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Wahlen

Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) können zusätzlich zu ihren nationalen Wahlen an zwei weiteren Wahlen teilnehmen. Sie haben das Recht zur Teilnahme an Kommunalwahlen im Land des Wohnsitzes sowie das Wahlrecht bei der Europawahl. Wahlberechtigt sind alle Angehörigen eines Mitgliedstaats der EU, die mindestens 18 Jahre alt sind. Jede Bürgerin und jeder Bürger der EU kann wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt werden (passives Wahlrecht). Dieses doppelte Wahlrecht ist Teil der Unionsbürgerschaft, die in Artikel 20 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) festgelegt ist.

Europawahlen

Seit 1979 wird das Europäische Parlament (EP) alle fünf Jahre direkt gewählt. Die EU-Bürgerinnen und Bürger können in dem Staat zur Wahl gehen, in dem sie wohnen (Art. 22, Abs. 2 AEUV). Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon besteht das EP aus 750 Abgeordneten. Nach Artikel 14 Abs. 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) hat das EP 750 Sitze zuzüglich Präsidenten.

Die kleinsten Mitgliedstaaten wie Malta und Luxemburg entsenden sechs Abgeordnete nach Straßburg. Deutschland schickt als größter Mitgliedstaat 96 Abgeordnete (Art. 14, Abs. 2 EUV). Damit ist Deutschland der einzige Staat, der durch die Vertragsreform keine Sitze hinzugewonnen, sondern sogar drei Sitze verloren hat. Da die Europawahlen 2009 aber noch vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon abgehalten wurden, sind bis zur nächsten Wahl weiterhin 99 deutsche Abgeordnete im EP vertreten.

Die Europawahlen werden nach den Grundsätzen freier, allgemeiner, unmittelbarer und geheimer Wahl durchgeführt (Art. 14, Abs. 3 EUV). Welches Wahlsystem im eigenen Land zur Anwendung kommen soll, entscheiden die Mitgliedstaaten. Trotz langjähriger Bemühungen und mehrerer Anläufe des EP konnte bislang kein einheitliches Europawahlrecht geschaffen werden.

In Deutschland und vielen anderen Mitgliedstaaten wird nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Anders als bei der Bundestagswahl gibt es keine Wahlkreise. Stattdessen stellen die Parteien Bundes- oder Landeslisten auf. Daher hat jeder Wähler nur eine Stimme. Genau wie bei der Bundestagswahl ziehen aber nur die Parteien ins Parlament ein, die mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten haben.

Die Mitgliedstaaten haben traditionell unterschiedliche Wahltage. Während in einigen Staaten immer an einem Werktag gewählt wird, ist in Deutschland der Sonntag Wahltag. Daher fanden die letzten Wahlen vom 7. – 10. 6. 2009 statt.

Kommunalwahlen

Bürgerinnen und Bürger der EU sind bei Kommunalwahlen in ihrem Wohnsitzland wahlberechtigt. Bei der Teilnahme an Kommunalwahlen gelten für sie gemäß Artikel 22  Abs. 1 AEUV die gleichen Bedingungen wie für die Angehörigen dieses Mitgliedstaats.