus Zuschüssen zum anderen aus zinsgünstigen Darlehen und Investitionskapital der Europäischen Investitionsbank (EIB).
Als größter Binnenmarkt der Welt ist die EU der wichtigste Handelspartner der Dritten Welt. Die Union fördert die Entwicklung auch über den Handel, indem sie ihre Märkte für Produkte aus Entwicklungsländern öffnet. 2001 wurden unter dem Motto "Alles außer Waffen" für alle Produkte mit Ursprung in den am wenigsten entwickelten Ländern die Zölle und Quoten für den Import in die EU abgeschafft.
Die besonderen Handelsbeziehungen zwischen der EU und 79 Ländern in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) sind beispielhaft für die Öffnung der Märkte reicher Länder für die Produkte armer Länder. Mit der 2007 gegründeten strategischen Partnerschaft Afrika-EU wurden die Vertiefung der Beziehungen und die Intensivierung der Anstrengungen in der Entwicklungszusammenarbeit in Afrika eingeleitet.
Stand: März 2013
Erasmus
Erasmus ist eines der vier EU-Bildungsprogramme, die unter dem Dach der Initiative Lebenslanges Lernen zusammengefasst sind. Die Europäische Union unterstützt mit diesem 1987 eingerichteten Programm die Mobilität von Studenten, aber auch von Hochschulpersonal und strebt eine europaweite Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen an. Jahr für Jahr absolvieren bis zu 220.000 junge Menschen in einem anderen Partnerland mithilfe von Erasmus einen Teil ihres Studiums oder ein Praktikum. Die Auswahl ist groß: Inzwischen umfasst das Programm 90% aller Hochschulen in 31 europäischen Ländern.
Der Schwerpunkt der EU-Bildungsinitiative ist das Studium an einer europäischen Gasthochschule. Daneben unterstützt Erasmus finanziell auch Studentenpraktika, den Austausch von Dozenten und anderen Hochschulmitarbeitern sowie die transnationale Zusammenarbeit von Universitäten untereinander und mit der Wirtschaft.
Der Humanist und Theologe Erasmus von Rotterdam, der Namensgeber des Förderprogramms, bereiste im 15. Jahrhundert zu Studienzwecken viele europäische Städte. Erasmus ist zudem ein Akronym für „European Action Scheme for the Mobility of University Students.
Ab dem 3. Semester können sich Studenten für einen Erasmusaustausch von drei bis zwölf Monaten bewerben. Neben einem monatlichen Teilstipendium sind die Stipendiaten an ihrer Gastuniversität von den Studiengebühren befreit. In vielen Ländern werden zudem vorbereitende Sprachkurse angeboten. Durch die Einführung eines europaweiten Punktesystems werden die im Ausland gemachten Prüfungen zuhause anerkannt. Obwohl die akademische Bildung der Studierenden im Vordergrund steht, bietet das Programm die Gelegenheit, Sprache, Kultur, die Menschen und ihre Sitten im Gastland kennenzulernen.
Stand: März 2013
Jeder europäische Staat, der die Werte der Union akzeptiert, kann beantragen, Mitglied der Europäischen Union zu werden, heißt es im Artikel 49 des Vertrags übr die Europäische Union (EUV). Eine offizielle Begriffsbestimmung des Wortes "europäisch" gibt es nicht. Der Ausdruck umfasst geographische, historische und kulturelle Elemente, die die europäische Identität ausmachen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft sind die im Artikel 2 des EUV niedergelegten Grundwerte der Gemeinschaft wie Freiheit, Demokratie, Rechtstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und andere.
Der Europäische Rat von Kopenhagen hat 1993 mit Blick auf die Beitrittswünsche der mittelosteuropäischen Länder Voraussetzungen für eine EU-Mitgliedschaft formuliert, die für alle an einem Beitritt interessierten europäischen Staaten gelten:
"Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muss der Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben; sie erfordert ferner eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die Mitgliedschaft setzt ferner voraus, dass die einzelnen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der Politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu Eigen machen können."
Neue Mitgliedstaaten müssen mit ihrem Beitritt das gesamte rechtliche Regelungswerk der EU übernehmen. Immer wenn die Anwendung des Unionsrechts zu schweren Problemen in den neuen oder auch den alten Mitgliedstaaten führen würde, können Übergangsregelungen vereinbart werden. Sie werden in den Beitrittsverhandlungen erarbeitet, die in der Regel einige Jahre dauern.
In sechs Beitrittsrunden ist die EU von sechs auf 27 Mitgliedstaaten gewachsen. Seit 1973 sind Großbritannien, Irland und Dänemark Mitglieder. Griechenland trat 1981 bei, Spanien und Portugal kamen 1986 dazu. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands wurden die neuen Bundesländer Teil der EU. Am 1. Januar 1995 traten Österreich, Finnland und Schweden bei.
Der Beitritt von acht Staaten Mitteloststeuropas sowie Maltas und Zyperns erfolgte am 1. Mai 2004. 2007 folgte der Beitritt Bulgariens und Rumäniens.
Der Beitritt Kroatiens wird voraussichtlich Mitte 2013 erfolgen, wenn die Ratifizierung des Beitrittsvertrags abgeschlossen ist.
Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei haben am 3. Oktober 2005 begonnen. Dauer und Ergebnis der Verhandlungen sind allerdings bewusst offen gehalten.
Der Europäische Rat von Brüssel im Dezember 2005 verlieh Mazedonien den Status eines Beitrittskandidaten. Da Griechenland den Staatsnamen Mazedonien ablehnt, konnten bisher keine Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden.
Am 17. Mai 2010 erhielt Island den Status eines Beitrittskandidaten. Da das Land bereits zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört, werden keine langwierigen Beitrittsverhandlungen erwartet. Montenegro wurde Beitrittskandidat am 16.12.2010. Die Beitrittsverhandlungen sind eröffnet. Im März 2012 erhielt Serbien den Status eines Beitrittskandidaten. Ein Termin für die Eröffnung der Verhandlungen steht noch nicht fest.
Ein Aufnahmeantrag Albaniens ist bisher nicht behandelt worden.
Stand: März 2013
Die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom) wurde 1957 gemeinsam mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) in Rom gegründet. Euratom und EWG bildeten zusammen mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) die drei Europäischen Gemeinschaften (EG). Der Kompetenzbereich von Euratom erstreckt sich auf die friedliche Nutzung der Kernenergie.
Aufgabe von Euratom ist es, in der EU die zivile Nuklearwirtschaft zu kontrollieren und die Kernforschung und -technik zu fördern. Durch Sicherheitsnormen muss sie für den Gesundheitsschutz der Arbeitskräfte und der Bevölkerung sorgen.
Im Rahmen des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen ist Euratom für Sicherungsmaßnahmen zuständig und gibt über Europa hinaus technische Hilfe für Entwicklungsländer.
Am 1. Juli 1967 wurden die Organe der Euratom, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zur EG verschmolzen. Im Gegensatz zum EG-Vertrag hat der Euratom-Vertrag nie große Änderungen erfahren und ist nach wie vor in Kraft. Die Europäische Atomgemeinschaft hat nicht mit der Europäischen Union fusioniert und bewahrt somit ihre eigene Rechtspersönlichkeit, auch wenn beide gemeinsame Organe haben.
Weitere Informationen zu Euratom
Stand: April 2013
Der Euro ist die gemeinsame europäische Währung. Er ist Teil der Wirtschafts- und Währungsunion der europäischen Staaten.
Am 1. Januar 2002 wurde der Euro in folgenden zwölf Staaten der Europäischen Union als Bargeld eingeführt: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Der Euro ist auf Grund einer Vereinbarung mit der EU Zahlungsmittel in den europäischen Kleinstaaten Monaco, San Marino und Vatikan. Er gilt auch in den außereuropäischen Gebieten der Teilnehmerländer wie zum Beispiel in den französischen Überseegebieten. Montenegro, Kosovo und Andorra verwenden den Euro ohne Vereinbarung mit der EU.
Die EU-Mitgliedsländer Dänemark und Großbritannien müssen nach den Verträgen den Euro nicht einführen. In Schweden hat die Bevölkerung die Einführung abgelehnt.
Die neuen Mitgliedstaaten der EU werden die Gemeinschaftwährung einführen, sofern sie die Kriterien erfüllen, die in Art. 140 des Vertrags über die Arbeitsweise der Union festgelegt sind (sog. Maastricht-Kriterien). Dazu gehören
- Preisstabilität,
- kein übermäßiges öffentliches Defizit und
- eine stabile Währung im Vergleich zu den anderen Staaten des Europäischen Währungssystems.
Slowenien hat den Euro am 1.1.2007 eingeführt, Malta und Zypern am 1. 1. 2008, die Slowakei am 1.1. 2009 und Estland am 1.1.2011.
Über die Stabilität des Euro wacht die Europäische Zentralbank (EZB).
1989 veränderten die Umwälzungen in Mittel- und Osteuropa den Kontinent: In den mittel- und osteuropäischen Staaten fanden tief greifende politische und wirtschaftliche Reformen statt. Die Europäische Union unterstützte ausdrücklich diesen Prozess.
Der neuen Situation wurde durch sogenannte Europa-Abkommen Rechnung getragen. Diese schloss die Europäische Union mit Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, Rumänien, der Tschechischen Republik und Ungarn ab.
Heranführung an die EU
Die Abkommen waren zunächst ein Instrument, die wirtschaftliche und politische Ordnung der osteuropäischen Staaten zu stabilisieren. Darüber hinaus wurden die Staaten auf ihrem Weg zu Demokratie und Marktwirtschaft unterstützt. In der Folge entwickelten sich die Abkommen aber als Mittel, mit dem die Länder auf den Beitritt zur Europäischen Union vorbereitet wurden. Der Beitritt stand ihnen seit dem EU-Gipfel von Kopenhagen 1993 offen.
Dieses Ziel konnte 2004 mit dem Beitritt von Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Ungarn und Slowenien sowie Malta und Zypern vollendet werden. 2007 traten Rumänien und Bulgarien der EU bei.
Heute bedient sich die EU vergleichbarer Assoziierungsabkommen auch für die Staaten des Balkans. Auch hier soll über eine engere Zusammenarbeit zunächst eine Stabilisierung der Länder erreicht werden. Damit soll langfristig auch eine Perspektive für einen EU-Beitritt eröffnet werden.
Unter "Regionen" versteht man die Territorien in den 27 Staaten der EU, deren Bevölkerung ethnische, sprachliche oder kulturelle Gemeinsamkeiten haben. Sie können auch eine verwaltungsmäßíge Einheit bilden. In Großbritannien ist Wales eine solche Region, in Frankreich ist es die Bretagne und in Deutschland sind es die Bundesländer.
In einem Bundesstaat wie Deutschland besitzen diese Regionen sogar "Staats-Qualität": Sie haben eigene Verfassungen, Regierungen und eigene Gesetzgebung. In anderen Ländern der EU geht es zentralistisch zu. Das heißt, die Regionen haben weniger politische Kompetenzen als in Deutschland.
Mit der fortschreitenden europäischen Integration sind nationalstaatliche Kompetenzen auf die EU übergegangen. Damit sind eigenständige Entscheidungsbefugnisse der EU-Mitgliedsländer geschwunden. Das betrifft in Deutschland nicht nur den Bund sondern auch die Bundesländer und die Kommunen.
Grund genug also für die Regionen, ihre Interessen zu artikulieren und zu vertreten. Als eigenständige Akteure in der EU treten die Regionen schon seit Jahrzehnten auf. Sie leisteten Pionierarbeit zunächst bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Ihre Interessen gegenüber ihren nationalen Regierungen sowie gegenüber der EU nehmen sie durch transnationale Einrichtungen wahr. 1987 gründeten sie die Versammlung der Regionen Europas. Zu ihren Aufgaben zählen:
- Förderung der Kooperation zwischen den Regionen,
- deren Repräsentation bei europäischen Institutionen sowie
- die Zusammenarbeit mit europäischen Vereinigungen lokaler Körperschaften.
Die Schöpfer des Maastricht-Vertrages von 1993 hatten verstanden, dass die Regionen auch im institutionellen Gefüge der EU ihren Platz finden mussten. Der mit dem Unionsvertrag geschaffene Ausschuss der Regionen (AdR) hat eine beratende Funktion. Ihm gehören bis zu 350 Vertreter der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften aus allen EU-Staaten an.
Der AdR muss in bestimmten Fällen vom Europäischen Parlament, vom EU-Ministerrat und der EU-Kommission gehört werden. Dazu gehören Entscheidungen in der Regionalpolitik, in Bildung und Kultur oder bei der Einrichtung transeuropäischer Netze im Infrastrukturbereich.
Der AdR ist Sprachrohr der Regionen Europas. Er unterstützt damit die Bürgernähe der EU. Außerdem fördert er die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen. Dies alles entspricht den Grundsätzen der Subsidiarität.
Stand: April 2013
Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) ist - neben dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) - ein Element des bis Mitte 2013 begrenzten Euro-Schutzschirms. Danach wird die EFSF durch den dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ersetzt.
Die EFSF vergibt gegen klar definierte Auflagen Finanzhilfen an Euro-Mitgliedstaaten. Sie will damit deren Zahlungsfähigkeit sichern und die Finanzstabilität im Euroraum insgesamt schützen. Das Geld für die Kredite leiht sich die EFSF am Kapitalmarkt. Hierfür stellen die Euro-Länder anteilig Garantien bereit. Das Ausleihvolumen der EFSF beträgt insgesamt 440 Milliarden Euro.
Die Staats- und Regierungschefs der Eurozone haben beschlossen, den maximalen Garantierahmen der EFSF auf 780 Milliarden Euro zu erhöhen. So soll eine günstige Refinanzierung auf den Kapitalmärkten sichergestellt werden. Die Euro-Mitgliedstaaten stellen dafür gemäß ihren Anteilen an der Europäischen Zentralbank (EZB) die notwendigen Garantien bereit. Der maximale Garantieanteil Deutschlands beträgt rund 211 Milliarden Euro.
Der Euro-Schutzschirm verfügt mit den Mitteln aus dem EFSM (60 Milliarden Euro), den Mitteln der EFSF (440 Milliarden Euro) und der Beteiligung des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Höhe von 250 Milliarden Euro über eine Kapazität von insgesamt 750 Milliarden Euro.
Aus der EFSF sind Kredite im Umfang von rund 200 Milliarden Euro für Irland, Portugal und Griechenland zugesagt. Die Auszahlung der zugesagten Mittel ist an die strikte Einhaltung finanz- und wirtschaftspolitischer Auflagen gekoppelt. Diese wird von der Europäischen Kommission, der EZB und dem IWF, der so genannten Troika, überwacht.
Stand: Mai 2012
Auf Initiative Großbritanniens, das auf Grund seiner damaligen weltweiten Interessen noch nicht Mitglied in der damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft werden wollte, wurde in der Stockholmer Konvention vom 4. Januar 1960 die Europäische Freihandelszone (European Free Trade Association, EFTA) gegründet.
Mitgliedstaaten waren damals Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und die Schweiz. 1970 traten Island, 1986 Finnland und 1991 Liechtenstein der EFTA bei.
Die Mehrheit der Mitgliedstaaten der EG sahen ihre wirtschaftliche Zusammenarbeit allerdings nur als Zwischenschritt für eine spätere vertiefte Zusammenarbeit auch in anderen Politikbereichen an. Das lehnten die EFTA-Staaten ab. Sie wollten lediglich eine enge wirtschaftliche Kooperation, ein weitergehendes Zusammenwachsen lehnten sie damals teilweise auf Grund ihrer Neutralitätspolitik ab.
Die wirtschaftliche Entwicklung der EFTA-Staaten hinkte bald hinter der der EG-Mitgliedstaaten her. 1973 entschieden daher Großbritannien und Dänemark, Mitglieder der EG zu werden. Im Verlauf der Siebziger und Achtziger Jahre kam es zu bilateralen wirtschaftlichen Kooperationen mit einzelnen EFTA-Staaten und der EG, so dass die Bedeutung der EFTA als "Konkurrenz" zur EG zunehmend schwand. 1986 trat schließlich auch Portugal aus der EFTA aus und in die EG ein.
Nach dem Zusammebruch des Ostbicks waren die EFTA-Staaten bereit, mit der EG einen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu schaffen, der die Regeln des Binnenmarktes auf die EFTA-Staaten anwendet. Da die EG bzw. ab 1993 die EU (Europäischen Union) den EWR dominierte und ihm seine Regeln aufzwang, sahen sich die EFTA-Staaten zunehmend eines gestalterischen Einflusses beraubt.
Finnland, Österreich und Schweden traten der EU 1995 bei. In Norwegen lehnte die Bevölkerung in einem Referendum die von der Regierung angestrebte EU-Mitgliedschaft aber ab. Auch die Schweizer Regierung konnte sich innerhalb ihres Landes nicht mit der Idee eines EU-Beitritts durchsetzen.
Seit 1995 besteht die EFTA daher nur noch aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Die EFTA-Staaten sind, mit Ausnahme der Schweiz, Teil des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
Organe der EFTA sind
- der EFTA-Rat (Runde von Ministern und Fachbeamten)
- das EFTA-Sekretariat in Genf (Verwaltung der EFTA)
- ein parlamentarisches Komitee (lose Zusammenarbeit von Abgeordneten der Mitgliedsstaaten).
Weitere Informationen auf der Webseite der Efta (engl.)
Stand: April 2013
Die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im Jahre 1951 war der Grundstein der Europäischen Einigung. Im Jahre 1957 wurden durch die Unterzeichnung der Römischen Verträge die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) gegründet.
Am 1. Juli 1967 trat der Fusionsvertrag in Kraft, mit dem die Exekutivorgane der drei Gemeinschaften verschmolzen wurden (Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union). Seitdem wurde die Bezeichnung "EG" als Sammelbegriff für diese drei Europäischen Gemeinschaften verwendet.
Vertrag von Maastricht
Mit dem Vertrag über die Europäische Union (Maastricht-Vertrag) wurde die EG Teil des neuen Gesamtgefüges, für das der Name "Europäische Union" gewählt wurde. Die Europäische Union ruhte zunächst auf drei Säulen: Die "Europäische Gemeinschaft", die aus den EG-Gründungsverträgen hervorgegangen ist und in Maastricht weiter vertieft wurde, blieb das tragende Element; hier sind auch die Regelungen zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu finden. Der Einstieg in eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (zweite Säule) und in die "Zusammenarbeit der Justiz- und Innenminister" (dritte Säule, Innen- und Justizpolitik) wurde erreicht.
Vertrag von Amsterdam
Der im Mai 1999 in Kraft getretene Vertrag von Amsterdam stärkte die drei Säulen, auf die sich die EU stützt und entwickelte die Bestimmungen des Vertrags von Maastricht weiter. Der Vertrag von Amsterdam machte die Beschäftigungspolitik und die Bürgerrechte zu zentralen Anliegen der EU. Er beseitigte die letzten Hindernisse für die Freizügigkeit und stärkte die innere Sicherheit. Schließlich ermöglichte er der Europäischen Union, in der Welt mit einer Stimme zu sprechen.
Vertrag von Nizza
Mit dem Vertrag von Nizza, der am 1. Februar 2003 in Kraft trat, erfuhr die EU eine grundlegende Änderung ihrer Funktionsweise. Ziel war, die Gemeinschaft auch für 25 und mehr Mitgliedsländer funktionsfähig zu halten. Dazu wurden u.a. die Stimmrechte im Ministerrat neu geregelt, die Regelungen für Mehrheitsentscheidungen geändert, die Zahl der EU-Kommissare neu festgesetzt, die Anzahl der Europaabgeordneten je Land neu festgelegt und Brüssel als Tagungsort für die EU-Gipfel bestimmt.
Vertrag von Lissabon
Der Vertrag von Lissabon stellte die EU auf eine neue Grundlage. Er besteht aus dem EU-Vertrag und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Union. Mit diesem Vertrag wurde unter anderem das Europäische Parlament zum gleichberechtigten Gesetzgeber neben dem Ministerrat, wurden bisher nicht vergemeinschaftete Politikfelder wie die Innen- und Justizpolitik in die Verträge integriert und wurde die EU nach innen und außen handlungsfähiger. Der Vertrag trat am 1. Dezember 2009 in Kraft.
"Wer nicht mehr frei über Energie und Stahl verfügt, kann keinen Krieg mehr erklären". Mit dieser Argumentation schlug am 9. Mai 1950 der damalige französische Außenminister Robert Schuman die Gründung einer europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vor. 1951 beschlossen Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch Montanunion), ihre Schwerindustrie und damit die Schlüsselindustrie für die Rüstung gemeinsam zu organisieren.
Mit der Gründung der EGKS gaben die Unterzeichnerstaaten erstmals in Teilbereichen nationale Souveränität an eine europäische supranationale Organisation ab. Die völlig neue Organisationsform bestehend aus "Hoher Behörde", Ministerrat und Parlamentarischer Versammlung war Vorbild für die folgenden Europäischen Gemeinschaften.
Die EGKS schuf einen Gemeinsamen Markt für die Montangüter Kohle und Stahl. Im Vergleich zu den anderen Europäischen Gemeinschaften hatte die EGKS ein besonderes Privileg: Für Verwaltungsausgaben und Finanzierungsaufgaben erhob sie von den Unternehmen eine Umlage für die Erzeugung von Kohle und Stahl. Dies war die einzige europäische "Steuer".
Die Organe der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl gingen 1967 im Rahmen der Fusion der Organe der drei Europäischen Gemeinschaften (EGKS, Euratom und Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) in den gemeinsamen Organen der Europäischen Gemeinschaften auf.
Am 23. Juli 2002 lief die fünfzigjährige Vertragsfrist aus. Die betroffenen Industrien unterliegen seiddem den Regelungen des EG-Vertrags.
Die EGKS hatte folgende Aufgaben
- die Versorgung mit Montangütern sicher zu stellen,
- den gleichen Zugang der Mitgliedsstaaten zum Markt zu gewährleisten,
- die Preisgestaltung zu kontrollieren,
- geeignete Rahmenbedingungen zum Produktionsausbau und zur Verhinderung des Raubbaus von Bodenschätzen zu schaffen,
- die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeiter zu verbessern,
- die Erzeugung zu modernisieren,
- Diskriminierungen von Käufern, Erzeugern oder Verbrauchern zu verhindern,
- Zölle, mengenmäßige Beschränkungen und Abgaben im Warenverkehr abzuschaffen.
Stand: April 2013
Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat sich seit ihrer Gründung 1957 durch den EWG-Vertrag zu einem bedeutenden Faktor der Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union entwickelt. Als EU-Bankinstitut für langfristige Investitionsfinanzierung gibt sie Darlehen für Projekte, die die europäische Integration fördern. Ist dieses Ziel der Europäischen Investitionsbank auch politischer Natur, so trifft sie ihre Finanzierungsentscheidungen dank ihrer rechtlichen Autonomie unter rein sachlichen Kriterien.
Ehe die Bank einen Finanzierungsbeschluss fasst, versichert sie sich in einer Projektprüfung, dass die vorgesehene Investition wirtschaftlich sinnvoll und technisch gut konzipiert ist. Diese Projektprüfung umfasst die finanztechnische, volkswirtschaftliche und nicht zuletzt technische Prüfung, für die mehr als 40 Fachingenieure zuständig sind.
Das Standardprodukt der Europäischen Investitionsbank ist das Festzinsdarlehen. Große Investitionsprojekte werden in Form von Einzeldarlehen finanziert, die direkt oder unter Zwischenschaltung von Finanzinstituten vergeben werden. Kleinere Vorhaben insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen werden in der Regel in Kooperation mit Geschäftsbanken durch Globaldarlehen finanziert.
|
| Foto: REGIERUNGonline / Kühler |
In allen Fällen decken die EIB-Darlehen lediglich einen Teil der Investitionskosten. Sie sind Ergänzung zu den Eigenmitteln der Projektträger und den von dritter Seite bereitgestellten Mitteln. Der Darlehensbetrag ist im allgemeinen auf 50 Prozent der Anlageinvestitionen begrenzt.
Dank ihres erstklassigen Kreditstandings - die führenden New Yorker Rating-Agenturen haben Anleihen der EIB regelmäßig mit "AAA" in die beste Kategorie eingestuft - kann sich die Europäische Investitionsbank die für ihre Tätigkeit erforderlichen Mittel zu den jeweils günstigsten Bedingungen auf den Kapitalmärkten beschaffen. Sie bieten also den Anlegern eine erstklassige Sicherheit. Da die Europäische Investitionsbank keinen Erwerbszweck verfolgt, kommt der sich aus ihrem "AAA"-Rating ergebende Nutzen den Projektträgern zugute.
Außerhalb Europas gewährt die Bank Darlehen und Bürgschaften an die AKP-Staaten an Südafrika, an Drittländer aus dem Mittelmeerraum, an die Staaten Mittel- und Osteuropas (Europa-Abkommen) und an die Länder Asiens und Lateinamerikas, mit denen die Europäische Union Kooperationsabkommen abgeschlossen hat (Entwicklungszusammenarbeit). Der Sitz der Europäischen Investitionsbank ist Luxemburg.
Die Bezeichnung "Europäische Kommission" hat eine doppelte Bedeutung. Im engeren Sinne meint sie das Kollegialorgan, dem die "Mitglieder der Europäischen Kommission" angehören. Jedes Mitglied der Kommission hat bestimmte Zuständigkeitsbereiche und ist für die entsprechenden Fachverwaltungen (Generaldirektionen) verantwortlich. Im weiteren Sinne bezeichnet der Begriff "Europäische Kommission" die Verwaltung der Europäischen Union (EU).
Eine besonders wichtige Dienststelle im Gesetzgebungsverfahren ist das Generalsekretariat, das den Entscheidungsprozess innerhalb der Kommission begleitet und die Verbindung zu anderen Institutionen hält.
Die Mitglieder der Europäischen Kommission sind unabhängig und ausschließlich dem europäischen Interesse verpflichtet.
- Die Kommission hat das alleinige Initiativrecht im EU-Gesetzgebungsverfahren (mit Ausnahme der Bereiche Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik). Nur sie hat auf der Gemeinschaftsebene das Recht, Entwürfe für Rechtsakte einzubringen. Das macht sie zum "Motor" der europäischen Integration, der Tempo und Richtung der Entwicklung der EU Union erheblich mitbestimmt. Allerdings nimmt sie Anregungen und Aufforderungen des Europäischen Rats der Staats- und Regierungschefs sowie des Europäischen Parlaments auf. Auch kann sie nach dem Vertrag von Lissabon von einem Bürgerbegehren aufgefordert werden, sich eines bestimmten Anliegens anzunehmen.
- Als "Hüterin der Verträge" sorgt die Kommission dafür, dass die Verträge und das europäische Recht eingehalten werden. Sie hat die Pflicht, bei Verstößen einzugreifen.
- Als Exekutivorgan sorgt sie dafür, dass die Rechtsakte in die Praxis umgesetzt werden. Hierfür kann sie die dafür notwendigen Durchführungsvorschriften erlassen.
- Die Europäische Kommission verwaltet außerdem die Finanzmittel der EU sowie die EU-Strukturfonds.
Die 27 Mitglieder der Europäischen Kommission (26 Kommissarinnen und Kommissare und ein Kommissionspräsident) müssen ihre Tätigkeit unabhängig von politischen Weisungen der Mitgliedstaaten ausüben. Sie dürfen Anweisungen von einer Regierung weder anfordern noch entgegennehmen. Sie werden vom Europäischen Parlament (EP) kontrolliert, das ihnen auch das Misstrauen aussprechen kann. Jedes Mitgliedsland stellt einen Kommissar bzw. eine Kommissarin.
Die Regierungen der EU-Mitgliedsländer schlagen den Präsidenten der Kommission und in Abstimmung mit ihm die übrigen Mitglieder der Kommission vor. Das EP muss der Ernennung des Präsidenten sowie der Kommission insgesamt zustimmen. Ein Mitglied der Kommission fungiert gleichzeitig als Vizepräsident und Hoher Beauftrager für die Außen- und Sicherheitspolitik.
Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre und entspricht der Wahlperiode des Europäischen Parlaments. Die Kommission handelt als Kollegium, kann also Beschlüsse nur als Organ mit Stimmenmehrheit der Mitglieder fassen. Allerdings hat jedes Mitglied spezielle Aufgabenbereiche, für die es federführend ist.
Weitere Informationen auf der Internetseite der EU
Stand: April 2013
Der 1948 gegründete Europarat verabschiedete am 4. November 1950 die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Mit dem Beitritt zum Europarat wird diese Konvention geltendes Recht in den Mitgliedstaaten. Folgende Rechte werden durch die Konvention garantiert:
- Recht auf Leben
- Verbot der Folter
- Verbot von Sklaverei und Zwangsarbeit
- Recht auf Freiheit und Sicherheit
- Recht auf einen gerechten Prozess
- keine Bestrafung ohne Gesetz
- Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens
- Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
- freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
- Recht auf Ehe
Recht auf wirksame Beschwerde und Verbot der Diskriminierung.
In den Zusatzprotokollen der Konvention werden weitere Rechte garantiert. Die Vertragsstaaten der Konvention sichern allen ihrer Herrschaftsgewalt unterstehenden Personen diese Rechte und Freiheiten zu.
Da die Mitgliedstaaten der Europäischen Union alle auch Mitglied im Europarat sind, wurde es zunächst nicht für notwendig erachtet, eine eigene Menschenrechtscharta zu schaffen. Inzwischen gibt es die Grundrechtecharta der EU, die mit dem Vertrag von Lissabon geltendes Recht in allen EU-Ländern mit Ausnahme Großbritanniens, Polens und Tschechiens geworden ist.
Für die tatsächliche Durchsetzung der Menschenrechte genügen Deklarationen selten. Es war daher ein großer Fortschritt, dass der Europarat Kontrollinstanzen schuf: Die Europäische Kommission für Menschenrechte und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Er befasst sich mit Individualbeschwerden einzelner Personen gegen einen Vertragsstaat der Konvention oder mit Staatenbeschwerden der Vertragsstaaten gegeneinander.
Auf Ersuchen des Ministerkomitees des Europarates kann der Gerichtshof auch Gutachten bezüglich der Auslegung der Konventionen und ihrer Protokolle abgeben. Die Parteien eines Rechtsstreits sind an die Urteile des Gerichtshofes gebunden und müssen die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um diese umzusetzen. Das Ministerkomitee überwacht den Vollzug der Urteile. Der Generalsekretär des Europarats kann die Parteien ersuchen, Erklärungen über die Art und Weise abzugeben, in der ihr innerstaatliches Recht die effektive Umsetzung der Konvention sicherstellt.
Der am 1. Dezember 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon hat als eine zentrale Neuerung den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) geschaffen. Diese Institution unterstützt die Hohe Vertreterin für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), Catherine Ashton, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Künftig soll die Europäische Union (EU) noch mehr mit einer Stimme sprechen, um eine ihr angemessene Rolle in der Welt spielen zu können.
Der EAD ergänzt die diplomatischen Dienste der EU-Mitgliedstaaten und wird mit diesen zusammenarbeiten. Der EAD ist eine vom EU-Ministerrat und von der EU-Kommission unabhängige Institution, die unter anderen die außenpolitischen Arbeitseinheiten aus dem Sekretariat des EU-Ministerrats und der EU-Kommission aufgenommen hat. Außerdem verstärken Diplomaten aus den Mitgliedstaaten den Dienst. Der Personalbestand soll bis zu 5.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassen. Die 136 EU-Delegationen (Botschaften) weltweit sind integraler Teil des EAD. Der Jahresetat des EAD beträgt rund drei Milliarden Euro.
Zahlreiche Unternehmen sind im Zuge des europäischen Binnenmarkts durch Niederlassungen in mehreren EU-Staaten präsent. Damit die Vertretung der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesen Unternehmen auch grenzüberschreitend sichergestellt werden kann, gibt es die Möglichkeit, einen Europäischen Betriebsrat (EBR) zu gründen.
Vorrausetzungen für einen Europäischen Betriebsrat
Derzeit vertreten rund 20 000 Betriebsratsmitglieder die Interessen von 15 Millionen Arbeitnehmern in mehr als 900 Unternehmen. Um einen EBR gründen zu können, muss ein Unternehmen unionsweit mindestens 1.000 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigen. Davon müssen 150 Beschäftigte in zwei Mitgliedstaaten der EU tätig sein. Ein EBR setzt sich aus maximal 30 Mitgliedern zusammen. Aus jeder Unternehmensniederlassung wird mindestens eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in den Betriebsrat gewählt.
Funktionen und Aufgaben
Der Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist in Zeiten der wirtschaftlichen Krise von besonderer Bedeutung. Die Rechte der europäischen Arbeitnehmervertretung beschränken sich allerdings auf Unterrichtung und Anhörung durch die Unternehmensleitung. Dadurch haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwar ein Mitwirkungsrecht, aber kein Mitbestimmungsrecht.
Mit der Richtlinie 2009/38/EG wird deren Recht auf Anhörung und Unterrichtung gestärkt. Beide Begriffe sind nun inhaltlich definiert und müssen innerhalb eines angemessenen Zeitraums und in angemessener Art und Weise stattfinden. Die Geschäftsleitung muss den Arbeitnehmervertretern die Entwicklung der Geschäftslage und die Perspektiven des Unternehmens vorlegen.
Gerade in Fällen, in denen die Belegschaft von schwerwiegenden Reorganisationsprozessen betroffen wird, ist die frühzeitige Unterrichtung der Arbeitnehmer sehr wichtig. Die neue Richtlinie sorgt daher für Rechtssicherheit in der Arbeitsweise der EBR. Diese müssen im Fall von Unternehmensübernahmen und –fusionen den neuen Umständen angepasst werden. Ebenfalls erleichtert wird die Gründung neuer EBR. Arbeitnehmer müssen mit sämtlichen dazu erforderlichen Informationen und Ressourcen ausgestattet werden. Die Teilnahme an Schulungen darf für sie keinerlei Gehalts- oder Lohneinbußen zur Folge haben.
Jede Bürgerin und jeder Bürger der Europäischen Union hat das Recht, sich mit Beschwerden an das Europäische Parlament (EP) zu wenden. Dieses wählt für die Entgegennahme der Beschwerden einen Bürgerbeauftragten.
Der Europäische Bürgerbeauftragte wird laut Artikel 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU nach jeder Wahl des EP für die Dauer der Wahlperiode, also für fünf Jahre, gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Er hat seinen Sitz beim EP in Straßburg. Er kann auf Antrag des EP vom Gerichtshof seines Amtes enthoben werden, wenn er die Voraussetzungen für sein Amt nicht mehr erfüllt oder sich schwerer Verfehlungen schuldig gemacht hat.
Der Bürgerbeauftragte, auch Ombudsmann genannt, ist unabhängig von Weisungen der Regierungen und arbeitet unparteilich. Seine Aufgabe besteht in der Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sowie juristischen Personen der Europäischen Union, die sich gegen die europäischen Institutionen (mit Ausnahme des Gerichtshofs) wenden.
Der Bürgerbeauftragte führt alle Untersuchungen durch, die er zur Klärung eines vermuteten Missstands für notwendig hält. Die Organe und Institutionen der Union sind verpflichtet, dem Bürgerbeauftragten die von ihm erbetenen Auskünfte zu erteilen und ihm Zugang zu den betreffenden Unterlagen zu gewähren. Sie können dies nur aus berechtigten Gründen der Geheimhaltung verweigern. Deckt der Bürgerbeauftragte einen Missstand auf, so befasst er die betreffende Institution. Die befasste Institution übermittelt ihm dann binnen drei Monaten eine begründete Stellungnahme. Der Bürgerbeauftragte legt anschließend dem EP und der betreffenden Institution einen Bericht vor. Der Beschwerdeführer wird ebenfalls über das Ergebnis der Untersuchungen unterrichtet.
Der Bürgerbeauftragte legt dem Europäischen Parlament jährlich einen Bericht über die Ergebnisse seiner Untersuchungen vor.
Der Europäische Bürgerberater bzw. die Bürgerberaterin wurde seit 1989 in den EU-Mitgliedstaaten eingeführt. Ihre Aufgaben sind die Beratung der Bürgerinnen und Bürger in Fragen des Europarechts und die Hilfestellung bei der Lösung konkreter Probleme, die sich im Europarecht ergeben.
In Deutschland ist die Beratungsstelle bei der Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin, Unter den Linden 78 angesiedelt. Tel.: 030/2280-2450; Fax: 030/2280-2880; E-Mail: eu-de-buergerberater@cec.eu.int
Hier sind Rechtsauskünfte zum Beispiel zum Aufenthaltsrecht in anderen Mitgliedstaaten der EU, zur Sozialen Sicherheit wie Arbeitslosigkeit, Krankenversicherung, Renten, Familienleistungen, zur Anerkennung von Studien- und Berufsabschlüssen, zur Freizügigkeit innerhalb der EU, Führerscheinregelungen, Verbraucherschutzfragen etc. erhältlich. Die Bürgerberater der EU-Mitgliedstaaten sind im EURO-JUS NETWORK zusammengeschlossen und arbeiten zusammen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union (EU). Laut dem Vertrag von Lissabon ist die offizielle Bezeichnung "Gerichtshof der Europäischen Union". Er hat seinen Sitz in Luxemburg. Der EuGH sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der europäischen Verträge sowie der von den EU-Organen erlassenen Rechtsvorschriften.
Der EuGH setzt sich aus 27 Richtern zusammen, die von acht Generalanwälten unterstützt werden. Sowohl Richter als auch Generalanwälte werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen für sechs Jahre ernannt.
Der EuGH nimmt unterschiedliche Funktionen wahr, die in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten auf verschiedene Gerichtszweige verteilt sind:
- als "Verfassungsgericht" entscheidet er bei Streitigkeiten zwischen den EU-Organen und bei der Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Gesetzgebung der EU;
- als "Verwaltungsgericht" überprüft er, ob die Verwaltungsvorschriften und das Verwaltungshandeln der Europäischen Kommission und der Behörden der Mitgliedstaaten mit dem EU-Recht vereinbar sind;
- als "Arbeits- und Sozialgericht" entscheidet er bei Fragen, die die Freizügigkeit, die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer und die Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeitsleben betreffen;
- als "Strafgericht" überprüft er die Bußgeld-Entscheidungen der Europäischen Kommission;
- als "Zivilgericht" urteilt er bei Schadensersatzklagen und bei der Auslegung der Brüsseler Konvention über die Anerkennung und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen.
Der EuGH kann von einem Mitgliedstaat, einem Organ der EU sowie von unmittelbar und individuell betroffenen Bürgern und Unternehmen angerufen werden (Rechtsschutz).
Im Oktober 1988 wurde durch einen Ratsbeschluss ein Gericht erster Instanz geschaffen, das dem EuGH beigeordnet ist. Es befasst sich mit Klagen aus dem EU-Beamtenrecht, dem Wettbewerbsrecht, aus dem Bereich Kohle und Stahl sowie mit allen direkten Klagen von Unionsbürgern und Unternehmen gegen ein Gemeinschaftsorgan (mit Ausnahme von Klagen aus dem Antidumpingrecht).
Wichtige Urteile des EuGH
Der EuGH hat im Laufe seiner Geschichte viele Urteile gefällt, die die europäische Integration in wichtigen Bereichen vorangetrieben und zur Entwicklung des Rechts der EU beigetragen haben.
So hat ein Urteil dafür gesorgt, dass Studenten aus der EU im EU-Ausland keine Studien- oder Einschreibegebühren mehr zahlen müssen, die die Bürger des eigenen Landes auch nicht zahlen mussten.
Bei der Gleichberechtigung von Frauen und Männern urteilte das Gericht, dass Frauen das Recht auf eine angemessene Entschädigung haben, falls sie bei der Einstellung wegen ihres Geschlechts gegenüber einem Mann benachteiligt werden.
Deutschland wurde verurteilt, Bier auf dem deutschen Markt zuzulassen, das nicht nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut ist. Auch Italien muss Nudeln auf dem italienischen Markt dulden, die nicht aus Hartweizengrieß hergestellt sind - zum Beispiel deutsche Eiernudeln.
Stand: März 2013
Zur Durchsetzung der Europäischen Konvention der Menschenrechte und Grundfreiheiten in seinen Mitgliedsstaaten hatte der Europarat zunächst drei Organe geschaffen: die Europäische Kommission für Menschenrechte (1954), den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (1959) und das Ministerkomitee des Europarates, das sich aus den Außenministern der Mitgliedsstaaten zusammensetzt.
Ab 1980 wuchs die Zahl der vor den oben genannten Organen eingelegten Beschwerden derart, dass es schwierig wurde, die mehrstufigen Verfahren in angemessener Zeit abzuschließen. Dieses Problem verschärfte sich noch ab 1990 mit der Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten. Dies führte 1998 zu einer Reform der Überwachungsorgane der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Nach dem ursprünglichen Verfahren wurden die Beschwerden zunächst von der Europäischen Menschenrechtskommission auf ihre Zulässigkeit hin überprüft. Lag eine Menschenrechtsverletzung vor, wurde der Fall an den Gerichtshof weitergeleitet.
Das Urteil des Gerichtshofes war für den betroffenen Staat bindend. Die Menschenrechtskommission und der Gerichtshof traten regelmäßig zusammen, um die vorliegenden Beschwerden zu untersuchen. Fälle, die nicht vor den Gerichtshof kamen, wurden vom Ministerkomitee des Europarats entschieden. Seine Entscheidungen waren, wie die des Gerichtshofes, endgültig und bindend.
|
Foto: REGIERUNGonline Justitia wacht über die Gerechtigkeit. |
Reform von 1998
Nach der Neuregelung von 1998 können Einzelpersonen direkt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof der EU in Luxemburg) einreichen. Das Verfahren vom Eingang der Beschwerde bis zur Verkündigung des Urteils wird vom Gerichtshof durchgeführt.
Das Ministerkomitee entscheidet nicht mehr über die Rechtslage, überwacht aber weiterhin die Umsetzung der Gerichtsurteile. Es kann den Gerichtshof zur Vorlage von Gutachten über Rechtsfragen bitten, die die Auslegung der Konvention und der Zusatzprotokolle betreffen.
Der Gerichtshof hat ebenso viele Richter wie es Vertragsparteien der Europäischen Menschenrechtskonvention gibt. Die Kandidaten werden von den Regierungen vorgeschlagen und von der Parlamentarischen Versammlung für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Die Richter sind unabhängig und nicht Vertreter der einzelnen Staaten. Ihre Amtszeit endet spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahrs.
Staaten und Personen als Kläger
Jeder Mitgliedsstaat (Staatenbeschwerde) oder jede Einzelperson (Individualbeschwerde), kann direkt eine Beschwerde beim Gerichtshof einlegen, wenn man der Auffassung ist, ein durch die Konvention garantiertes Recht sei durch einen Mitgliedsstaat verletzt worden. Ein Beschwerdeformular und ein Merkblatt sind beim Gerichtshof erhältlich.
Die Verhandlungen des Gerichtshofs sind grundsätzlich öffentlich, soweit nicht die befasste Kammer oder die Grosse Kammer aus besonderen Gründen anders entscheiden. Die von den Beschwerdeführern eingereichten Schriftstücke sind der Öffentlichkeit zugänglich. Jede Bürgerin oder jeder Bürger kann selbst eine Beschwerde einreichen, anwaltliche Vertretung wird dabei aber empfohlen. Diese ist erforderlich bei Verhandlungen oder nach einer Entscheidung, die die Beschwerde für zulässig erklärt. Der Europarat hat für Beschwerdeführer, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, ein Prozesskostenhilfesystem entwickelt.
Verfahren
Die offiziellen Sprachen des Gerichtshofs sind Englisch und Französisch. Beschwerden können aber in einer der Amtssprachen der Mitgliedsstaaten eingereicht werden. Sobald die Beschwerde für zulässig erklärt worden ist, muss jedoch eine der offiziellen Gerichtssprachen verwendet werden, es sei denn, das Gericht lässt ausnahmsweise den Gebrauch der Sprache des Beschwerdeführers zu.
Die Kammern des Gerichts entscheiden per Mehrheitsbeschluss. Jeder Richter, der an der Prüfung des Falles teilgenommen hat, hat das Recht, dem Urteil des Gerichtshofs ein Sondervotum anzufügen, entweder zustimmend oder abweichend, oder eine einfache Erklärung abzugeben, dass er dem Urteil nicht zustimmt.
Innerhalb von drei Monaten nach dem Urteil der Kammer kann jede Partei die Verweisung des Falles an die Große Kammer beantragen, wenn die Sache eine schwierige Frage der Auslegung oder Anwendung der Konvention oder eine schwerwiegende Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft. Über solche Anträge wird von einem Ausschuss von fünf Richtern der Großen Kammer entschieden. Wenn der Ausschuss den Antrag annimmt, fällt die Große Kammer eine Entscheidung in Form eines Urteils. Diese Urteile sind endgültig und bindend für den Mitgliedsstaat, gegen den die Beschwerde gerichtet war.
Mit der Übergabe des Entwurfs einer
durch den ehemaligen französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d'Estaing an die Europäischen Staats- und Regierungschefs im griechischen Thessaloniki am 20. Juni 2003 schloss der Europäische Konvent seine Arbeit ab. Am 28. Februar 2002 hatte der Konvent zur Zukunft der Europäischen Union seine Arbeit begonnen. Er war vom Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs im belgischen Laeken im Dezember 2001 eingesetzt worden, um über die Zukunft Europas zu beraten und binnen eines Jahres Vorschläge zu erarbeiten.Aufgaben des Konvents
Der Konvent zur Zukunft Europas sollte Empfehlungen und Optionen für eine umfassende Reform der Europäischen Union (EU) ausarbeiten. Er trug damit wesentlich zur umfassenden und vor allem transparenten Vorbereitung der Regierungskonferenz bei, die die Neustrukturierung der Union beschloss, die mit der Erweiterung um die mittelost- und südeuropäischen Beitrittsländer notwendig wurde.
Die Erklärung von Laeken, mit der die Einrichtung des Konvents beschlossen wurde, schlug ausdrücklich den "Weg zu einer Verfassung für die europäischen Bürger" ein. Sie stellte die Weichen für das bislang ehrgeizigste Reformprojekt der Europäischen Union mit dem Ziel, die Handlungsfähigkeit einer erweiterten Union in einer globalisierten Welt sicherzustellen. Gleichzeitig sollten die demokratische Legitimation und die Transparenz der EU und ihrer Organe verstärkt werden.
Im Zentrum der Verfassung standen:
- die Verbesserung der Verteilung und Abgrenzung der Zuständigkeiten in der EU
- die Vereinfachung der Instrumente der EU
- mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz in der EU
- die Aufnahme der Charta der Grundrechte
Zusammensetzung des Konvents
Der Konvent verfügte über ein insgesamt zwölfköpfiges Präsidium: Neben dem Vorsitzenden Valéry Giscard d'Estaing waren dies die beiden Vizepräsidenten Giuliano Amato (Italien) und Jean-Luc Dehaene (Belgien). Dazu kamen weitere neun Mitglieder aus den Reihen des Konvents. Dem Konvent selber gehörten pro EU-Mitgliedsland drei Vertreter an: einen entsandten die jeweiligen Staats- und Regierungschefs und zwei die jeweiligen nationalen Parlamente. Dazu kamen 16 Mitglieder des Europäischen Parlaments sowie zwei Vertreter der Kommission. Neben den EU-Mitgliedsländern waren auch die Beitrittskandidaten (die Türkei eingeschlossen) in gleicher Weise vertreten, wenngleich ihre Vertreter kein Stimmrecht besaßen. Hinzu kamen eine Reihe von Beobachtern.
Vertrag von Lissabon
Da die Europäische Verfassung in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt worden war, wurde sie nie geltendes Recht. Die weitaus meisten Neuregelungen der Verfassung wurden in den
überführt, der seit dem 1. Dezember 2009 in Kraft ist.Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs (ER) hat sich im Laufe seiner Geschichte zu dem Impulsgeber und Entscheidungsgremium der
(EU) entwickelt. Er bestimmt die Leitlinien der europäischen Politik wie es in Artikel 15 des EU-Vertrags niedergelegt ist. In der Praxis erteilt er Aufträge an die zuständigen Fachministerräte bzw. bittet die EU-Kommission entsprechend seiner Beschlüsse (sog. Schlussfolgerungen) tätig zu werden.Seit 1969 tagt der Europäische Rat regelmäßig. Auf dem Pariser Gipfeltreffen von 1974 ist er zu einer ständigen Einrichtung gemacht worden. 1986 schließlich wurde seine Existenz in der
Einheitliche Europäische Akte (EEA)
offiziell bestätigt. Zum Organ der EU wurde er erst mit dem .Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Präsidenten der
zusammen. Auch die Hohe Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an den Beratungen teil. Geleitet wird der Rat von einem auf zweieinhalb Jahre gewählten Präsidenten.Der Europäische Rat tritt zweimal pro Halbjahr zusammen. Daneben können zu aktuellen Themen von besonderer Bedeutung aber auch Sondergipfeltreffen hinzukommen. Die Tagungen des Europäischen Rates finden in Brüssel statt.
Übrigens: Der Europäische Rat sollte nicht mit dem
oder dem verwechselt werden.Der Europäische Rechnungshof (EuRH) überprüft alle Einnahmen und Ausgaben der EU-Organe. Er wurde 1977 zur externen Finanzkontrolle der EG in Luxemburg eingerichtet. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union im Jahr 1993 ist der Europäische Rechnungshof vollwertiges Gemeinschaftsorgan.
Der Europäische Rechnungshof wacht darüber, dass die EU ihre Gelder nach den Regeln der Wirtschaftlichkeit für die vorgesehenen Zwecke verwendet. Dabei ist das Haushaltsrecht der EU einzuhalten. Auch in Ländern außerhalb der Union, die Gelder aus EU-Programmen erhalten, kann der Rechnungshof die Verwendung kontrollieren.
Die EU-Organe und bestimmte nationale Stellen sind verpflichtet, alle Informationen herauszugeben, die der Europäische Rechnungshof für seine Prüfungen braucht. Er hat die Möglichkeit, vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen, wenn ein Mitgliedstaat notwendige Prüfungsunterlagen nicht herausgibt oder die Europäische Kommission prüfungsrelevante Unterlagen verweigert.
Die Ergebnisse des Rechnungshofes werden in einem Jahresbericht zusammengefasst, der nach Abschluss jedes Haushaltsjahres erstellt und im Amtsblatt der EG veröffentlicht wird. Dieses Dokument wird dem Europäischem Parlament und dem Rat übermittelt. Es bildet die Grundlage für die Entscheidung des Parlaments im Hinblick auf die Entlastung der Kommission. Das Entlastungsverfahren umfasst eine gründliche Analyse des Jahresberichtes. Mängel, auf die der Rechnungshof hinweist und die vom Parlament bekräftigt werden, müssen behoben werden.
Dem Europäischen Rechnungshof gehören 27 Mitglieder an, je einer aus jedem EU-Mitgliedstaat. Sie werden nach Anhörung des Parlaments einstimmig vom Rat auf sechs Jahre ernannt. Die Rechnungsprüfer üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit aus.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) wurde praktisch gleichzeitig mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1957 gegründet. Dies zeigt, dass die Gründer der EWG dem sozialpolitischen Aspekt der Gemeinschaft von Anfang an große Bedeutung zumaßen. Der ESF ist damit das älteste Instrument der EU zur Förderung von Beschäftigung in der Union.
Seit 1957 hat der ESF Millionen von Menschen in Landwirtschaft, Industrie und im Dienstleistungssektor unterstützt. Auch heute steht die Europäische Union großen Herausforderungen gegenüber, die hohe Anforderungen an die Arbeitswelt stellen: Zu nennen sind die Globalisierung, die rasante Entwicklung neuer Technologien und der demografische Wandel.
ESF-Jahresetat über 10 Milliarden Euro
Die Aufgaben des ESF sind in den Artikeln 162-164 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) niedergelegt. Von 2007 bis 2013 stehen den 27 Mitgliedstaaten ESF-Mittel in Höhe von 77 Milliarden Euro zur Verfügung. Dies sind etwa 10 Prozent des EU-Haushalts. Damit werden Maßnahmen zur Fortbildung und Umschulung aber auch zur Förderung der Mobilität finanziert. Dadurch trägt der ESF den Wandlungsprozessen in der Produktion Rechnung. Er ist daher ein wichtiges Instrument, mit dem die EU auf die Herausforderungen der Globalisierung reagiert.
Der ESF koordiniert die Beschäftigungspolitik mit anderen wichtigen Handlungsfeldern der europäischen Wirtschafts‑ und Sozialpolitik. ESF-Mittel werden durch die Mitgliedstaaten und Regionen zur Verfügung gestellt. Die ESF-Projektfinanzierung erfolgt daher nicht direkt aus Brüssel. Für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 verständigen sich die Mitgliedstaaten oder Regionen mit der Europäischen Kommission über die Vergabe der ESF-Fördermittel. Sie legen das Programm fest, in dem die Schwerpunkte und Ziele der ESF-Förderung formuliert werden. Die Durchführung von ESF-Projekten kann durch die öffentlichen Verwaltungen, Sozialpartner oder Unternehmen erfolgen.
Grundsätze zur Umsetzung des ESF
Die EU-Finanzhilfen sind immer mit einer zusätzlichen Finanzierung durch die Teilnehmer am Programm verbunden. Je nach Projekt liegt die Förderung der EU zwischen 50 und 85 Prozent. Die Durchführung der Maßnahmen ist zwischen der EU und den Mitgliedsländern aufgeteilt. In Brüssel werden die Rahmenbedingungen konzipiert, in den Ländern erfolgt die Durchführung des Programms. Die Behörden der Mitgliedsländer sind auch für die Überwachung zuständig.
Stand: April 2012
Der Europäische Stabilisierungsmechanismus (ESM) ist Bestandteil des Gesamtpakets zur dauerhaften Stärkung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Der unbefristete Rettungsschirm wird im Juli 2012 starten. Mitte 2013 wird er den bestehenden Euro-Rettungsschirm aus Europäischer Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und Europäischem Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) vollständig ablösen.
Die tatsächliche Darlehenskapazität beträgt 500 Milliarden Euro. Um das zu gewährleisten und um die höchste Bonität (AAA-Rating) zu erreichen, hat der ESM ein Stammkapital von 700 Milliarden Euro. Zu 80 Milliarden Euro eingezahltem Kapital kommen 620 Milliarden Euro aus abrufbarem Kapital und Bürgschaften.
Der deutsche Anteil beträgt entsprechend dem Schlüssel der Europäischen Zentralbank 27,15 Prozent. Dies entspricht rund 22 Milliarden Euro eingezahltem und rund 168 Milliarden Euro abrufbarem Kapital. Die Einzahlung erfolgt über mehrere Jahre. Die ersten beiden Tranchen zahlen die Euro-Mitgliedstaaten bereits in diesem Jahr ein. Für Deutschland sind dies 8,7 Milliarden Euro.
Wer künftig Hilfen aus dem ESM in Anspruch nehmen will, muss den Fiskalvertrag bis zum 1. März 2013 ratifiziert und eine nationale Schuldenbremse eingeführt haben.
Stand: Mai 2012
Im Mai 1992 unterzeichneten die Mitgliedstaaten der
und derEuropäische Freihandelszone (EFTA)
den Vertrag zur Gründung des Europäischen Wirtschaftsraums. Er trat am 1. Januar 1994 (für Liechtenstein: 1. Mai 1995) in Kraft. Die Schweiz nimmt allerdings nicht am EWR teil, da die Schweizer Bevölkerung sich in einem Referendum gegen den Beitritt zum EWR entschied.Bereits nach dem Beitritt Dänemarks, Großbritanniens und Irlands zur Europäischen Gemeinschaft 1973 entwickelte sich eine enge Kooperation zwischen den EFTA-Staaten und der Europäischen Gemeinschaft. Die EG und die EFTA-Länder schlossen Freihandelsabkommen, die die Zölle bei gewerblichen Gütern praktisch abschafften. Mit dem Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum wurde diese Zusammenarbeit auf eine neue Grundlage gestellt. Die Beitrittsländer haben die Regeln des EWR übernommen. Da inzwischen fast alle ehemaligen EFTA-Länder der EU beigetreten sind, erstreckt sich das EWR-Abkommen außerhalb der EU nur noch auf Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Schweiz hat durch bilaterale Abkommen mit der EU vergleichbare Regelungen getroffen. Mit Island werden derzeit Beitrittsverhandlungen zur Europäischen Union geführt.
Größter Binnenmarkt der Welt
Mit dem EWR wurden die vier Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes, der freie Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr, auf die EFTA-Länder (mit Ausnahme der Schweiz) ausgedehnt. Die EFTA-Staaten übernahmen die Binnenmarkt-Regeln der
also alle zum Funktionieren des einheitlichen Marktes notwendigen Richtlinien, Verordnungen und Entscheidungen. Daneben arbeiten die Mitgliedstaaten auch bei den flankierenden Politiken zusammen - zum Beispiel bei , , und im . Die im EWR vereinigten derzeit 30 Mitgliedstaaten bilden den größten zusammenhängenden Binnenmarkt der Welt. Er erstreckt sich von der Arktis bis zum Mittelmeer und von Portugal bis Polen. Er umfasst über 500 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher.Organe des EWR
Für die Umsetzung und Entwicklung des EWR-Vertrages wurden eigene Organe geschaffen:
- Der Rat als oberstes Organ setzt sich aus den Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen. Er entwickelt die Leitlinien für die Verwirklichung und die Weiterentwicklung des EWR-Vertrages.
- Der Gemeinsame Ausschuss ist mit der Durchführung des Vertrages in der Praxis beauftragt.
- Der Gemischte Parlamentarische EWR-Ausschuss setzt sich aus Mitgliedern des und der Parlamente der EFTA-Staaten zusammen. Er kann seine Standpunkte in Form von Berichten oder Entschließungen abgeben.
- Im Konsultativ-Ausschuss treffen Vertreter der Sozialpartner aus den EU- und EFTA-Staaten zusammen. Er hat beratende Funktion.
Die Überwachung und Durchsetzung der Vertragsbestimmungen übernehmen in der EU die
und derEuropäischer Gerichtshof (EuGH)
in den EFTA-Staaten eine EWR-Überwachungsbehörde sowie ein unabhängiger EWR-Gerichtshof.Nach dem EWR-Vertrag haben die EFTA-Staaten bei den EU-Entscheidungen gewisse Konsultationsrechte. So zieht die Europäische Kommission bei der Erarbeitung von Rechtsvorschlägen in unter das EWR-Abkommen fallenden Bereichen auch Sachverständige aus den EFTA-Staaten hinzu. Im Gemeinsamen EWR-Ausschuss werden die EFTA-Staaten über Gesetzesinitiativen der Kommission informiert und konsultiert. Die EFTA-Staaten haben jedoch kein Mitentscheidungsrecht.
Ausgenommen vom EWR bleibt die Landwirtschaft - Handelserleichterungen gibt es in diesem Bereich lediglich durch bilaterale Handelsabkommen, die neben dem EWR-Vertrag geschlossen werden. Da der EWR keine
ist, werden keine einheitlichen Außenzölle erhoben: Deshalb bleibt es weiter bei Grenzkontrollen zwischen EU und EFTA-Staaten.Stand: April 2012
"Als Zusammenschluss von 25 Staaten mit über 450 Millionen Einwohnern, die ein Viertel des Bruttosozialprodukts weltweit erwirtschaften, ist die Europäische Union zwangsläufig ein globaler Akteur. [...] Sie sollte daher bereit sein, Verantwortung für die globale Sicherheit und für eine bessere Welt mit zu tragen."
Diese Aussage steht in der Einleitung der Europäischen Sicherheitsstrategie (ESS), die der Europäische Rat am 23. Dezember 2003 mit dem Titel "Ein sicheres Europa in einer besseren Welt" verabschiedet hat. Damit sind die Grundlagen einer gemeinsamen Sicherheitspolitik der EU umrissen.
Zunächst werden die fünf gegenwärtigen Hauptbedrohungen für die europäische Sicherheit vorgestellt. Dazu gehören der Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Regionalkonflikte, so genannte "gescheiterte" Staaten, aber auch die organisierte Kriminalität. Dabei geht es nicht nur um das aktuelle Bedrohungspotential. Auch die Vorgeschichte und die tiefergehenden Ursachen werden umfassend berücksichtigt.
Aus diesen Herausforderungen ergeben sich für die Europäische Union drei strategische Ziele: Ein präventives Vorgehen gegen eventuelle Bedrohungen, die Etablierung einer stabilen Sicherheit in der europäischen Nachbarschaft sowie die Stärkung des Völkerrechts und der Weltgemeinschaft.
Um diese Ziele zu erreichen, betont die Europäische Sicherheitsstrategie die Wichtigkeit einer außenpolitisch aktiveren und handlungsfähigeren EU sowie die langfristige Zusammenarbeit mit ihren Partnern.
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass militärische Gewalt nur als letztes Mittel und dann auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen Anwendung finden darf. Zudem betonte sie die Bedeutung der Rüstungskontrolle für die Sicherheit in und außerhalb Europas. Einen weiteren zentralen Punkt bildet auch die "Strategische Partnerschaft" zwischen EU und NATO, die besonders für Krisenmanagement-Operationen von Bedeutung ist.
Als erste Handlung im Kontext der neuen Europäischen Sicherheitsstrategie nahm der Europäische Rat bereits eine umfassende Strategie zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen an.
Seit Anfang der achtziger Jahre ruft die Europäische Union "Europäische Jahre" aus und weist diesen besondere Themen und Anliegen zu. In den Europajahren sollen Aktionen, Veranstaltungen und allgemeine Öffentlichkeitsarbeit ein größeres Publikum erreichen und für eine größere Akzeptanz des jeweiligen Anliegens sorgen.
Ein Überblick über die bisherigen und künftigen Themen der Europäischen Jahre:
2013 Europäisches Jahr der Bürgerinnen und Bürger
2012 Europäisches Jahr des aktiven Alterns und der generationenübergreifenden Solidarität
2011 Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit
2010: Europäisches Jahr zur Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung und Armut
2009: Europäisches Jahr der Kreativität und Innovation
2008: Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs
2007: Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle
2006: Europäisches Jahr der Mobilität der Arbeitnehmer
2005: --
2004: Europäisches Jahr der Erziehung durch den Sport
2003: Europäisches Jahr der Menschen mit Behinderungen
2002: --
2001: Europäisches Jahr der Sprachen
2000: --
1999: --
1998: --
1997: Europäisches Jahr gegen Rassismus
1996: Europäisches Jahr für Lebenslanges Lernen
1995: --
1994: --
1993: Europäisches Jahr der älteren Menschen
1992: Europäisches Jahr für Sicherheit, Arbeitshygiene, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
1991: --
1990: Europäisches Jahr des Tourismus
1989: Europäisches Informationsjahr über Krebs
1988: Europäisches Film- und Fernsehjahr
1987: Europäisches Umweltjahr
1986: Europäisches Jahr der Straßenverkehrssicherheit
1985: Europäisches Musikjahr
1984: --
1983: Europäisches Jahr für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerk
Das Europäische Parlament (EP) ist die direkt gewählte demokratische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Seit 1979 wird das Europäische Parlament in allgemeiner direkter Wahl alle fünf Jahre gewählt. Es hat zwar noch nicht die gleichen Rechte wie nationale Parlament. Doch wurden seine Befugnisse im Laufe der Geschichte der EU schrittweise erweitert. Mit dem Europäischen Reformvertrag erhält es die gleichen Rechte im Gesetzgebungsverfahren wie der Ministerrat.
Je mehr Staaten der EU beitraten, umso größer wurde auch das Europäische Parlament. Nach den letzten Erweiterungen 2004 und 2007 hat das Parlament 782 Abgeordnete. Deutschland als bevölkerungsreichstes Land Europas hat mit 99 Abgeordneten die höchste Mandatszahl. Der Vertrag von Nizza sieht allerdings vor, dass das Parlament nicht mehr als 732 Abgeordnete haben soll. Nach der Europawahl 2009 wurden daher die Sitzzahlen einiger Länder wieder verringert. Eine neue Regelung tritt ein, wenn der Vertrag vcon Lissabon in Kraft ist.
Im Parlament arbeiten die Abgeordneten in länderübergreifend und parteipolitisch gebildeten Fraktionen zusammen.
Von der EGKS-Versammlung zum Europäischen Parlament
Bild vergrößern
Gebäude (Glasbau in Fom eines Zylinders) des Europaparlaments in Straßburg.
Foto: Ute Grabowsky
Ursprünglich besaß die Versammlung - so wurde das EP im EGKS-Vertrag zunächst bezeichnet - lediglich das Recht zur Stellungnahme. Es musste also bei den meisten Rechtsakten nur angehört werden. 1975 erhielt das Europaparlament aber Mitspracherechte im Haushaltsverfahren (Haushalt). Soweit die Ausgaben nicht rechtlich zwingend vorgeschrieben sind, hat das Europäische Parlament weit reichende Gestaltungsmöglichkeiten. Das Parlament kann aus wichtigem Grund den Haushaltsentwurf insgesamt ablehnen und die Vorlage eines neuen Entwurfes verlangen. Zur endgültigen Feststellung des EU-Haushalts ist seine Zustimmung nötig.
Die 1987 in Kraft getretene Einheitliche Europäische Akte (EEA) brachte dem Europäischen Parlament verstärkte Mitwirkungsrechte. Es wurde das sogenannte Verfahren der Zusammenarbeit mit dem Rat der Europäischen Union eingeführt. Die Mitwirkungsrechte waren jedoch vor allem auf Rechtsakte zur Verwirklichung des Binnenmarktes und auf Teile der Struktur-, Sozial- und Forschungspolitik beschränkt. Immer behielt dabei der Ministerrat das letzte Wort.
Beitritte weiterer Staaten zur Europäischen Union (Erweiterung) oder Assoziierungsverträge sind seit Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte nur mit Zustimmung des Europäischen Parlaments möglich.
Verträge erweitern die Rechte des Parlaments
Mit dem Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) wurde ein neues Beschlussverfahren eingeführt, das die Kompetenzen des Europäischen Parlaments erheblich erweitert und ihm erstmals ein echtes Mitentscheidungsrecht gibt.
Beim "Mitentscheidungsverfahren" werden die europäischen Gesetze nach einem mehrstufigen Verfahren zwischen Rat und Parlament beschlossen. Dieses Verfahren erinnert stark an das Ablaufschema zwischen Bundesrat und Bundestag bei zustimmungspflichtigen Gesetzen. Können sich Rat und Parlament nicht einigen, so versucht ein Vermittlungsausschuss, einen Kompromiss zu erarbeiten, der die Zustimmung beider Organe findet. Gelingt dies nicht, so kann das Parlament den Rechtsakt mit absoluter Mehrheit zu Fall bringen. Außerdem kann es Untersuchungsausschüsse einsetzen.
Mit dem Vertrag von Amsterdam sind die Rechte des Europäischen Parlaments noch einmal erheblich gestärkt worden. Der am 1. Mai 1999 in Kraft getretene Vertrag erweiterte die Entscheidungsbefugnisse des Europäischen Parlaments wesentlich. Auch wurde das Mitentscheidungsverfahren insgesamt vereinfacht und effizienter gestaltet.
Nicht nur die Ernennung der Europäischen Kommission als Ganzes, sondern bereits vorab auch die Benennung des Präsidenten der Kommission bedarf der Zustimmung des Parlaments.
Der vom Europäischen Parlament ernannte Bürgerbeauftragte ging ebenfalls gestärkt aus den Amsterdamer Verhandlungen hervor. Er kümmert sich um Beschwerden eines jeden Unionsbürgers und jeder Unionsbürgerin gegen Missstände bei der Tätigkeit von EU-Einrichtungen. Daneben kann jeder Bürger und jede Bürgerin Petitionen an das Europäische Parlament richten.
Der Vertrag von Lissabon bringt endlich die völlige Gleichberechtigung des Parlaments im Gesetzgebungverfahren mit dem Ministerrat. Viele Ausnahmeregelungen zum Beispiel beim Haushalt werden aufgehoben. Was noch fehlt, ist das Recht des Parlaments, eigene Gesetzgebungsinitiativen zu ergreifen. Es kann aber die Kommission entsprechend auffordern.
Das Parlament hält in Straßburg einmal im Monat eine einwöchige Plenartagung ab. Zusätzliche Plenartagungen und Sitzungen der Ausschüsse finden in Brüssel statt. Der Sitz des Sekretariats des Parlaments, in dem etwa 3500 Beamte und Mitarbeiter beschäftigt sind, ist Luxemburg.
Beim Europäischen Semester handelt es sich um einen Sechsmonatszyklus im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und der Strategie Europa 2020. Alle EU-Länder haben sich zur Verwirklichung der Ziele der Wachstumsstrategie Europa 2020 verpflichtet und diese in nationale Ziele und wachstumsfördernde Strategien umgesetzt. Die gewünschten Wachstumseffekte können sich aber nur einstellen, wenn die individuellen Anstrengungen der EU-Länder koordiniert und gebündelt werden. Das Europäische Semester dient dazu, diese Ziele aufeinander abzustimmen.
Die Mitgliedstaaten erhalten im Vorfeld ihrer nationalen Haushaltsverfahren politische Leitlinien und Empfehlungen. Die EU kann auf diese Weise auf Entwicklungen in den Mitgliedstaaten reagieren. Diese ihrerseits können bei ihrer Politik im folgenden Jahr die europäischen Perspektiven und Orientierungen mit einbeziehen.
Im Rahmen des Europäischen Semesters erstellt die Europäische Kommission alljährlich zum Jahresbeginn einen Jahreswachstumsbericht. Darin benennt sie die wichtigsten finanz-, wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Herausforderungen in der EU und empfiehlt vorrangige Maßnahmen zu deren Bewältigung.
Gestützt auf diesen Bericht formuliert der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs auf seiner Frühjahrstagung im März Leitlinien, die den Mitgliedstaaten als Orientierung dienen sollen. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, diese Leitlinien bei der Ausarbeitung ihrer mittelfristigen Haushaltsstrategien im Rahmen der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme (SKP) zu berücksichtigen.
Außerdem sollen sie in den Nationalen Reformprogrammen (NRP) zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 und zur Beseitigung von Wachstumshemmnissen eingehen. Beide nationalen Programme werden der Europäischen Kommission gleichzeitig bis spätestens Mitte/Ende April zur Bewertung übermittelt. Im Juni verabschiedet der Rat der Finanz- und Wirtschaftsminister (Ecofin) - ausgehend von einem Vorschlag der Europäischen Kommission - länderspezifische Empfehlungen zu beiden Programmen. Diese werden Ende Juni abschließend vom Europäischen Rat gebilligt. Damit ist der sechsmonatige Turnus des Europäischen Semesters abgeschlossen.
Stand: März 2013
Das Europäische Währungssystem I (EWS I) war ein System fester, jedoch anpassungsfähiger Wechselkurse zwischen den Währungen bestimmter EU-Mitgliedstaaten. Es wurde inzwischen zum Wechselkursmechanismus (vormals EWS II) weiterentwickelt.
Das Europäische Währungssystem wurde 1979 als Nachfolger des Europäischen Wechselkursverbundes gegründet. Es sollte eine Zone stabiler Währungen schaffen, die von tiefgreifenden Wechselkursschwankungen weitgehend befreit ist. Das Europäische Währungssystem bestand aus drei Elementen:
- einem Wechselkurs- und Interventionsmechanismus,
- einem umfassenden finanziellen Beistandssystem,
- der Europäischen Währungseinheit (ECU) als Referenzwert und Recheneinheit.
Im Europäischen Währungssystem durften die vereinbarten Wechselkurse der Teilnehmerstaaten grundsätzlich nur innerhalb einer "Bandbreite" von 2,25 Prozent nach oben oder unten schwanken.
Im August 1993 wurden die Bandbreiten auf 15 Prozent nach oben und unten erhöht. Geriet eine Währung unter Druck und näherte sich ihr Wechselkurs der Grenze der Bandbreite, intervenierten die beteiligten Notenbanken: Sie kauften die schwache Währung und verkauften die starke, um den Kurs zu stützen. Man nannte diesen Teil der Vereinbarungen des EWS I den Wechselkurs- und Interventionsmechanismus.
ECU
Als rechnerische Bezugsgröße des Europäischen Währungssystems I wurde am 1. Januar 1979 die ECU (European Currency Unit) eingeführt. Bis zum Start der Währungsunion diente sie als:
- Bezugsgröße im Wechselkursmechanismus,
- Rechengröße bei Finanzoperationen,
- Zahlungsmittel und Reserveinstrument der EWS-Zentralbanken untereinander.
Darüber hinaus wurde sie als Recheneinheit im Rahmen der Gemeinschaftspolitiken verwendet. Auch die privaten Geld- und Kapitalmärkte machten zur Vergabe von Anleihen und zur Abwicklung von Bankgeschäften Gebrauch von der ECU. International operierende Unternehmen nutzen sie zu internen Verrechnungszwecken.
Die ECU war keine eigenständige Währung, sondern ein "Währungskorb": In einem bestimmten Verhältnis wurden Anteile aller beteiligten Währungen in diesen Währungskorb eingebracht.
Der Wert der ECU in der jeweiligen nationalen Währung ergab sich aus dem Wert der beteiligten Währungsanteile in dieser Währung. Eine ECU war die Summe aus:
| 0,6242 Deutschen Mark | 3,301 Belgischen Franc |
| 1,332 Französischen Franc | 0,1976 Dänischen Kronen |
| 0,08784 Britischen Pfund | 0,008552 Irischen Pfund |
| 151,8 Italienischen Lira | 1,393 Portugies. Escudos |
| 0,2198 Holländischen Gulden | 1,44 Griech. Drachmen |
| 6,885 Spanischen Peseten | 0,13 Luxemburger Franc |
Die ECU-Geldpolitik wurde nicht von einer, sondern von allen beteiligten Notenbanken bestimmt: Die ECU war keine Währung im klassischen Sinne. Die ECU wurde mit dem Beginn der dritten Stufe der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999 im Verhältnis 1:1 durch den Euro ersetzt.
Die Flagge
Die Flagge der Europäischen Union zeigt zwölf fünfzackige goldene Sterne auf blauem Grund. Die Sterne sind kreisförmig angeordnet. Der Kreis der goldenen Sterne steht für Solidarität und Harmonie unter den europäischen Völkern. Die Zahl zwölf wurde gewählt, weil sie ein Symbol für Vollkommenheit und Einheit ist.
Die Beratende Versammlung des Europarats hat das Sternenbanner 1954 empfohlen. Der Ministerrat beschloss es 1955 offiziell als Flagge. Die Europäische Gemeinschaft übernahm die Fahne 1985.
Die Europahymne
Die Hymne der Europäischen Union ist aus der Neunten Symphonie Ludwig van Beethovens. Mit dem letzten Satz dieser Symphonie vertonte Beethoven die „Ode an die Freude" von Friedrich von Schiller.
1972 nahm der Europarat den letzten Satz der neunten Symphonie in einer Instrumentalversion als Hymne für Europa an. Seit 1986 ist sie auch offizielle Hymne der Europäischen Union. Ohne Worte, in der universalen Sprache der Musik, ist die Hymne Ausdruck für die Wertegemeinschaft Europa. Sie steht für die gemeinsamen Ideale der Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Menschenrechte.
Der Europatag
Der 9. Mai wird in der gesamten Union als Europatag gefeiert. Er erinnert an die Erklärung des damaligen französischen Außenministers Robert Schuman vom 9. Mai 1950. Die Erklärung Schumans gilt als „Geburtsurkunde" der heutigen Europäischen Einigung.
Schuman schlug damals eine europäische Institution vor, die die kriegswichtigen Industrien von Kohle und Stahl von Frankreich und Deutschland kontrollieren sollte. Damit sollte ein neuer Krieg zwischen den beiden Ländern unmöglich gemacht werden. Diese
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
(EGKS) wurde 1951 gegründet.Dieser Europatag ist nicht zu verwechseln mit dem des Europarats am 5. Mai.
Der Leitspruch
„In Vielfalt geeint". Er beschreibt kurz und knapp die Einheit Europas in der Vielfalt seiner Länder und Völker.
Die Symbole sollten im Vertrag über die Europäische Verfassung festgeschrieben werden. Mit Rücksicht auf nationale Befindlichkeiten und der Sorge in manchen Ländern vor einem europäischen Superstaat werden die europäischen Symbole nicht mehr im Vertrag von Lissabon erwähnt.
- Der Weg zur Politischen Union
- Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
- Innen- und Justizpolitik
- Wirtschafts- und Währungsunion
- Der Vertrag von Lissabon
Am 7. Februar 1992 unterzeichneten die EG-Mitgliedstaaten in Maastricht den
Vertrag über die Europäische Union (Maastricht Vertrag)
, der auch als Vertrag von Maastricht bezeichnet wird. Nach der 1987 unterzeichnetenEinheitliche Europäische Akte (EEA)
besiegelten die Mitgliedstaaten so die zweite umfassende Änderung der EG-Gründungsverträge. Als Bekräftigung ihres Willens, die EG zu einer Politischen Union weiterzuentwickeln, gaben sie diesem erneuerten Zusammenschluss einen neuen Namen: Europäische Union.Die Europäische Union bilden folgende Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Österreich, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. In diesen 27 Mitgliedstaaten leben zusammen über 500 Millionen Menschen. Mit einem Bruttoinlandsprodukt von über 11 Billionen Euro ist die EU damit der größte
der Welt.Die EU ist viel mehr als nur eine "internationale Organisation". Ihre Konstruktion ist einzigartig:
- Die EU ist eine Rechtsgemeinschaft: Die Mitgliedstaaten haben einen Teil ihrer nationalen Souveränität an die EU abgetreten. Die Organe der EU nehmen ihre Aufgaben im Rahmen eines klar festgelegten rechtlichen Gefüges wahr.
- Die EU ist eine Wertegemeinschaft: Die Mitgliedstaaten verpflichten sich den Grundrechten der Freiheit, der Demokratie und des Pluralismus. Dies zeigt die Charta der Grundrechte.
- Die EU ist auch eine Solidargemeinschaft, in der die wirtschaftlich Stärkeren die Schwächeren unterstützen.
Der Weg zur Politischen Union
Vor dem Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union war der Vertrag zur
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
(EWG) der Kristallisationskern der Europäischen Integration. Er war die Grundlage zur Schaffung von und . Das in Maastricht weiterentwickelte rechtliche Regelungsgefüge der EU ruhte auf drei Säulen: Die , die aus den Gründungsverträgen von 1957 hervorgegangen war und die in Maastricht weiter vertieft wurde, blieb das tragende Element (erste Säule). Der Einstieg in eineGemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
(zweite Säule) und in die "Zusammenarbeit der Justiz- und Innenminister" (dritte Säule, ) erschloss neue, wichtige Handlungsbereiche.Der Vertrag über die Europäische Union trat am 1. November 1993 in Kraft . Er hatte eine zentrale Botschaft: Die EU soll mehr sein als eine Wirtschaftsgemeinschaft. Die EU-Mitgliedstaaten wollen die Politische Union Europas. Der Vertrag
- stärkte das und die Demokratie in Europa,
- führte die Bürgerinnen und Bürger durch die Einführung der näher an Europa heran,
- regelte das Zusammenwirken der Staaten und Regionen in Europa,
- setzte die Rahmenbedingungen für eine
- schaffte die Grundlagen für eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
- und legte den Grundstein für eine Zusammenarbeit im Bereich der Innen- und Justizpolitik.
Deutliches Symbol für den Willen der Mitgliedstaaten, zu einer Politischen Union zusammenzuwachsen, war die Einführung der Unionsbürgerschaft. Mit ihr sind konkrete Bürgerrechte verbunden: Unionsbürgerinnen und -bürger können ihren Wohnort innerhalb der Union frei bestimmen. Bei Kommunal- und Europawahlen (
) können sie in ihrem Wohnsitzland wählen gehen, selbst wenn sie nicht die Staatsangehörigkeit dieses Landes haben.In allen Politikbereichen wird das Prinzip der
angewendet. Das heißt: Aufgaben werden nur dann auf die europäische Ebene verlagert, wenn sie nicht besser von den Mitgliedstaaten oder Regionen wahrgenommen werden können. Für eine verstärkte Vertretung der Regionen sorgt der .Das
erhielt als direkt gewählte Vertretung der Unionsbürgerinnen und -bürger mehr Rechte und erweiterte Kompetenzen. Im sogenannten "Mitentscheidungsverfahren" entschied es in einem mehrstufigen Verfahren gleichberechtigt mit dem Ministerrat über Richtlinien und Verordnungen. Werden sich Rat und Parlament nicht einig, kann das Parlament Gesetzentwürfe endgültig zu Fall bringen. Außerdem muss das Parlament der Ernennung der und des Kommissionspräsidenten seine Zustimmung geben.Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Im Bereich der
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
sieht der Vertrag über die Europäische Union eine enge Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten vor. Sie können gemeinsame Standpunkte verabschieden und gemeinsame Aktionen ergreifen.Bei der Sicherheitspolitik wurden zunächst die Strukturen der
genutzt. Schrittweise wurde die Verteidigungskomponente der EU ausgebaut. ( ). Der inzwischen erreichte Stand der Zusammenarbeit hat die WEU überflüssig gemacht.Innen- und Justizpolitik
In den Bereichen
wollten die Mitgliedstaaten enger zusammenarbeiten. Bei Fragen der , der Grenzkontrollen, der Bekämpfung von Drogen und internationaler Kriminalität sowie des Terrorismus wird inzwischen gemeinsam gehandelt. Auch die juristische Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen und die Weiterentwicklung des Zollwesens sind Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse.Wirtschafts- und Währungsunion
Kernpunkt des Unionsvertrages im wirtschaftlichen Bereich ist die
Wirtschafts- und Währungsunion
. Die Wirtschafts- und Währungsunion ist als eine Stabilitätsgemeinschaft angelegt. Die Europäische Zentralbank ist von politischen Weisungen unabhängig und der Preisstabilität verpflichtet. An der Wirtschafts- und Währungsunion können nur Staaten teilnehmen, die strenge Aufnahmekriterien erfüllen. Inzwischen ist der Euro als gemeinsame Währung in 17 Staaten der Union Wirklichkeit.Der Vertrag von Lissabon
Der Vertrag von Maastricht wurde durch den Vertrag von Amsterdam weiterentwickelt, der am 1. Mai 1999 in Kraft getreten ist. Die Zusammenarbeit in den oben genannten Politikbereichen wurde weiter intensiviert, neue Gemeinschaftsaufgaben kamen hinzu. Der Vertrag von Nizza brachte weitere Veränderungen des europäischen Vertragswerks, insbesondere hinsichtlich der Entscheidungsmechanismen im Hinblick auf die anstehenden Erweiterungen der Union.
Weitergehende Reformen, die die EU demokratischer und Handlungsfähiger machen sollten, wurden durch einen europäischen Konvent in Form einer europäischen Verfassung erarbeitet. Am 29. Oktober 2004 wurde in Rom diese Verfassung von den Staats- und Regierungschefs der EU unterzeichnet. Die Mitgliedstaaten sollten sie bis Ende 2006 ratifizieren. Wegen der Ablehnung in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden konnte die Verfassung nicht in Kraft treten.
Am Ende der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2007 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der Union auf einen neuen Vertrag, der die wesentlichen Elemente der EU-Verfassung enthält. Dieser Reformvertrag erhielt den Namen "
", da er dort am 13.12.2007 unterzeichnet wurde. Am 1. Dezember 2009 ist er in Kraft getreten.Der Vertrag stellt die Union auf eine neue Grundlage. Er macht unter anderem das EP zum gleichberechtigten Gesetzgeber, integriert die Innen- und Justizpolitik in den Vertrag, stärkt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und macht die Charta der Grundrechte zu geltendem Recht. Um die EU nach innen und außen handlungsfähiger zu machen, können die meisten Entscheidungen im Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden und ein Präsident leitet die Treffen der Staats- und Regierungschefs.
Die Harmonisierung der Gesellschaftsformen von Unternehmen bildet ein Schlüsselelement der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes. Sie ermöglicht es Unternehmen, grenzüberschreitend effektiver und effizienter zu agieren.
Ohne Vereinheitlichungen mussten Unternehmen, die auch im Ausland tätig sein wollten, die Rechtsvorschriften der jeweiligen Mitgliedstaaten beachten. Dies erschwerte die Schaffung von Unternehmensgruppen mit Unternehmen aus mehreren Ländern.
Mithilfe der Harmonisierung konnte die grenzüberschreitende Unternehmertätigkeit aber stark vereinfacht werden.
Genossenschaft
Die Europäischen Genossenschaft (SCE) ermöglicht es seit 2003 Genossenschaften länderübergreifend tätig zu werden. Sie können zusammenarbeiten, verschmelzen oder eine neue Europäische Genossenschaft auf europäischer Ebene gründen.
Mit einer Mindestkapitalausstattung von 30.000 Euro können die Genossenschaften im Binnenmarkt als einzige Rechtspersönlichkeit mit einheitlichen Vorschriften und einheitlicher Struktur aktiv werden. Hierbei werden die Unterrichtungs-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer gewahrt.
Nationale Genossenschaften, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, können ohne vorherige Auflösung in eine SCE umgewandelt werden.
Aktiengesellschaft
Seit 2004 können Gesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) gründen, indem sie verschmelzen oder eine gemeinsame Tochtergesellschaft/Holdinggesellschaft gründen.
Steuerlich wird die Aktiengesellschaft wie jedes andere multinationale Unternehmen behandelt. Sie unterliegt den nationalen Steuervorschriften des jeweiligen Landes, in dem sie ihren Sitz hat. Die SE sind also weiterhin in allen Mitgliedstaaten, in denen sie Betriebsstätten unterhalten, steuer- und abgabenpflichtig, da bislang eine europäische Harmonisierung fehlt.
Auch in der SE wird Arbeitnehmern das Recht auf Beteiligung an Unternehmensentscheidungen eingeräumt.
Privatgesellschaft
Die Europäische Privatgesellschaft (SPE) gibt kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) die Möglichkeit geben, in der gesamten EU tätig zu werden, ohne an der Vielfalt nationaler Rechtsformen zu leiden.
Bislang müssen die Tochterunternehmen EU-weit agierender Unternehmen die Gesellschaftsform des jeweiligen Landes annehmen. Mithilfe der Vereinheitlichung können die KMUs ihr Unternehmen in einer einheitlichen Rechtsform betreiben, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie sich niederlassen. Somit sparen Unternehmer Zeit und Geld für Rechtsberatung, Management und Verwaltung.
Unterschiede zwischen der SPE und der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zeigen sich beispielsweise im Gläubigerschutz. Während die GmbH ein Haftungskapital von mindestens 25.000 Euro vorsieht, ist die Gründung einer SPE mit einem Euro Kapital möglich. Die Unternehmen müssen lediglich eine Solvenz-Erklärung vorlegen.
Stand: April 2012
Am 29. Oktober 2004 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Rom den Vertrag über die Europäische Verfassung. Sie fasste die bisherigen Europäischen Verträge zusammen und fügte neue Elemente ein. Die Verfassung sollte bis zum 1. November 2006 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ratifiziert werden. Dies geschah nach den jeweiligen nationalen Vorschriften entweder durch die Parlamente oder durch Volksabstimmungen. In Deutschland erfolgte dies mit der erforderlichen verfassungsändernden Mehrheit von jeweils Zweidritteln in Bundestag und Bundesrat.
|
| REGIERUNGonline/Weichert |
In Frankreich und den Niederlanden lehnten die Bevölkerungen in Volksabstimmungen die Verfassung ab. Daraufhin wurde der Ratifizierungsprozess im Juni 2005 von den Staats- und Regierungschefs der EU bis auf weiteres ausgesetzt. Man verordnete der EU eine Denkpause. Nach langen Verhandlungen unter deutscher Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 einigten sich die Staats- und Regierungschefs im Juni 2007 in Brüssel auf einen Reformvertrag, den Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat. Er enthält die wesentlichen Elemente der Verfassung.
Hier die wichtigsten Elemente des gescheiterten Verfassungsentwurfs in Kürze:
Werte und Ziele der Europäischen Union
Die Verfassung definiert die Union als Gemeinschaft, die der Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtstaatlichkeit verpflichtet ist.
Bürgerrechte
Die Grundrechtecharta ist Bestandteil der Verfassung. Die Möglichkeit eines europäischen Bürgerbegehrens war vorgesehen.
Hauptamtlicher Präsident
Erstmals sollte ein hauptamtlicher Präsident an der Spitze der EU stehen. Vorgesehen war, den EU-Ratspräsidenten von den Staats- und Regierungschefs auf zweieinhalb Jahre zu wählen. Der EU-Präsident sollte die Arbeit des Europäischen Rates koordinieren und jährlich vier Gipfeltreffen vorbereiten. Er sollte die EU auch nach außen vertreten, dabei aber die Zuständigkeiten des EU-Außenministers wahren. Mit dieser Regelung würde die halbjährlich zwischen den EU-Mitgliedsländern rotierende EU-Präsidentschaft abgeschafft. Sie hätte die politische Arbeit in einer auf 27 und mehr Länder angewachsenen EU erheblich erschwert.
Außenminister der Europäischen Union
Neu war auch das Amt eines EU-Außenministers. Er sollte zugleich Vorsitzender des Außenministerrates und Vizepräsident der EU-Kommission sein. Dadurch würde er sowohl an den Ministerrat als auch an die Kommission angebunden. Der Europäische Rat sollte ihn ernennen, der Präsident der EU-Kommission müsste zustimmen.
Zahl der Kommissare
Bis zum Jahre 2014 sollte jeder Mitgliedstaat einen Kommissar in der EU-Kommission stellen. Danach sollte die Zahl der Kommissare auf zwei Drittel der Anzahl der Mitgliedstaaten begrenzt werden. Sie sollten nach dem Rotationsprinzip ernannt werden. Große und kleine EU-Staaten wären gleichberechtigt.
Entscheidungen im Ministerrat
Die Politikbereiche, in denen mit Mehrheit im EU-Ministerrat entschieden werden sollte, wurden erweitert. Außerdem sollte das Prinzip der doppelten Mehrheit gelten. Danach wären für einen Beschluss die Zustimmung von 55 Prozent der Länder notwendig, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der Bevölkerung der EU repräsentieren müssten. Für eine Sperrminorität waren mindestens vier Staaten erforderlich.
Europaparlament
Das Mitentscheidungsrecht des Europäischen Parlaments wurde wesentlich erweitert, unter anderem im Haushaltsrecht. Außerdem sollte das Europaparlament den Präsidenten der EU-Kommission auf Vorschlag der Staats- und Regierungschefs wählen und die gesamte Kommission per Votum billigen. Die Zahl der Parlamentarier sollte ab 2009 auf 750 begrenzt werden. Kleine Mitgliedstaaten sollten mindestens sechs Abgeordnete, große höchstens 96 haben. Deutschland hätte also drei Abgeordnete weniger in das EP entsendet.
Verhältnis zwischen Union und Mitgliedstaaten
Hier gilt grundsätzlich das Subsidiaritätsprinzip, das auch schon vorher Vertragsbestandteil war. Danach wird die Union nur tätig, soweit die Mitgliedstaaten der Union in der Verfassung Aufgaben zuweisen und sofern diese am besten auf der europäischen Ebene gelöst werden können.
Stabilitäts- und Wachstumspakt
Auf Vorschlag der EU-Kommission stellt der Ministerrat ein übermäßiges Haushaltsdefizit eines Landes fest. Die Einleitung des Defizitverfahrens sollte auf Empfehlung der EU-Kommission von einer qualifizierten Mehrheit der Länder im Ministerrat getroffen werden, die mindestens drei Fünftel der EU-Bevölkerung repräsentieren müssen.
Weitere Elemente der Verfassung
Neu war die Regelung über einen Austritt aus der EU. Statt eines direkten Gottesbezuges gab es einen Verweis auf die religiösen und kulturellen Traditionen Europas.
- Symbole
Jede Verfassung braucht Symbole, mit denen sich die Bevölkerung identifizieren kann. Der Konvent schlug dafür die bereits bekannten Symbole vor: Die blaue Fahne mit den 12 Sternen als Europaflagge, Beethovens "Ode an die Freude" als Hymne und den 9. Mai als Europatag. "Einig in Vielfalt" sollte künftig das Motto der EU sein.
Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main und die Zentralbanken der EU-Länder, die den Euro eingeführt haben, bilden das Europäische System der Europäischen Zentralbanken( ESZB). Ihre Hauptaufgabe ist die Erhaltung der Stabilität der europäischen Währung des
. Die Europäische Zentralbank hat ihre Arbeit am 1. Juni 1998 aufgenommen. Sie ist eines von sieben Organen der Europäischen Union /EU).Die Europäische Zentralbank ist von Weisungen der Regierungen oder anderer europäischer Instanzen vollkommen unabhängig. Die Zentralbanken der Mitgliedstaaten müssen gemäß den Richtlinien und Weisungen der Europäischen Zentralbank handeln.
Das Kapital der EZB halten die nationalen Zentralbanken entsprechend der Bevölkerungszahl und wirtschaftlichen Bedeutung des jeweiligen Landes.
Die Entscheidungsgremien der Europäischen Zentralbank sind der EZB-Rat und das EZB-Direktorium. Die Geldpolitik formuliert der EZB-Rat, in dem die nationalen Zentralbankpräsidenten sowie das EZB-Direktorium Sitz und Stimme haben. Das Direktorium, das sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern zusammensetzt, sorgt für die Durchführung der Beschlüsse des EZB-Rats und gibt die nötigen Anweisungen an die nationalen Zentralbanken. Die Amtszeit beträgt für die Mitglieder des Direktoriums acht Jahre und für die EZB-Ratsmitglieder mindestens fünf Jahre.
Das Europäische System der Zentralbanken handelt zur Verfolgung seiner geldpolitischen Ziele am Markt. Die Bereitstellung von Zentralbankgeld und die Steuerung der Geldmarktzinsen erfolgt in erster Linie durch sogenannte Offenmarktgeschäfte. Die EZB hat außerdem verzinsliche Mindestreserven beschlossen: Die Geldhäuser im Euro-Währungsraum müssen zwei Prozent ihrer kurzfristigen Verbindlichkeiten bei den nationalen Zentralbanken des ESZB hinterlegen. Im Rahmen der Geldpolitik dienen sie der Kontrolle des Geldflusses und der Kreditgewährung.
Die Möglichkeiten des Europäischen Systems der Zentralbanken im Rahmen der Bankenaufsicht sind dagegen begrenzt. Es kann Hilfen bei der Durchführung der einschlägigen Gesetzgebung anbieten. Eine direkte Einbeziehung der Europäischen Zentralbank in die Bankenaufsicht kann mit einstimmiger Entscheidung im Rat beschlossen werden.
Mit großer Sorgfalt hat man das institutionelle Gleichgewicht bei der Verantwortung für die Geldpolitik zu wahren versucht. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt die Europäische Zentralbank die allgemeine Wirtschaftspolitik der EU. Der Vorsitzende des
Rat der Europäischen Union ("Ministerrat")
und ein Mitglied der haben die Möglichkeit, ohne Stimmrecht an den Sitzungen des EZB-Rates teilzunehmen.Der EU-Ratspräsident kann im EZB-Rat eigene Anträge einbringen. Umgekehrt nimmt auch der EZB-Präsident an Sitzungen des EU-Ministerrates teil, soweit Punkte angesprochen werden, die im Aufgabenbereich seiner Institution liegen. Die Europäische Zentralbank legt einen Jahresbericht vor, die Direktoriumsmitglieder können bei Ausschusssitzungen des Europäischen Parlaments gehört werden.
Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 von zehn europäischen Ländern gegründet. Er ist nicht zu verwechseln mit der Europäischen Union beziehungsweise dem Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs oder dem EU-Ministerrat. Der Europarat ist kein Organ der Europäischen Union, sondern ein eigenständiger Zusammenschluss europäischer Staaten.
Der Europarat stand am Anfang der europäischen Integration und Zusammenarbeit. Er ist eine zwischenstaatliche politische Organisation. Sein Ziel ist es, die Einheit und Zusammenarbeit aller Nationen Europas zu schützen und zu stärken.
|
REGIERUNGonline / Reineke Der Europarat in Straßburg. |
Von Beginn an hat sich der Europarat für die Grundprinzipien der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechtsstaates eingesetzt. Damit schuf er die Leitbilder für das demokratische Europa. Das Arbeitsfeld des Europarats umfasst vielfältige Aspekte der europäischen Gesellschaft: Menschenrechte, Medien, juristische Zusammenarbeit, soziale und wirtschaftliche Angelegenheiten, Gesundheit, Bildung, Kultur, Sport, Jugend und Umwelt.
Zu den vom Europarat verabschiedeten Konventionen gehören unter anderem:
- die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (1950),
- die Europäische Kulturkonvention (1954),
- die Europäische Sozialcharta (1961),
- das Übereinkommen zum Datenschutz (1981),
- das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und erniedrigender Behandlung oder Strafe (1987),
- die Antidoping-Konvention (1989) und
- das Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin (1997).
Organe des Europarates
Das Beschlussorgan des Europarats ist das Ministerkomitee. Dort sind die 47 Mitgliedstaaten durch ihre Außenminister vertreten. Beratendes Gremium ist die Parlamentarische Versammlung. Sie setzt sich aus Mitgliedern der nationalen Parlamente zusammen. Deutschland stellt 18 Mitglieder in der Parlamentarischen Versammlung. Die Versammlung tritt viermal im Jahr zu einer Plenarsitzung in Straßburg zusammen. Das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung überwachen gemeinsam die von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen.
Beratende Funktionen hat der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas. Er kommt einmal im Jahr zu einer Plenarsitzung in Straßburg zusammen. Er setzt sich nach dem Modell der Parlamentarischen Versammlung aus einer gleichen Zahl von Mitgliedern und ebenso vielen Stellvertretern zusammen. Sie sind alle gewählte Vertreter der Gemeinden und Regionen. Hauptziel des Kongresses ist es, die Gemeinden und Regionen am europäischen Einigungsprozess und an der Arbeit des Europarates zu beteiligen.
Als Generalsekretär leitet und koordiniert der Norweger Thorbjoern Jagland seit 2009 für fünf Jahre die Aktivitäten der Organisation.
Europäische Menschenrechtskonvention
Der Europarat steht für die ständige Suche nach einem verbesserten Schutz der Menschenrechte. Eine der größten Errungenschaften des Europarates ist die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950. Jede Bürgerin und jeder Bürger eines Unterzeichnerstaates, der die in der Konvention garantierten Rechte als verletzt betrachtet, kann klagen. Bedingung: Der Rechtsweg im eigenen Land muss erschöpft sein.
Die Europäische Menschenrechtskommission in Straßburg hat seit ihrer Gründung 1954 über 250.000 Einzelbeschwerden registriert und überprüft. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seit seiner Gründung 1959 rund 3500 Urteile gefällt.
Aufgrund der steigenden Zahl von Beschwerden hat 1998 eine Reform der Überwachungsorgane der Europäischen Menschenrechtskonvention stattgefunden. Nach dem ursprünglichen Verfahren wurden die Beschwerden zunächst von der Europäischen Menschenrechtskommission auf ihre Zulässigkeit hin überprüft. Lag eine Menschenrechtsverletzung vor, wurde der Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg weitergeleitet. Urteile des Gerichtshofes sind für den betroffenen Staat bindend.
Nach der Neuregelung von 1998 können Einzelpersonen direkt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen. Das gesamte Verfahren - vom Eingang der Beschwerde bis zur Verkündigung des Urteils - wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchgeführt. Das Ministerkomitee entscheidet nicht mehr über die Rechtslage, überwacht aber weiterhin die Umsetzung der gerichtlichen Urteile.
Der Gerichtshof hat ebenso viele Richter, wie es Vertragsparteien der Europäischen Menschenrechtskonvention gibt. Die Kandidaten werden von jeder Regierung vorgeschlagen und von der Parlamentarischen Versammlung für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt.
Mitgliedstaaten
Seit 2007 hat der Europarat 47 Mitgliedsländer. In der Parlamentarischen Versammlung genießen Kanada, Israel und Mexiko, im Ministerkomitee die USA, Kanada, Japan und der Heilige Stuhl Beobachterstatus.
| Gründung am 5. Mai 1949 durch | Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen und Schweden |
| Beitritt im August 1949 | Griechenland, Türkei |
Die weiteren Beitritte:
| 1950 | Island und Deutschland | 1994 | Andorra |
| 1956 | Österreich | 1995 | Lettland, Albanien, Moldawien, Ukraine, Mazedonien |
| 1961 | Zypern | 1996 | Russische Föderation, Kroatien |
| 1963 | Schweiz | 1999 | Georgien |
| 1965 | Malta | 2001 | Armenien, Aserbaidschan |
| 1976 | Portugal | 2002 | Bosnien-Herzegowina |
| 1977 | Spanien | 2003 | Serbien |
| 1978 | Liechtenstein | 2004 | Monaco |
| 1988 | San Marino | 2007 | Montenegro |
| 1989 | Finnland | ||
| 1990 | Ungarn | ||
| 1991 | Polen | ||
| 1992 | Bulgarien | ||
| 1993 | Estland, Litauen, Slowenien, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Rumänien |
Beitrittskandidat ist Weißrussland.
Der Pakt ist ein Instrument zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Union (EU) und zur Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion. Der Beitritt steht allen EU-Mitgliedstaaten offen. Als Nicht-Eurostaaten sind bisher Bulgarien, Dänemark, Lettland, Litauen, Polen und Rumänien beigetreten.
Die Schuldenkrise einiger Euroländer hat bei Anlegern Zweifel an der Schuldentragfähigkeit mancher Mitgliedsstaaten geweckt. Gründe sind: die stark gestiegenen Defizite und das verloren gegangene Vertrauen in die langfristige Wachstumskraft dieser Länder wegen ihrer Verluste an internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Dies gefährdet die Stabilität der Eurozone.
Durch eine verbesserte wirtschaftspolitische Koordinierung soll die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsstaaten und damit der EU gesteigert und ein größeres Maß an Wachstum und Konvergenz erreicht werden. Schwerpunkte des Paktes sind: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Förderung der Beschäftigung, Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sowie Stabilisierung des Finanzsektors. Der Euro-Plus-Pakt soll damit auch dazu beitragen, die Kernziele der EU-2020-Strategie in den Bereichen Beschäftigung, Forschung und Innovation sowie Bildung zu erreichen.
Der Pakt sieht vor: Die Staats- und Regierungschefs der teilnehmenden Staaten benennen jährlich in Form von Selbstverpflichtungen konkrete nationale Ziele und Maßnahmen in den genannten Bereichen. Die Wahl der Ziele und Maßnahmen bleibt hierbei in nationaler Verantwortung.
Stand: Mai 2012
Das Europäische Polizeiamt, Europol, ist eine wichtige Schaltstelle bei der Verbrechensbekämpfung in Europa. 1999 wurde es in Den Haag als Zentrale für den Informationsaustausch und die Verbrechensanalyse geschaffen. Europol hat zwar keine exekutiven Befugnisse, aber es verbessert wirkungsvoll die polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung internationaler Schwerkriminalität.
Europol sammelt, analysiert und speichert Informationen der EU-Mitgliedstaaten zur grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität. Es erleichtert den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, unterrichtet die nationalen Polizeibehörden über Zusammenhänge zwischen Straftaten und unterstützt auch strafrechtliche Ermittlungen selbst durch die Übermittlung sachdienlicher Informationen.
Europol wird vor allem eingeschaltet bei der Bekämpfung des Drogenhandels, des illegalen Handels mit radioaktiven und nuklearen Substanzen, Schleuser-Kriminalität, Verschiebung von gestohlenen Kraftfahrzeugen, Menschenhandel, Kinderpornografie, Scheck- und Kreditkartenbetrug, Geldfälschung und Terrorismus. Zum Aufgabenkatalog zählt außerdem die Bekämpfung von Kapital-, Vermögens- und Umweltdelikten. Dazu gehören auch der illegale Handel mit Organen, die Computerkriminalität sowie der illegale Handel mit Hormonen oder bedrohten Tier- und Pflanzenarten.
Eurostat ist das statistische Amt der Europäischen Union. Statistische Daten werden von den jeweiligen statistischen Landesämtern der Mitgliedstaaten erhoben und an Eurostat weitergeleitet. Dort werden die Informationen ausgewertet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Im Rahmen der Euro-Stabilisierung gewinnt das Amt an Bedeutung, da es darauf achten muss, dass die Daten aus den Mitgliedsländern zuverlässig und belastbar sind.
Eurostat verarbeitet auch Daten aus Partnerländern der Europäischen Union, darunter Japan, der Schweiz und den USA. Ziel ist es, die Lebensumstände der Bevölkerung in den verschiedenen Mitgliedstaaten objektiv und realitätsnah darzustellen und miteinander zu vergleichen. Die Daten werden unter anderem in statistischen Jahrbüchern veröffentlicht.




