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Glossar
Deutschsprachiges Glossar
In der Europäischen Union leben über 30 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Ihre Situation in Berufsleben und Gesellschaft zu verbessern, hat sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt. Seit vielen Jahren bemüht sich die EU, die gesellschaftliche Integration der Betroffenen zu verbessern.
In der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989 (Sozialpolitik) erklärte der Europäische Rat: "Alle Behinderten müssen unabhängig von der Ursache und Art ihrer Behinderung konkrete ergänzende Maßnahmen, die ihre berufliche und soziale Eingliederung fördern, in Anspruch nehmen können."
EQUAL
Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL soll die Chancengleichheit für Behinderte auf dem Arbeitsmarkt erleichtert werden. Die Initiative zielt auf eine Bekämpfung von Diskriminierung, Ausgrenzung und Ungleichheit jeglicher Form ab. In besonders benachteiligten Regionen können auch behinderte Menschen gefördert werden, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Die Förderpalette reicht dabei über die Entwicklung von geeigneten Ausbildungs- und Orientierungssystemen für Behinderte bis hin zur Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen.
Zur Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen wird der Europäische Sozialfonds (ESF) genutzt.
Im Rahmen der verschiedenen Aktivitäten will die EU auch kleine und mittelgroße Unternehmen für das Thema Behinderung sensibilisieren, um so mögliche neue Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu akquirieren.
Ferner hat die EU für den Zeitraum von 2004-2010 einen Aktionsplan vorgeschlagen, der ein nachhaltiges, tragfähiges Integrationskonzept für behinderte Menschen in der EU darlegt. Kernpunkte sind unter anderem die uneingeschränkte Anwendung der Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, sowie die Einbeziehung der Behindertenthematik in alle einschlägigen Gemeinschaftsmaßnahmen.
Um die Probleme von Behinderten stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken, hatte der Rat der EU das Jahr 2003 zum „Jahr der Menschen mit Behinderungen“ erklärt. Das Jahr 2007 hat die EU zum „Jahr der Chancengleichheit“ erklärt.
Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist eine der zentralen Aufgaben der Politik in Europa. Bis zum Vertrag von Amsterdam war dies ausschließlich eine nationale Aufgabe. Der Vertrag von Amsterdam von 1997 markiert einen Neuanfang in der Beschäftigungspolitik. Zwar bleibt auch weiterhin jeder Mitgliedsstaat selbst für seine Beschäftigungspolitik zuständig. Er richtet diese aber an einer koordinierten Beschäftigungsstrategie auf Gemeinschaftsebene aus. Außerdem ist das Ziel eines hohen Beschäftigungsniveaus ausdrücklich als eines der Hauptziele der Politik der Union festgeschrieben.
Der Vertrag schuf eine Reihe von Instrumentarien, mit denen die neue europäische Beschäftigungsstrategie umgesetzt werden soll. So ziehen die Staats- und Regierungschefs jährlich eine Bilanz der Beschäftigungslage in Europa. Der EU-Ministerrat legt Leitlinien zur Beschäftigungspolitik fest, an denen sich alle Mitgliedsstaaten orientieren. Die Umsetzung der Leitlinien wird vom Rat jährlich geprüft. Er kann auch Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten aussprechen. Schließlich erstellen Rat und Kommission jedes Jahr einen gemeinsamen Bericht zur Beschäftigungslage in Europa.
Die Prüfung dieser Beschäftigungslage auf europäischer Ebene wird von einem Beschäftigungsausschuss unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedsstaaten zusammensetzt. Die koordinierte Beschäftigungsstrategie soll dazu beitragen, dem Arbeitsmarkt Impulse zu geben.
Beschlüsse von Luxemburg
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| Foto: REGIERUNGonline / Maro |
Der Sondergipfel von Luxemburg 1997 zum Thema Beschäftigungspolitik hatte die Aufgabe, die Regelungen von Amsterdam zu konkretisieren und umzusetzen. Dabei einigten sich die Mitgliedsstaaten auf beschäftigungspolitische Leitlinien.
- Alle Jugendlichen unter 25 Jahren sollen in den Genuss eines Arbeitsplatzes, einer Ausbildung oder einer sonstigen arbeitsmarktpolitischen Maßnahme gelangen. Kein Jugendlicher soll länger als sechs Monate arbeitslos bleiben.
- Langzeitarbeitslose sollen nach spätestens einem Jahr eine neue Beschäftigungschance erhalten. Mindestens 20 Prozent der Arbeitslosen sollen durch Arbeitsbeschaffungs- oder andere aktive Fördermaßnahmen unterstützt werden.
- Kleine und mittlere Unternehmen: Zwei Drittel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU arbeiten in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Hier werden die meisten neuen Arbeitsplätze geschaffen. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wollen deshalb die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen verbessern. So sollen Steuern und Abgaben gesenkt und die Steuersysteme beschäftigungsfreundlich gestaltet werden.
- Die starren Arbeitsmodelle der Vergangenheit haben sich als zu inflexibel erwiesen, um in Zeiten des erhöhten Wettbewerbsdrucks Beschäftigung sichern zu können. Die Staats- und Regierungschefs haben deshalb die Sozialpartner aufgerufen, Vereinbarungen zur Modernisierung und Flexibilisierung der Arbeitsorganisation zu treffen - etwa zur Reduzierung von Überstunden, zum Ausbau der Teilzeitarbeit oder in bezug auf die lebenslange Weiterbildung.
- Noch immer sind Frauen gegenüber Männern auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Sie sind überdurchschnittlich oft arbeitslos und in vielen Tätigkeitsbereichen und Berufen unterrepräsentiert. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben sich deshalb verpflichtet, aktiv für ein hohes Beschäftigungsniveau von Frauen einzutreten. Um Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren zu können, wollen die EU-Staaten das Angebot an Betreuungseinrichtungen für Kinder verbessern. Auch die Rückkehr in den Beruf nach der Familienpause soll erleichtert werden.
- Ein weiteres wichtiges gemeinsames Ziel ist die Integration Behinderter in den europäischen Arbeitsmarkt.
Diese Leitlinien werden von den Mitgliedsstaaten in nationale beschäftigungspolitische Aktionspläne eingefügt, konkretisiert und anschließend in einzelstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften umgesetzt.
Der Europäische Rat in Köln 1999 beschloss zum nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit einen umfassenden Beschäftigungspakt. Im Rahmen dieses Beschäftigungspaktes werden alle beschäftigungspolitischen Maßnahmen der EU in ein umfassendes Gesamtkonzept eingebunden. Der Europäische Beschäftigungspakt stützt sich auf drei Säulen.
- Die Koordinierung der Wirtschaftspolitik und Verbesserung des wechselseitigen Zusammenwirkens von Lohnentwicklung sowie Geld-, Haushalts- und Finanzpolitik. Ziel ist eine nachhaltige und nicht-inflationäre Wachstumsdynamik. Zu diesem Zweck wird ein "makroökonomischer Dialog" zwischen den Vertretern der europäischen Institutionen, der Europäischen Zentralbank und den Sozialpartnern angestrebt.
- Die Weiterentwicklung der koordinierten Beschäftigungsstrategie zur Verbesserung der Effizienz der Arbeitsmärkte.
- Strukturelle Reformen zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit und Effizienz der Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalmärkte.
Lissabon-Strategie
Der Europäische Rat 2000 in Lissabon beschloss, Europa bis zum Jahre 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen. Die Lissabon-Strategie soll die Union in die Lage versetzen, wieder die Voraussetzungen für Vollbeschäftigung zu schaffen und den regionalen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken.
Auch wenn der Arbeitsmarkt vor erheblichen Herausforderungen steht, hat die Europäische Beschäftigungsstrategie gewisse Erfolge verzeichnen können. Die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten für mehr Beschäftigung hat sich deutlich verbessert. Die Staaten sind nun besser in der Lage, ihre Politiken zu koordinieren, Leistungen zu vergleichen und erfolgreiche Modelle zu übernehmen.
Europäischer Sozialfonds
Eine konkrete Förderung von Beschäftigung erreicht die EU durch die Strukturpolitik und durch den Europäischen Sozialfonds (ESF). In der Strukturpolitik werden unterentwickelte Gebiete in Europa gezielt unterstützt, um sie an das Wohlstandsniveau der gut entwickelten Regionen heranzuführen. Davon profitierten unter anderen auch die neuen Bundesländer. Der ESF fördert insbesondere die Qualifikation der Menschen. Fördermittel kommen daher der Modernisierung von Unterrichts-, Ausbildungs- und Beschäftigungssystemen zugute. Für den Zeitraum 2000 bis 2006 stellte der ESF 60 Milliarden Euro zur Verfügung.
Die Unionsbürgerschaft gibt den Bürgerinnen und Bürgern der EU das Recht, in jedem Mitgliedsland zu leben, zu lernen und zu arbeiten. Die offenen Grenzen eröffnen neue Perspektiven: Der Binnenmarkt ist auch ein europäischer Arbeitsmarkt.
Zugangsvoraussetzungen und Ausgestaltung der Ausbildungssysteme werden zwar auch im Binnenmarkt weiterhin von den einzelnen Mitgliedstaaten selbst geregelt. Die Europäische Union trägt ihrerseits aber laut Artikel 149 des EG-Vertrags zur Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Bildung bei, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und deren Bemühungen im Bildungsbereich unterstützt und ergänzt.
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REGIERUNGonline / Reineke EU-weite Mobilität auch in der Bildung. |
Zu diesem Zweck wurden eine Reihe von Bildungsprogrammen entwickelt. Sie sollen die institutionelle Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen durch den Austausch von Lernenden und Lehrenden intensivieren. Darüber hinaus sollen sie die Mobilität und Fremdsprachenkenntnisse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa fördern:
- Möglichst viele Europäer sollen einen Teil ihrer Aus- oder Weiterbildung im Ausland absolvieren, um so von den Chancen, die der Binnenmarkt bietet, profitieren zu können.
- Im Europa der Zukunft soll es keine Einheitssprache, sondern mehrsprachige Bürgerinnen und Bürger geben. Deshalb fördert die Europäische Union bei ihren Austauschprogrammen das Erlernen von Fremdsprachen.
- Lehrer, Dozenten und Professoren sollen die Ausbildungssysteme in anderen Mitgliedstaaten kennen lernen, Kontakte knüpfen und Anregungen mitbringen.
- Die dynamische Entwicklung in der Arbeitswelt wird eine kontinuierliche berufliche Weiterbildung erforderlich machen. Die Europäische Union unterstreicht deshalb die Notwendigkeit "lebensbegleitenden Lernens".
- Die gegenseitige Anerkennung der Diplome soll die Mobilität erleichtern. Jeder kann seinen Beruf überall in Europa ausüben.
- Um die Antragswege für die Bildungsprogramme der EU nicht unnötig zu komplizieren, gibt es in jedem Mitgliedstaat nationale Büros, die die Programme koordinieren und über alle Austauschmöglichkeiten und Bewerbungsmodalitäten informieren.
EU-Bildungsprogramme
Die bisherigen Europäischen Bildungsprogramme SOKRATES und LEONARDO sind seit Anfang 2007 unter der Bezeichnung "Lebenslanges Lernen" zusammengefasst. Sie umfassen mehrere Unterprogramme.
An diesen Programmen nehmen neben den 27 EU-Mitgliedländern auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei teil.
ERASMUS fördert Zusammenarbeit und Mobilität auf Hochschulebene. Studierende, die einen Teil ihres Studiums im Ausland verbringen wollen, werden mit Stipendien unterstützt. Auch die Dozentenmobilität wird gefördert. Auch Unternehmenspraktika von Studierenden werden mit diesem Programm gefördert.
COMENIUS unterstützt grenzübergreifende Schulpartnerschaften, Austauschmaßnahmen und Betriebspraktika von Lehrern, Studienbesuche für Schulleiter und berufsbegleitende Fortbildungen für Lehrer und pädagogische Fachkräfte.
GRUNDTVIG zielt auf eine Verbesserung der Erwachsenenbildung und erweiterte Angebote zum lebensbegleitenden Lernen - auch über Ländergrenzen hinweg.
LEONARDO fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der beruflichen Erst- und Weiterbildung. Ausbildungspartnerschaften und grenzübergreifende Pilotprojekte zwischen Einrichtungen der beruflichen Bildung, Behörden, Unternehmen und Universitäten werden unterstützt.
Außerdem werden die europaweite Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch von Experten in der Berufsbildung unterstützt, sowie Analysen und Erhebungen zum zukünftigen Bedarf des Arbeitsmarktes finanziert.
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Foto: REGIERUNGonline / Reineke Mit LEONARDO Abschnitte der Ausbildung im Ausland absolvieren. |
JUGEND IN AKTION
Auch außerhalb von Schule, Universität und Ausbildungsbetrieb sollen Jugendliche Europa kennenlernen. Wer mit einer ausländischen Partnergruppe oder Partnerfamilie zusammenlebt, zusammenarbeitet oder ein gemeinsames Projekt in Angriff nimmt, erfährt wesentlich mehr als ein Tourist, der die Dinge nur "von außen" wahrnimmt.
JUGEND IN AKTION (bisher JUGEND) umfasst Jugendaustausch, innovative und kreative, länderübergreifende Projekte und den "Europäischen Freiwilligendienst" (gemeinnützige Tätigkeiten in anderen Ländern).
JUGEND IN AKTION richtet sich an Menschen zwischen 13 und 30 Jahren sowie an deren pädagogische Betreuer und Ausbilder. Die Programmteilnehmer erhalten eine Unterstützung zur Finanzierung des Auslandsaufenthaltes sowie die nötige Vor- und Nachbereitung. Am Programm nehmen außer den Mitgliedsstaaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen teil.
Anerkennung der Diplome
EU-Bürgerinnen und Bürger dürfen bereits seit 1968 überall in der Union arbeiten. Dennoch war die Arbeitsaufnahme im Ausland oft nicht möglich, weil die Ausbildungswege und Berufsabschlüsse sehr unterschiedlich waren. Seit Januar 1991 gilt eine Richtlinie zur allgemeinen Anerkennung von Hochschuldiplomen.
Danach erkennen die Mitgliedstaaten Hochschulabschlüsse gegenseitig an, denen ein mindestens dreijähriges Studium vorausgeht und die zur Ausübung eines Berufes berechtigen. Eine zweite Richtlinie regelt die Anerkennung von Abschlüssen, die eine Berufsausbildung unterhalb eines dreijährigen Hochschulstudiums voraussetzen (Diplome).
Die Nationale Agentur Bildung für Europa
Die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB). Sie bietet umfangreiche Informationen zu Aktionsprogrammen und Initiativen der Europäischen Union im Bereich der beruflichen und allgemeinen Bildung sowie zur europäischen Bildungszusammenarbeit. Die NA-BIBB ist Ansprechpartner für alle, die die entsprechenden Programme der EU in Anspruch nehmen wollen.
Seit 1968 gibt es innerhalb der Europäischen Union keine Zölle mehr, auf Einfuhren aus Drittstaaten werden gemeinsame Zollsätze angewendet (Zollunion). Am 1. Januar 1993 wurde auch das Projekt eines großen und einheitlichen Marktes im Innern der Union vollendet. Bezogen auf die Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt) von über 12 Billionen Euro ist der europäische Binnenmarkt der größte einheitliche Markt der Welt.
Die Unternehmen können ihre Produkte in größeren Stückzahlen herstellen und damit Kosten senken. Das bringt nicht nur niedrigere Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Warengrenzkontrollen sind abgeschafft. Unternehmen, die ihre Leistungen in anderen EU-Staaten anbieten wollen, werden keine Hindernisse in den Weg gelegt. Der freie Kapitalverkehr ermöglicht es, Geld überall in der Union anzulegen.
Das vielleicht wichtigste Element ist die Freiheit des Personenverkehrs: Unionsbürgerinnen und -bürger (Unionsbürgerschaft) können überall in der EU reisen, leben, lernen und arbeiten (Freizügigkeit). Jeder kann sich um eine Stelle in einem anderen EU-Land bewerben und einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Niemand darf dabei aufgrund seiner Staatsbürgerschaft benachteiligt werden. Im Ausland erworbene Rechte aus der Rentenversicherung gehen nicht verloren.
Unionsbürgerinnen und -bürger können in ihrem erlernten Beruf arbeiten: Die Diplome werden gegenseitig anerkannt. Für EU-Bürger ist auch das Reisen und Einkaufen leichter geworden. Waren für den privaten Bedarf können sie überall in der EU kaufen und - ohne an der Grenze weitere Steuern zahlen zu müssen - in ihr Heimatland mitnehmen.
Der Weg zum Binnenmarkt
Bereits der EWG-Gründungsvertrag sah die Schaffung eines Gemeinsamen Marktes vor. Den Durchbruch zum Binnenmarkt brachte die Einheitliche Europäische Akte, die am 1. Juli 1987 in Kraft trat. Darin einigten sich die Mitgliedsländer der Gemeinschaft nicht nur darauf, die Warenkontrollen an den Binnengrenzen endlich abzuschaffen, sondern auch vier Grundfreiheiten, nämlich den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital, zu verwirklichen.
Den wichtigsten Impuls gaben die Staats- und Regierungschefs der EU aber dadurch, dass sie sich auf ein festes Eckdatum für die Vollendung des europäischen Binnenmarktes einigten: den 31. Dezember 1992. Fast 300 Rechtsakte mussten Schritt für Schritt beschlossen und in vielen Fällen in nationales Recht umgesetzt werden. Die Verwirklichung des Binnenmarktes war und ist also nicht ein "gesetzgeberischer Urknall", sondern ein kontinuierlicher Prozess, der bis heute nicht vollständig abgeschlossen ist.
Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
Freier Verkehr von Waren
Das sichtbarste Zeichen für den Start des Binnenmarktes war der Wegfall der Warengrenzkontrollen. Die Verwirklichung des freien Warenverkehrs war eine große Herausforderung: Unterschiedliche nationale Normen und Vorschriften, sogenannte "nicht-tarifäre Handelshemmnisse", behinderten den Warenverkehr - in manchen Fällen nicht weniger stark als viele Jahre zuvor Zölle, Quoten oder Einfuhrkontingente. Gemeinsame Regeln für Qualität und Beschaffenheit vieler Produkte mussten gefunden werden (Harmonisierung). Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher stand dabei immer im Vordergrund.
Für einen europaweiten Markt war auch die Angleichung der Mehrwertsteuersätze ein wichtiger Schritt. Die EU- Finanzminister einigten sich auf einen Mindestsatz von 15 Prozent (für den Normalsatz). Die meisten EU-Staaten haben höhere Mehrwertsteuersätze. Die Kontrollen bei der gewerblichen Wareneinfuhr wurden durch ein Meldesystem von der Grenze in die Betriebe verlagert.
Freier Verkehr von Personen
Unionsbürgerinnen und -bürger können überall in der EU frei reisen, leben, lernen und arbeiten. Jeder kann sich um eine Stelle in einem anderen EU-Land bewerben und einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Niemand darf dabei aufgrund seiner Staatsbürgerschaft benachteiligt werden. Im Ausland erworbene Rechte aus der Rentenversicherung gehen nicht verloren.
Unionsbürgerinnen und -bürger können in ihrem erlernten Beruf arbeiten: Die Diplome werden gegenseitig anerkannt. Für EU-Bürger ist auch das Reisen und Einkaufen leichter geworden. Waren für den privaten Bedarf können sie überall in der EU kaufen und - ohne an der Grenze weitere Steuern zahlen zu müssen - in ihr Heimatland mitnehmen.
Freier Verkehr von Dienstleistungen
Wenn Deutsche zu Hause eine britische Versicherung abschließen, Franzosen ein Konto bei einer spanischen Bank eröffnen oder Griechen sich von einem italienischen Architekten beraten lassen, dann profitieren sie vom freien Dienstleistungsverkehr. Architekten, Gutachter, Softwarefirmen, Werbeagenturen: Sie alle können ihre Dienstleistungen innerhalb der Binnengrenzen der EU anbieten. Jeder soll die Möglichkeit haben, sich aus einem europaweiten Angebot das für ihn günstigste herauszusuchen.
Ausländische Versicherer dürfen ihre Policen in Deutschland verkaufen, ohne hierzulande eine Tochtergesellschaft gründen zu müssen. Das belebt den Wettbewerb und sorgt für günstigere Prämien. Eine Vorabkontrolle des Kleingedruckten durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen gibt es dann nicht mehr. Ebenso wie die Banken werden Versicherungen von den Aufsichtsbehörden am Unternehmenssitz kontrolliert.
Mit der Dienstleistungsrichtlinie ist ein weiterer Schritt zur Verwirklichung des Binnenmarktes getan worden. Sie erweitert bis auf bestimmte Ausnahmen die Freiheit der Dienstleistung auf zahlreiche Wirtschaftsbereiche z.B. im Handwerk. Gleichzeitig sorgt sie aber dafür, dass es nicht zu Lohndumping und Abbau von sozialen Standards kommt, indem für die Löhne nicht die Regeln des Herkunftslandes eines Dienstleisters gelten sondern die des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird.
Freier Kapitalverkehr
Mit der Liberalisierung entfielen die Beschränkungen im Zahlungsverkehr und alle Mengenbegrenzungen bei der Ein- und Ausfuhr von Währungen. Devisenkontrollen gehören der Vergangenheit an. Kapital kann ungehindert fließen und die europäischen Bürger und Unternehmen haben freien Zugang zu den Finanzdienstleistungen in allen Mitgliedstaaten. Steuerhinterziehung und Geldwäsche müssen daher auch mit entsprechenden Vorschriften gemeinsam bekämpft werden.
Das Angebot an Finanzdienstleistungen ist im Binnenmarkt vielfältiger und zum Teil auch preisgünstiger geworden. Banken, die in einem Mitgliedsland der EU zugelassen sind, dürfen ihre Leistungen überall in der EU anbieten. Sie müssen nicht in jedem EU-Land eine neue Zulassung beantragen, sondern unterliegen vielmehr weiter der Kontrolle in ihrem Heimatland. Zum Schutz des Sparers ist die Bankenaufsicht europaweit harmonisiert worden.
Eine Richtlinie sichert Sparern und Investoren Schutz bei Zahlungsunfähigkeit grenzüberschreitend arbeitender Banken. Seit 2003 gelten für Überweisungen in den Euro-Raum die gleichen Gebühren wie für Inlandsüberweisungen.
Stand: Juni 2012
Als "Blaesheim-Prozess" werden die im Jahr 2001 in dem elsässischen Ort Blaesheim bei Straßburg begonnenen informellen Gespräche zwischen den Staats- und Regierungschefs Frankreichs und Deutschlands und ihren Außenministern bezeichnet. Die Staats- und Regierungschefs beider Länder treffen sich zu den Blaesheim-Gesprächen alle sechs bis acht Wochen und erörtern aktuelle Fragen der europäischen und internationalen Politik.
Der Bologna-Prozess ist ein zwischenstaatlicher Reformprozess außerhalb der Europäischen Union. Er wurde 1999 von 29 Staaten mit der so genannten Bologna-Erklärung eröffnet. Heute gehören ihm 47 Staaten an. Die Mitgliedschaft im Bologna-Prozess steht allen Ländern offen, welche die Kulturkonvention des Europarats unterzeichnet haben und sich zu den Zielen des Bologna-Prozesses bekennen.
Die europäischen Staaten haben sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahre 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Hauptziel ist die Förderung der europaweiten Mobilität der Studenten und Dozenten, eine stärkere Zusammenarbeit in Forschung und Lehre sowie der Abbau von bürokratischen Hemmnissen. Dazu gehören die Vereinheitlichung und gegenseitige Anerkennung von Ausbildungsgängen und Abschlüssen.
Ausgangspunkt war die Konferenz von 29 europäischen Bildungsministern in Bologna im Jahr 1999. Sie beschlossen:
- ein System leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse und
- ein zweistufiges System von Studienabschlüssen (undergraduate/graduate bzw. Bachelor/Master) zu schaffen,
- ein Leistungspunktesystem (nach dem ECTS-Modell) einzuführen,
- die Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen und
- die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung sowie
- die europäische Dimension in der Hochschulausbildung zu fördern.
Die Impulse für die Fortentwicklung des Bologna-Prozesses gehen vor allem von den regelmäßig stattfindenden Ministerkonferenzen der Mitgliedsländer aus.
Weitere Informationen im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Umgangssprachlich bezeichnet der Ausdruck "Bürokratie" oft einen als übertrieben empfundenen Regelungswillen.
Der Abbau unnötiger Rechtsvorschriften durch die EU-Staaten ist eines der Kernziele der Lissabon-Strategie. Die Vereinfachung der EU-Gesetzgebung wurde seit dem Jahr 2000 zu einem vorrangigen Ziel der Europäischen Union erklärt. Der ehemalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber ist beauftragt, hierzu Vorschläge zu machen und den Prozess zu beschleunigen.
Aktionsprogramm der EU-Kommission
Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs hat im März 2007 ein Aktionsprogramm der Europäischen Kommission zum Bürokratieabbau gebilligt. Das Programm nennt hierfür die Bereiche Gesellschaftsrecht, Landwirtschaft, Statistik und Verkehr. Bereits durch minimale Veränderungen lassen sich die Bürokratiekosten in hohem Maße senken.
Die durch derzeitige EU-Vorschriften verursachten Verwaltungskosten sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre um 25 Prozent reduziert werden. Das bestehende EU-Recht soll an Hand eines Standardkosten-Modells (SKM) gemessen werden. Das funktioniert wie folgt: Die EU errechnet, welche Kosten entstehen, wenn die Bürger und die Wirtschaftsunternehmen die verlangten Informationen alle zusammen sammeln und an die EU weiterleiten. Das kostet viel Zeit - und somit auch viel Geld.
Positionen der Mitgliedstaaten
Die EU-Mitgliedstaaten setzen sich in eigener Verantwortung ehrgeizige Bürokratieabbau-Ziele. Staaten wie Dänemark und die Niederlande sind in diesem Bereich weiter fortgeschritten und haben schon eine weitergehende Reduzierung der Vorschriften für Unternehmen umgesetzt.
Andere Mitgliedstaaten lehnen einen verpflichtenden nationalen Bürokratieabbau ab. Es besteht dazu jedoch keine rechtliche Verpflichtung, da es sich hierbei lediglich um ein Bekenntnis zu einem gemeinsamen politischen Ziel handelt.
Deutschland unterstützt die Initiative der Europäischen Union. Auch in Deutschland wird das so genannte Standardkosten-Modell zur Messung von Bürokratiekosten eingeführt. Dieses nationale Programm trägt den Titel "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung".



