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Assoziierung

Die Assoziierung ist ein besonders enges wirtschaftliches Kooperationsverhältnis zwischen Drittstaaten und der Europäischen Union. Ziel ist ein möglichst ungehinderter Handel und die Abschaffung der Beschränkungen im Warenverkehr.  Assoziierungsabkommen enthalten oft auch Regelungen zum politischen Dialog und zur engen Zusammenarbeit in Kultur, Wissenschaft und Bildung.

Die Assoziierung geht zwar über rein handelspolitische Vereinbarungen hinaus, bedeutet jedoch keine Beteiligung und kein Stimmrecht in den EU-Entscheidungsgremien. Eine Assoziierung begründet grundsätzlich auch keinen Anspruch auf eine EU-Mitgliedschaft. In den mit den Reformstaaten in Mittel- und Osteuropa geschlossenen Europa-Abkommen bekannte sich die EU jedoch zum Ziel des Beitritts dieser Länder (Erweiterung).

Die Assoziierungsabkommen der EU können sehr verschiedene Zielrichtungen haben:

Assoziierung als Vorstufe zum EU-Beitritt

Für Griechenland war der Assoziierungsvertrag von 1961 die Vorstufe zum Beitritt (1981). Er zielte auf die wirtschaftliche Annäherung des Landes an die EU. Ein weiteres Assoziierungsabkommen, das den späteren Beitritt in Aussicht stellt, wurde 1964 mit der Türkei abgeschlossen. Im Falle von Malta und Zypern haben die Assoziierungsabkommen Anfang der 70er Jahre zunächst eine Zollunion ermöglicht, der spätere Beitritt dieser Staaten wurde dadurch erleichtert.

Die Europa-Abkommen mit Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien,  Rumänien, Ungarn und der Tschechischen Republik gingen weit über die rein wirtschaftliche und handelspolitische Zusammenarbeit hinaus. Ausdrücklich wurde als Ziel die EU-Mitgliedschaft der assoziierten Partner genannt. Die Staaten sind 2004  bzw. 2007 der EU beigetreten.

Auch zwischen der EU und Kroatien besteht ein entsprechendes Abkommen. Nach Abschluss des Ratifizierungsverfahrens wird mit der Beitritt des Landes Mitte 2013 erwartet. Auch mit Montenegro wurde ein entsprechendes Abkommen abgeschlossen.  

Die AKP-Staaten

Als AKP-Staaten bezeichnet man die Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks. Mit diesen Staaten wurden bereits mehrere Abkommen geschlossen: das Abkommen Jaunde I und II (1964 und 1971), die vier Lomé-Abkommen seit 1975 sowie das Abkommen von Cotonou 2000, mit inzwischen 71 AKP-Staaten. Alle Abkommen haben einen entwicklungspolitischen Hintergrund. Anlass für den Abschluss dieser Abkommen war die Einführung des gemeinsamen Außenzolls der EG-Staaten.

Durch die Abkommen konnten Störungen der traditionell engen Wirtschaftsbeziehungen mit diesen Ländern verhindert werden. Den AKP-Ländern wurden Handelspräferenzen mit der EU eingeräumt. Seit dem Cotonou-Abkommen von 2000 macht die EU ihre Unterstützung auch von innerstaatlichen Reformen und guter Regierungsführung der AKP-Staaten abhängig.

Die Mittelmeerländer

Besondere Beziehungen mit der EU begründen auch die Assoziierungsabkommen mit den Mittelmeerdrittländern im Rahmen der Partnerschaft "Europa-Mittelmeer". Sie sehen ähnliche Vereinbarungen vor wie die Europa-Abkommen. Sie enthalten aber keine Beitrittsperspektive.

Abgeschlossen sind Assoziierungsabkommen mit Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko und Tunesien. Mit der Palästinensischen Befreiungsorganisation hat die EU ein Interimsassoziationsabkommen geschlossen. Verhandlungen mit Syrien über ein Abkommen wurden wegen der Unterdrückung des Volkes durch das Regime abgebrochen.

Partnerschaftsabkommen

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen hat die EU mit Russland, der Ukraine, Weißrussland, Moldawien, Kasachstan, Kirgisistan, Georgien, Armenien und Aserbaidschan geschlossen. Mit Usbekistan gibt es ein Interimsabkommen. Diese Abkommen sind keine Assoziierungsverträge. Sie sehen aber einen institutionalisierten politischen Dialog vor. Den betroffenen Ländern werden beim Handel keine weiterreichenderen Zugeständnisse eingeräumt als anderen Drittstaaten.

Letzte Aktualisierung 25.1.2012