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Die Europäische Verbraucherpolitik

Mehr Auswahl und günstigere Preise – das sind die großen Vorteile des europäischen Binnenmarktes. Doch zur Vielfalt der Waren gehört ein umfassender Verbraucherschutz.

Lebensmittelkennzeichnung auf einer FleischverpackungBild vergrößern EU-Verbraucherpolitik Foto: REGIERUNGonline/Stutterheim

Verbraucherschutz

Die Gesundheit steht dabei an erster Stelle: Die EU sorgt für gesunde und sichere Lebensmittel, Medikamente und Kosmetika. Mit der neuen Lebensmittel-Informationsverordnung können sich Verbraucherinnen und Verbraucher künftig auf eine transparente und einheitliche Kennzeichnung auf den Lebensmittelverpackungen verlassen. Damit wird es leichter, sich über die Zusammensetzung und Nährstoffgehalte von Lebensmitteln zu informieren, die richtige Auswahl zu treffen und sich ausgewogen zu ernähren. Die Angabe des Kaloriengehalts und von sechs Nährstoffen in einer übersichtlichen Tabelle ist verpflichtend. Zur besseren Vergleichbarkeit werden die Nährstoffgehalte künftig immer bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben.

Pflegemittel wie Hautcreme, Make-up, Deodorant, Seife oder Zahnpasta dürfen keine gesundheitsschädlichen Substanzen enthalten. Verbraucherschutz erfordert ständige Wachsamkeit: So verbot die die EU-Kommission im Juli 2006 europaweit 22 Haarfärbemittel, weil sie möglicherweise gesundheitsschädigend waren. Beim Spielzeug steht die Sicherheit uneingeschränkt im Vordergrund. Spielzeug, das in der EU vertrieben wird, muss strenge Sicherheitsnormen erfüllen. So hat die EU 2005 den Einsatz von sechs Weichmachern in Baby-Spielzeug europaweit verboten.

Die EU-Richtlinie für die Verlängerung der Produktgarantie auf zwei Jahre hat die Stellung der Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich gestärkt. Im Kleingedruckten von Verträgen verbergen sich oft kundenfeindliche Klauseln. Eine Richtlinie schützt vor bösen Überraschungen. Zu den wesentlichen Maßnahmen der EU in Sachen Verbraucherschutz gehören schließlich die Vorschriften über die „allgemeine Produktsicherheit“ und über die „Haftung für fehlerhafte Produkte“. Im Schadensfall haben Verbraucherinnen und Verbraucher Anspruch auf Entschädigung vom Hersteller.

Eine Richtline aus dem Jahre 2011 schützt die Internetnutzer vor unlauteren Methoden. Bevor Verbraucherinnen und Verbraucher kostenpflichtige Verträge im Internet abschließen, müssen die Anbieter sie ausdrücklich über die Kosten aufklären.