Finanzielle Vorausschau
Die Finanzielle Vorausschau ist die mittelfristige Finanzplanung der Europäischen Union. Sie entstand 1988 als Teil einer Vereinbarung des EU-Ministerrates, der Kommission und des Parlaments zur Verbesserung der Haushaltsdisziplin und des Haushaltsverfahrens. Zunächst gab es einen fünfjährigen Zeitraum, seit 2000 läuft die finanzielle Vorausschau über sieben Jahre. Sie bildet den Finanzrahmen für die politischen Prioritäten und spiegelt so mittelfristig die geplante Ausgabenpolitik der EU wider.
Die Verhandlungen über die Finanzielle Vorausschau sind schwierig und konfliktreich. Die Höhe der Gesamtausgaben über den Sieben-Jahres-Zeitraum wird prozentual an der Wirtschaftsleistung, dem sogenannten Bruttonationaleinkommen (BNE), der EU-Mitgliedstaaten bemessen. Je nachdem ob die Wirtschaft wächst oder schrumpft ist die Höhe des EU-Haushalts daher durchaus flexibel.
Der Haushalt der EU besteht im wesentlichen aus finanziellen Beiträgen der Mitgliedstaaten, die nach der jeweiligen Wirtschaftskraft der Länder bemessen sind. Die Höhe der Gesamtausgaben des Haushalts hat somit erheblichen Einfluss auf die Beiträge, die die Mitgliedstaaten einzahlen müssen.
Eine weitere Konfliktlinie zieht sich um die Verteilung der Ausgabenblöcke (zum Beispiel Landwirtschaft, Forschung, Infrastruktur) im Haushalt. Diese hat nämlich erheblichen Einfluss auf die Rückflüsse und somit über die Höhe der Nettozahler- beziehungsweise Nettoempfängerbilanz. Ist etwa der Agrarhaushalt höher, profitieren die landwirtschaftlich geprägten Länder, ein großer Strukturtopf sorgt für hohe Rückflüsse in die infrastrukturell unterentwickelten Länder. Die Interessenlage der verhandelnden Regierungen ist also komplex und erfordert ein hohes Maß an gegenseitiger Kompromissbereitschaft.
Finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013
Die politischen Prioritäten der EU sind in acht Rubriken eingeteilt, die wiederum in Teilrubriken unterteilt sind, für die Obergrenzen festgelegt werden; zudem wird in der Finanziellen Vorausschau ein Ausgabengesamtbetrag festgesetzt.
Für den Zeitraum 2007 bis 2013 sieht die Vorausschau wie folgt aus:
| Wettbewerbsfähigkeit (Forschung und Technologie, Bildung, Unternehmensförderung und anderes) | 72,12 Milliarden Euro |
| Strukturpolitik (Konvergenz, Regionale Wettbewerbsfähigkeit, Europäisch territoriale Zusammenarbeit) | 307,62 Milliarden Euro |
| Landwirtschaft (marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen) | 293,11 Milliarden Euro |
| Entwicklung des ländlichen Raums, Umwelt, Fischerei | 78,14 Milliarden Euro |
| Innere Sicherheit, Justiz | 6,63 Milliarden Euro |
| Interne Politikbereiche (Kultur, Jugend, Medien, Gesundheit, Verbraucherschutz) | 3,64 Milliarden Euro |
| Außenpolitik, Entwicklungszusammenarbeit, Heranführungshilfen für Beitrittsländer | 50,01 Milliarden Euro |
| Verwaltung | 50,30 Milliarden Euro |
Der Gesamtbetrag beträgt 862,4 Milliarden Euro. Die Ausgaben werden in Prozent des zu erwartenden Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU ausgerechnet. Damit wird ein Bezug zur sogenannten Eigenmittelobergrenze der EU von 1,24 Prozent des BNE der Gemeinschaft hergestellt, die nach einem Beschluss der Mitgliedsländer nicht überschritten werden darf. Für den Zeitraum bis 2013 beträgt der Satz 1,045 Prozent.
Die Finanzielle Vorausschau kann zwischenzeitlich auf folgende Weise geändert werden:
- jährliche technische Anpassungen durch die Kommission anhand der letzten Wirtschaftsdaten und -prognosen (Entwicklung des Sozialprodukts und der Preise);
- Anpassungen im Zusammenhang mit der Ausführung des Haushaltsplans (auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission an die Haushaltsbehörde);
- Änderung der Finanziellen Vorausschau (auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission an die Haushaltsbehörde beispielsweise zur Neuverteilung der Ausgaben innerhalb einer Rubrik oder zur Anhebung der Obergrenze einer Rubrik und zur entsprechenden Senkung der Obergrenze einer anderen Rubrik.
