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Schengener Abkommen

Am 15. Juni 1985 vereinbarten im luxemburgischen Schengen Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande  ein Übereinkommen, dessen Zielsetzung lautete: "Die Binnengrenzen dürfen an jeder Stelle ohne Personenkontrollen überschritten werden". Am 19. Juni 1990 wurde das Schengener Durchführungsübereinkommen unterzeichnet.

Den fünf Gründerstaaten schlossen sich in rascher Folge an: Italien (1990), Portugal und Spanien (1991), Griechenland (1992), Österreich (1995), Dänemark, Finnland und Schweden (1996).

Nicht nur Unionsbürgerinnen und -bürger, sondern auch Angehörige von Drittstaaten profitieren von der neuen Reisefreiheit. Allerdings unter einer Bedingung: Sie müssen ein Aufenthaltsrecht in einem dieser "Schengen-Staaten" haben. Bürger aus Drittstaaten, die nicht in einem Schengen-Land leben, sondern dort nur ihre Ferien verbringen, brauchen nur noch ein einziges Visum. Dieses Visum wird von einem Schengen-Staat ausgestellt und ist dann für die Einreise und den kurzfristigen Aufenthalt in allen Vertragsstaaten gültig.

Das Durchführungsübereinkommen zum Schengener Abkommen trat am 26. März 1995 in Kraft. Seither sind an den Binnengrenzen zwischen Belgien, Deutschland, den Niederlanden, Frankreich, Luxemburg, Spanien und Portugal die Personenkontrollen abgeschafft. Italien und Österreich wenden die Bestimmungen seit dem 1. April 1998 an.

Am 1. Januar 2000 kam Griechenland hinzu. Am 25. März 2001 fielen die Personenkontrollen auch an den Grenzen der nordischen Staaten Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden weg. Mit Norwegen und Island sind zwei Staaten, die nicht zur EU gehören, am Schengen-System beteiligt. Großbritannien und Irland nehmen in eingeschränktem Umfang teil. Sie beteiligen sich an der polizeilichen und strafrechtlichen Zusammenarbeit. 

Am  21. Dezember 2007 fielen die Grenzkontrollen zu folgenden Ländern: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Als weiteres Nicht-EU-Land ist die Schweiz seit Dezember 2008 dabei. Da die Schweiz aber nicht nicht zum EU-Zollgebiet gehört, finden weiter Warenkontrollen statt.

Mit den drei Nicht-EU-Ländern Island, Norwegen und Schweiz sind es dann insgesamt 25 Staaten Europas, die im sogenannten Schengenraum die Grenzkontrollen abgeschafft haben. Bulgarien, Rumänien und Zypern sollen später dazukommen.

Einig war man sich von Anfang an, dass das grenzenlose Europa mit neuen Risiken auf dem Gebiet der inneren Sicherheit erkauft würde. Es waren also Maßnahmen zur Stärkung der inneren Sicherheit zu ergreifen. Dazu gehören

  • die Verstärkung und Harmonisierung der Kontrollen an den Außengrenzen der Schengen-Staaten,

  • eine gemeinsame Visum-Politik und

  • die Errichtung eines Fahndungs- und Informationssystems sowie

  • Vereinbarungen zur grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit.

Die zentrale Datenbank des Schengeninformationssystem (SIS) ist eine der wichtigsten Ausgleichsmaßnahmen. Es handelt sich dabei um ein automatisiertes Personen- und Sachfandungssystem und befindet sich in Straßburg. Es sorgt dafür, dass alle nationalen Polizeien über die gleichen Informationen verfügen. Außerdem dürfen Polizisten unter bestimmten Voraussetzungen fliehenden Verbrechern auch über die Grenze hinweg "nacheilen". Auch in den Bereichen Waffenrecht und Drogenpolitik konnten die Schengen-Staaten gemeinsame Lösungen finden.

Das Schengener Abkommen hatte von Beginn an eine wichtige Modellfunktion für die gesamte EU. Mit dem Vertrag von Amsterdam ist das Abkommen in den einheitlichen institutionellen Rahmen der Union einbezogen worden. Das freie Überqueren der Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten wurde damit zum EU-Bürgerrecht.

Stand: Juni 2012