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Rat der Europäischen Union ("Ministerrat")

Im Rat der Europäischen Union sind die einzelnen Mitgliedstaaten durch die jeweiligen Fachminister ihrer Regierungen vertreten. Der Ministerrat wechselt seine Zusammensetzung je nach Beratungsgegenstand: So treffen sich im "Allgemeinen Rat" die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten, die Verkehrsminister bilden den "Verkehrsrat", die Umweltminister den "Umweltrat".

Der Rat der Europäischen Union darf nicht mit dem Europäischen Rat, dem Gipfeltreffen der EU-Staats- und Regierungschefs, verwechselt werden.Sitz des Rates ist Brüssel. Rat und Parlament beschließen gemeimsame die europäischen Gesetze. (Gesetzgebungsverfahren).

 

Vorsitz des Rates

Der Vorsitz im Rat wechselt jeweils am 1. Januar und am 1. Juli mit der EU-Ratspräsidentschaft.  Welcher Mitgliedstaat den Vorsitz ausübt, wird vom Europäischen Rat bestimmt. Er achtet dabei darauf, dass kleine und große Mitgliedstaaten sich abwechseln. Man nimmt auch Rücksicht auf nationale Wahlen. 

Reihenfolge der EU-Präsidentschaften bis 2020

SpanienJanuar - Juni2010
BelgienJuli - Dezember2010
UngarnJanuar - Juni2011
PolenJuli - Dezember2011
DänemarkJanuar - Juni2012
ZypernJuli - Dezember2012
IrlandJanuar - Juni2013
LitauenJuli - Dezember2013
GriechenlandJanuar - Juni2014
ItalienJuli - Dezember2014
LettlandJanuar - Juni2015
LuxemburgJuli - Dezember2015
NiederlandeJanuar - Juni2016
SlowakeiJuli - Dezember2016
MaltaJanuar - Juni2017
Vereinigtes KönigreichJuli - Dezember2017
EstlandJanuar - Juni2018
BulgarienJuli - Dezember2018
ÖsterreichJanuar - Juni2019
RumänienJuli - Dezember2019
FinnlandJanuar - Juni2020

Der Rat "Allgemeine Angelegenheiten", in dem die Außenminister oder ihre Vertreter zusammenkommen, ist die wichtigste Ratsformation. Nur der Allgemeine Rat koordiniert die Ratsarbeit insgesamt und bereitet die Tagungen des Europäischen Rates vor. Daneben übt er seine gesetzgeberischen und politischen Aufgaben als Entscheidungsgremium für die EU-Außenbeziehungen aus.

Der Rat wird von einem Generalsekretariat und dem "Ausschuss der ständigen Vertreter" in seiner Arbeit unterstützt. "Ständige Vertreter" sind die Botschafter der Mitgliedstaaten bei der EU. Der Ausschuss bereitet die Ratstagungen vor. Hierher gelangen die Gesetzesentwürfe der Europäischen Kommission. Denn nur sie darf in der EU Gesetzesentwürfe vorlegen (Initiativrecht).

Herrscht im Ausschuss (und in Abstimmung mit dem Europäischen Parlament) Einigkeit, ist die Entscheidung der Minister nur noch Formsache. In vielen Fällen jedoch müssen die Minister selbst einen Kompromiss erarbeiten. Dabei werden im Rat natürlich auch nationale Interessen vertreten. Hier gilt es daher, die unterschiedlichen Wünsche und Auffassungen der Mitgliedstaaten durch Kompromisse auf einen europäischen Kurs zu bringen.

Der Rat kann Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, mit qualifizierter Mehrheit oder einstimmig fassen. Die Verträge der Union legen fest, für welche Bereiche welches Abstimmungsverfahren benutzt wird. Bei einstimmigen Beschlüssen hat jedes Land eine Stimme. Bei Beschlüssen mit qualifizierter Mehrheit werden die Stimmen der Länder unterschiedlich gewichtet.

Mit dem Vertrag von Lissabon werrden fast alle Politikfelder dem Mehrheitsprinzip unterworfen.  Dabei muss im Rat  immer eine Mehrheit der europäischen Bevölkerung vorliegen. Konkret müssen 55 Prozent der Mitgliedsländer zustimmen, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren. Für eine Sperrminorität sind mindestens vier Länder erforderlich.

LandStimmen  LandStimmen
Deutschland29Bulgarien10
Frankreich29Österreich10
Großbritannien29Schweden10
Italien29Finnland7
Polen27Litauen7
Spanien27Slowakei7
Rumänien14Dänemark7
Niederlande13Irland          4
Belgien12Slowenien4
Portugal12Estland4
Tschechische Republik  12Zypern4
Ungarn12Lettland4
Griechenland12Luxemburg4
Malta3