Zeittafel - Chronologie des Einigungsprozesses
1940er Jahre
- 19.9.1946 - Winston Churchill fordert die Gründung der Vereinigten Staaten von Europa.
- 5.5.1949 - Der Europarat wird gegründet. Sein Sitz ist Straßburg.
1950er Jahre
- 9.5.1950 - Der französische Außenminister Robert Schuman schlägt die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle- und Stahl (EGKS) vor. Der 9. Mai wird später zum jährlich gefeierten Europatag der EU.
- 18.4.1951 - Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande unterzeichnen den EGKS-Vertrag (Montanunion) in Paris. Er tritt am 23. Juli 1952 in Kraft.
- 25.3.1957 - In Rom werden die Verträge zur Gründung der EWG und EAG (Euratom) unterzeichnet (Römische Verträge). Sie treten am 1.1.1958 in Kraft. Walter Hallstein wird erster Präsident der EWG-Kommission.
1960er Jahre
- 4.1.1960 - Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und die Schweiz unterzeichnen den Vertrag zur Gründung der EFTA (European Free Trade Association). Der Gründungsvertrag tritt am 3.5.1960 in Kraft.
- 20.7.1963 - Die EWG unterzeichnet das Assoziierungsabkommen mit 18 afrikanischen Staaten in Jaunde (Jaunde-Abkommen). Das Abkommen tritt am 1.6.1964 in Kraft.
- 12.9.1963 - Die EWG unterzeichnet das Assoziierungsabkommen mit der Türkei. Es tritt am 1.9.1964 in Kraft.
- 11.5.1966 - Der Ministerrat einigt sich auf die restlichen Agrarmarktordnungen, die Finanzverordnung und die Vollendung der Zollunion bis zum 1.7.1968.
- 1.7.1967 - Der Vertrag über die Fusion der EWG, der EGKS und der Euratom zur Europäischen Gemeinschaft (EG) tritt in Kraft.
- 1.7.1968 - Mit der Abschaffung aller Binnenzölle für gewerbliche Erzeugnisse und der Einführung eines gemeinsamen Außenzolls gegenüber Drittländern wird die Zollunion verwirklicht.
- 4.3.1969 - Die EG schließt ein Assoziierungsabkommen mit Tunesien und Marokko.
- 29.7.1969 - Unterzeichnung des zweiten Jaunde-Abkommens. Es tritt am 1.1.1971 in Kraft.
- 1./2.12.1969 - Die Staats- und Regierungschefs fassen in Den Haag den Beschluss zur beschleunigten Integration, zur Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) bis 1980 und zur politischen Zusammenarbeit.
1970er Jahre
- 1.1.1970 - Die Kompetenz für die Außenhandelspolitik geht von den Mitgliedsländern auf die EG über. Dies ist der Beginn der gemeinsamen Außenhandelspolitik. Die Zollunion wird auch im landwirtschaftlichen Bereich vollendet.
- 22.4.1970 - Unterzeichnung des Luxemburger Vertrages. Er sieht die stufenweise Einführung eines Eigenmittelsystems und erweiterte Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments vor. Der Vertrag tritt am 1.1.1971 in Kraft.
- 30.6.1970 - Das Assoziierungsabkommen der EG mit Malta wird unterzeichnet.
- 22.1.1972 - Die EG unterzeichnet die Beitrittsverträge mit Großbritannien, Dänemark, Irland und Norwegen. Die Verträge treten für alle Unterzeichnerstaaten mit Ausnahme Norwegens am 1. Januar 1973 in Kraft. Die norwegische Bevölkerung hatte sich in einer Volksabstimmung am 25.9.1972 gegen den Beitritt ausgesprochen.
- 10.4.1972 - Der Europäische Währungsverbund wird gegründet und damit die "Europäische Währungsschlange" eingeführt: Der Rat und die Regierungen der EG-Mitgliedstaaten einigen sich darauf, die Wechselkurse der Währungen der EG-Mitglieder nur noch um höchstens 2,5 Prozent voneinander abweichen zu lassen.
- 22.7.1972 - Unterzeichnung des Freihandelsabkommens mit den verbliebenen EFTA-Staaten Island, Österreich, Portugal, Schweden und Schweiz, .
- 19./20.10.1972 - Die Staats- und Regierungschefs der EG beschließen den Ausbau der Gemeinschaft zur Europäischen Union und verabschieden einen Zeitplan zur Verwirklichung der WWU.
- 19.12.1972 - Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens der EG mit Zypern. Das Abkommen tritt am 1.6.1973 in Kraft.
- 1.1.1973 - Dänemark, Irland und Großbritannien werden Mitglieder der EG. Das Freihandelsabkommen mit Island, Österreich, Portugal, Schweden und der Schweiz tritt in Kraft.
- 11./12.3.1973 - Großbritannien, Irland und Italien nehmen nicht an der "Währungsschlange" teil. Die EG-Finanzminister beschließen das gemeinsame "Floaten" ihrer Währungen gegenüber dem Dollar bei festen Wechselkursen untereinander.
- 2.4.1973 - Der Rat beschließt die Errichtung eines "Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit".
- 14.5.1973 - Mit Norwegen wird ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, das am 1.7.1973 in Kraft tritt.
- 19.7.1973 - Der Rat verabschiedet das erste Aktionsprogramm für den Umweltschutz.
- 23.7.1973 - Der Kopenhagener Bericht verpflichtet die Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Konsultierung vor einer endgültigen Stellungnahme zu wichtigen außenpolitischen Fragen.
- 5.10.1973 - Das Freihandelsabkommen mit Finnland wird unterzeichnet. Es tritt am 1.1.1974 in Kraft.
- 21.1.1974 - Die Arbeits- und Sozialminister verabschieden das sozialpolitische Programm der Gemeinschaft. In drei Bereichen wird die EG demnach aktiv: Beschäftigungsfragen, Fragen der Angleichung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und Beteiligung der Sozialpartner an sozial- und wirtschaftspolitischen Entscheidungen der EG.
- 9. /10.12.1974 - In Paris beschließen die Staats- und Regierungschefs der EG, in Zukunft regelmäßig als Europäischer Rat zu tagen.
- 28.2.1975 - Das erste Lomé-Abkommen mit 48 Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP) über Handels-, Finanz- und Technikfragen wird in Lomé (Togo) unterzeichnet.
- 14.4.1975 - Der Rat verabschiedet ein "Erstes Programm zum Schutz und zur Unterrichtung der Verbraucher".
- 5.5.1975 - Die EG schließt ein Kooperationsabkommen mit Israel ab, das am 1.11.1978 in Kraft tritt.
- 22.7.1975 - Der Vertrag über die Erweiterung der Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments und die Errichtung eines Europäischen Rechnungshofs wird unterzeichnet.
- 10.12.1975 - Der Rat verabschiedet ein Aktionsprogramm zur Bildungspolitik der Gemeinschaft.
- 25. /26. /27. 4.1976 - Die EG schließt Kooperationsabkommen mit Tunesien, Algerien und Marokko. Alle drei Abkommen treten am 1.1.1978 in Kraft.
- 12. /13.7.1976 - Der Europäische Rat einigt sich über die Mitgliederzahl und die Aufteilung der Sitze des direkt zu wählenden Europäischen Parlaments.
- 18.1.1977 - Die EG schließt Kooperationsabkommen mit Ägypten, Jordanien und Syrien ab. Die Abkommen treten am 1. 11.1978 in Kraft.
- 3.5.1977 - Die EG schließt ein Kooperationsabkommen mit dem Libanon. Das Abkommen tritt am 1.11.1978 in Kraft.
- 1.7.1977 - Fast alle Zölle zwischen der EG und den EFTA-Staaten fallen weg.
- 6./7.7.1978 - Der Europäische Rat beschließt, ein Europäisches Währungssystem (EWS) und eine Europäische Währungseinheit zu schaffen.
- 4./5.12.1978 - Der Europäische Rat beschließt das Inkrafttreten des EWS zum 1. Januar 1979. Kernelement des EWS ist die Europäische Währungseinheit. (ECU)
- 7. - 10.6.1979 - Die erste allgemeine und unmittelbare Direktwahl zum Europäischen Parlament findet statt.
- 31.10.1979 - Das Lomé-II-Abkommen zwischen der EG und 58 AKP-Staaten wird unterzeichnet.
1980er Jahre
- 7./8.3.1980 - Das Kooperationsabkommen zwischen der EG und den Staaten der "Vereinigung südostasiatischer Staaten" (ASEAN) wird in Kuala Lumpur unterzeichnet.
- 2.4.1980 - Unterzeichnung des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EG und Jugoslawien.
- 28.7.1980 - Zwischen der EG und Rumänien wird ein Kooperationsabkommen unterzeichnet.
- 1.1.1981 - Griechenland wird zehntes EG-Mitglied.
- 8.12.1984 - Das Lomé-III-Abkommen der EG mit 65 AKP-Staaten wird unterzeichnet. Es tritt am 1. Mai 1986 in Kraft.
- 1.2.1985 - Grönland tritt aus der EG aus und ist künftig als Überseegebiet mit der EG assoziiert.
- 15.6.1985 - Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande unterzeichnen in Schengen (Luxemburg) ein Abkommen, das die Abschaffung aller Personenkontrollen an den Grenzen dieser Länder vorsieht.
- 2. - 4.12.1985 - Der Europäische Rat einigt sich in Luxemburg auf eine Reform des institutionellen Systems, auf die Erweiterung der Gemeinschaftskompetenzen sowie auf einen rechtlichen Rahmen für die außenpolitische Zusammenarbeit. Der Prozess der Europäischen Integration soll durch eine "Einheitliche Europäische Akte" wiederbelebt werden.
- 1.1.1986 - Mit dem Beitritt Spaniens und Portugals umfasst die EG nun zwölf Mitglieder.
- 17. - 18. und 28.2.1986 - Die Außenminister der zwölf Mitgliedstaaten unterzeichnen in Luxemburg die "Einheitliche Europäische Akte" (EEA). Sie reformiert die Römischen Verträge. Ihr Hauptziel ist die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes bis Ende 1992. Die EEA tritt am 1.7.1987 in Kraft.
- 14.4.1987 - Die Türkei stellt den Antrag auf Beitritt zur EG.
- 11. /12.2.1988 - Der Europäische Rat verabschiedet in Brüssel das "Delors-Paket" über die Reform des Finanzierungssystems, der Gemeinsamen Agrarpolitik und die Verdoppelung der Strukturfonds der EG.
- 26.9.1988 - Das Abkommen über Handel und Kooperation der EG mit Ungarn wird unterzeichnet.
- 24.10.1988 - Der Rat beschließt die Errichtung eines Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, das dem Europäischen Gerichtshof beigeordnet ist. Das Gericht nimmt seine Arbeit am 1. November 1989 auf.
- 2./3.12.1988 - Der Europäische Rat beschließt auf Rhodos eine "Erklärung zur internationalen Rolle der EG", die davon ausgeht, dass "Europa 1992" ein "Partner" für die Welt und nicht "eine Festung Europa" sein soll.
- 19.12.1988 - Ein Abkommen über den Handel mit Industrieerzeugnissen zwischen der EG und der Tschechoslowakei wird unterzeichnet.
- 14. /15.6.1989 - Der Delors-Bericht wird auf dem EG-Gipfel von Madrid gebilligt. Der Beginn der ersten Etappe der Wirtschafts- und Währungsunion wird auf den 1. Juli 1990 festgelegt.
- 29.6.1989 - Spanien tritt dem EWS bei.
- 19.9.1989 - Das Wirtschaftsabkommen zwischen der EG und Polen wird unterzeichnet.
- 9.11.1989 - Die Berliner Mauer, Symbol des Kalten Krieges, fällt.
- 15.12.1989 - Das Lomé-IV-Abkommen mit 69 AKP-Staaten wird unterzeichnet. Es tritt am 1. September 1991 in Kraft.
- 18.12.1989 - Die EG schließt ein Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der UdSSR. Der Rat nimmt das PHARE-Programm zur Unterstützung der Wirtschaftsreformen in Polen und Ungarn an, das in der Folge auf weitere Staaten Mittel- und Osteuropas ausgedehnt wird.
1990er Jahre
- 9.5.1990 - Zwischen der EG und Bulgarien wird ein Handels- und Kooperationsabkommen unterzeichnet.
- 19.6.1990 - Frankreich, Deutschland und die Benelux-Länder unterzeichnen das Durchführungsabkommen zum Schengener Abkommen, das die Abschaffung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen ermöglicht.
- 1.7.1990 - Die deutsche Wirtschafts- und Währungsunion tritt in Kraft. Damit besteht de facto eine Zollunion zwischen der EG und der DDR.
- 1. 7.1990 - Die erste Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beginnt.
- 3.10.1990 - Durch Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR werden beide deutsche Staaten vereinigt. Die fünf neuen Bundesländer gehören somit der EG an.
- 8.10.1990 - Großbritannien wird zehntes Mitglied des EWS.
- 19. - 21.11.1990 - KSZE-Konferenz und EG-Gipfelkonferenz in Paris. 34 Staats- und Regierungschefs unterzeichnen die "Charta von Paris für ein neues Europa".
- 15.4.1991 - Eröffnung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung. (EBRD) Ein entsprechendes Abkommen war am 29. Mai 1990 in Paris unterzeichnet worden.
- 25.6.1991 - Spanien und Portugal treten dem Schengener Abkommen bei.
- 21.10.1991 - EG und EFTA einigen sich auf die Errichtung des Europäischen Wirtschaftsraums. (EWR)
- 9./10.12.1991 - Gipfeltreffen des Europäischen Rates in Maastricht. Die Staats- und Regierungschefs einigen sich auf den Vertrag über die Europäische Union. Dieser basiert auf drei Teilen: Den Änderungen des EWG-Vertrages (danach EG-Vertrag genannt), der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Bestimmungen, Protokolle (z.B. zur Sozialpolitik) und Erklärungen ergänzen den Vertrag über die Europäische Union.
- 16.12.1991 - Unterzeichnung neuer Assoziierungsabkommen (Europa-Abkommen) und Interimsabkommen mit Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei..
- 7.2.1992 - Der Vertrag über die Europäische Union wird von den Außen- und Finanzministern der Mitgliedstaaten in Maastricht unterzeichnet.
- 2.5.1992 - Unterzeichnung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
- 30.6.1992 - Der Rat verabschiedet die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
- 6.12.1992 - Die Schweizer Bürger entscheiden sich gegen den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum. (EWR)
- 1.1.1993 - Der Europäische Binnenmarkt tritt in Kraft. Damit entsteht in der EG ein Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist.
- 8.3.1993 - Unterzeichnung eines Europa-Abkommens und Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der EG und Bulgarien.
- 5.4.1993 - Unterzeichnung des Handels- und Kooperationsabkommens und des Verkehrsabkommens zwischen der EG und Slowenien.
- 18.5.1993 - Die Dänen stimmen in einem Referendum für die Ratifizierung des Maastrichter Vertrags, nachdem Dänemark zuvor Sonderregelungen zugestanden worden waren.
- 2.6.1993 - Die Innen- und Justizminister der Mitgliedstaaten beschließen die Errichtung der europäischen Polizeibehörde EUROPOL.
- 4.10.1993 - Unterzeichnung von Europa-Abkommen mit der Tschechischen und der Slowakischen Republik.
- 12.10.1993 - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt die Verfassungsmäßigkeit des Vertrags über die Europäische Union. Mit dem neuen Artikel 23 des Grundgesetzes kann der Vertrag nun ratifiziert werden.
- 29.10.1993 - Auf dem EG-Sondergipfel in Brüssel entscheiden die zwölf Staats- und Regierungschefs, dass der Sitz des Europäischen Währungsinstitutes (EWI) und der späteren Europäischen Zentralbank Frankfurt am Main sein soll.
- 1.11.1993 - Der Maastrichter Vertrag über die Europäische Union tritt in Kraft. Die Europäische Union (EU) ist somit gegründet.
- 1.1.1994 - Die zweite Stufe der WWU tritt in Kraft; das EWI nimmt in Frankfurt am Main seine Arbeit auf. Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftraum (EWR) tritt in Kraft.
- 9./10.3.1994 - Der Ausschuss der Regionen tritt zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
- 14.6.1994 - Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Ukraine wird unterzeichnet.
24.6.1994 - Unterzeichnung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und Russland. Unterzeichnung der Beitrittsverträge mit Finnland, Norwegen, Österreich und Schweden in Korfu.
- 8.7.1994 - Neue Freihandels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Estland, Lettland und Litauen werden unterzeichnet. Alle drei Abkommen treten am 1. Januar 1995 in Kraft.
- 10.10.1994 - Die Europäische Union und Südafrika unterzeichnen ein Kooperationsabkommen.
- 28.11.1994 - Nach Beitragsverhandlungen, Vertragsabschluss und Volksabstimmung steht fest, dass die Länder Finnland, Österreich und Schweden neue EU-Mitglieder werden. Die Norweger sprechen sich in einer Volksabstimmung mehrheitlich gegen den Beitritt zur EU aus.
- 5./6.12.1994 Auf der KSZE-Konferenz in Budapest wird die KSZE in OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) umbenannt.
- 1.1.1995 - Finnland, Österreich und Schweden treten der EU bei. Die Europäische Union umfasst jetzt 15 Mitglieder.
- 1.2.1995 - Die Assozierungsabkommen mit Bulgarien, Rumänien, der Slowakischen Republik und der Tschechischen Republik treten in Kraft.
- 26.3.1995 - Die Unterzeichnerstaaten des Durchführungsabkommens zum Schengener Abkommen (Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien) schaffen die Personenkontrollen an ihren Grenzen ab.
- 12.6.1995 - Unterzeichnung von Europa-Abkommen mit Estland, Lettland und Litauen.
- 17.7.1995 - Unterzeichnung des Interimsabkommens Europäische Union - Russland, des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit Tunesien und des Kooperationsabkommens Europäische Union-Vietnam. Der Rat beschließt die Modalitäten für den strukturierten Dialog mit Malta und Zypern, der diese Staaten auf den Beitritt zur EU vorbereiten soll.
- 20.11.1995 - Die Europäische Union unterzeichnet ein Assoziierungsabkommen mit Israel und ein Kooperationsabkommen mit Nepal.
- 27. /28. 11.1995 - Auf der Europa-Mittelmeer-Ministerkonferenz in Barcelona wird die neue Partnerschaft Europa-Mittelmeer initiiert.
- 3.12.1995 - Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika unterzeichnen eine neue Transatlantische Agenda, der ein gemeinsamer Aktionsplan beigefügt ist.
- 15.12.1995 - Unterzeichnung des Rahmenabkommens über die Zusammenarbeit in Wirtschafts- und Handelsfragen Mercosur - EU.
- 15. /16.12.1995 - Der Europäische Rat in Madrid bestätigt die Einführung der einheitlichen Währung "Euro" zum 1. Januar 1999 und legt den Beginn der Regierungskonferenz für den 29. März 1996 fest.
16./17.6.1997 - Die Staats- und Regierungschefs der EU einigen sich auf den Vertrag von Amsterdam.
- 12./13.12.1997 - Der Europäische Rat von Luxemburg beschließt die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
- 1. - 3.5.1998 - Die Staats- und Regierungschefs der EU entscheiden über die Teilnehmerländer der Wirtschafts- und Währungsunion. Sie beschließen, dass elf EU-Länder am 1.1.1999 den Euro als gemeinsame Währung einführen werden. Der Niederländer Wim Duisenberg wird zum ersten Präsidenten der Europäischen Zentralbank ernannt.
- 1.6.1998 - Die Europäische Zentralbank nimmt in Frankfurt am Main ihre Arbeit auf. Der Rat der EZB trifft sich zu seiner konstituierenden Sitzung.
- 31.12.1998 - Die Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den Teilnehmerwährungen werden unwiderruflich festgelegt.
- 1.1.1999 - Die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion tritt in Kraft. Der Euro wird zur Währung der elf Teilnehmerländer. Die Europäische Zentralbank (EZB) übernimmt die Verantwortung für die europäische Geldpolitik.
- 1.5.1999 - Der Vertrag von Amsterdam tritt in Kraft.
- 10./11.12.1999 - Der Europäische Rat von Helsinki beschließt die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien, Lettland, Malta, Rumänien und der Slowakei. Die Türkei wird zum Beitrittskandidaten ernannt.
2000 - 2010
- 1.1.2001 - Griechenland tritt als 12. Land der Europäischen Währung Euro bei.
- 25.3.2001 - Das Schengener Abkommen tritt in Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden in Kraft.
- 1.1.2002 - Der EURO wird in 12 Staaten der EU als Bargeld eingeführt.
- 13.12.2002 - Der Europäische Rat von Kopenhagen beschließt die Aufnahme von 10 Staaten für das Jahr 2004 und bietet der Türkei Beitrittsverhandlungen ab 2005 an, sofern die Beitrittskriterien erfüllt werden.
- 1.2.2003 - Der Vertrag von Nizza tritt in Kraft.
- 1.5.2004 - Beitritt von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Die EU hat nun 25 Mitgliedstaaten.
- 29.10.2004 - Die Staats- und Regierungschefs der EU unterzeichnen in Rom den Vertrag über eine Verfassung für Europa. Der Ratifizierungsprozess in den 25 Mitgliedstaaten läuft an.
- 18.6.2005 - Nach der Ablehnung der Europäischen Verfassung in Volksabstimmungen in Frankreich (30.5.2005) und in den Niederlanden (01.6.2005) beschließen die Staats- und Regierungschefs der EU den Ratifizierungsprozess auszusetzen und eine "Denkpause" für Europa einzulegen.
- 3.10.2005 - Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und Kroatien.
- 17.12.2005 - Mazedonien erhält den Status eines Beitrittskandidaten.
- 1.1.2007 - Bulgarien und Rumänien treten der EU bei. Die Union hat jetzt 27 Mitgliedsländer. Slowenien führt als 13. Land den Euro ein.
- 21./22.6.2007 - Die Staats- und Regierungschefs einigen sich in Brüssel auf den Europäischen Reformvertrag, der an die Stelle der gescheiterten Europäischen Verfassung tritt.
- 13.12.2007 - Der Reformvertrag wird als "Vertrag von Lissabon" von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnet.
- 1.1.2008 - Malta und Zypern führen den Euro ein.
- 1.1.2009 - Die Slowakei führt als 16. Land den Euro ein.
- 1.12.2009 - Der Vertrag von Lissabon tritt in Kraft.
- 17.10.2010 - Die EU nimmt Beitrittsverhandlungen mit Island auf.
- 16.12.2010 - Montenegro erhält den Status eines Beitrittskandidaten.
Ab 2011
- 1.1.2011 - Estland führt als 17. Land den Euro ein.
- 1.3.2012 - Serbien erhält den Status eines Beitrittskandidaten zur EU.
