Handelspolitik
Die Europäische Union betreibt eine gemeinsame Handelspolitik, die den Verkehr von Waren und Dienstleistungen mit Drittländern regelt. Dies ist in den Artikeln 206 und 207 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU geregelt. Die Union nimmt durch ihr geschlossenes Auftreten eine starke Stellung in der internationalen Handelspolitik ein.
Kernelement der Handelspolitik ist der gemeinsame Zolltarif (Zollunion). Zu den Kompetenzen der EU in diesem Bereich gehören der Abschluss von Wirtschaftsabkommen, die Gestaltung der Ausfuhrpolitik sowie handelspolitische Schutzmaßnahmen wie der Abwehr unfairer Handelspraktiken. Daneben ist die EU aktiv an der Entwicklung des Welthandels im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) und der UN-Handels- und Entwicklungskonferenz (UNCTAD) beteiligt.
Die Mitgliedstaaten haben der Europäischen Kommission das Recht übertragen, Handelsabkommen mit Drittländern oder internationalen Organisationen auszuhandeln. Eine Vielzahl von Abkommen bestimmen die Beziehungen der EU zu Handelspartnern in der Welt. Nicht immer sind diese Beziehungen unproblematisch. Häufig besteht Uneinigkeit über Einfuhrbeschränkungen, Ausfuhrsubventionen, Dumping oder andere Maßnahmen, die den freien Handel behindern, jedoch von den Handelspartnern als essentiell für den Schutz ihrer Wirtschaft betrachtet werden.
Die EU hat zahlreiche Handelsabkommen mit Partnern in der ganzen Welt abgeschlossen:
- Abkommen mit den Ländern der Europäischen Freihandelszone (EFTA),
- Handels- und Kooperationsabkommen mit vielen Staaten der ehemaligen Sowjetunion,
- Abkommen mit zahlreichen Mittelmeerdrittländern,
- Abkommen mit den Ländern Asiens und Lateinamerikas,
- Abkommen mit den "AKP-Staaten" im Rahmen der EU-Entwicklungspolitik (Entwicklungszusammenarbeit),
Zollpräferenz-Vereinbarungen im Rahmen der UN-Handels- und Entwicklungskonferenz.
Ziel dieser Abkommen ist es immer, den Handel zu fördern. In der Regel wird aber eine über den reinen Güteraustausch hinausgehende Zusammenarbeit angestrebt.
