Datenschutz
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) sieht in Artikel 8 den Schutz personenbezogener Daten vor.
Danach hat jeder Mensch das Recht auf Schutz der ihn betreffenden personenbezogenen Daten. "Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jeder Mensch hat das Recht, Auskunft über die ihn betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht."
Zuständig ist der Europäische Datenschutzbeauftragte, der jeweils für fünf Jahre gewählt wird. Die Charta ist Teil des Vertrags von Lissabon und gilt in 24 Ländern der EU.
Datenschutz auf europäischer Ebene seit 1995
Die EU hatte aber bereits 1995 unter Bezug auf die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten begonnen, den Datenschutz auf europäischer Ebene zu regeln.
Die EU-Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) hat zum Ziel, den ungehinderten Datenverkehr in der Union nach der Vollendung des europäischen Binnenmarkts sicherzustellen. Dabei soll allerdings der Schutz personenbezogener Daten nicht gefährdet werden. Die Richtlinie betrifft nur Daten, für die die EU zuständig ist. Andere Daten, zum Beispiel im Bereich öffentliche Sicherheit oder Landesverteidigung, für die die Mitgliedstaaten zuständig sind, fallen nicht darunter. Diese Daten unterliegen den nationalen Bestimmungen.
Die Richtlinie 97/66/EG dient dem Schutz der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation. Damit soll in allen Mitgliedstaaten die Vertraulichkeit von Telefongesprächen sichergestellt werden. Sie verbietet das ungenehmigte Mithören und Speichern von Telefonaten. Außerdem regelt sie unter anderem den Umgang mit den neuen Techniken. Dazu zählen zum Beispiel die Rufnummernübermittlung oder der Eintrag in elektronische Verzeichnisse.
