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Die Europäische Umweltpolitik

Klimawandel, Reinhaltung der Flüsse und der Luft, Vorbeugung gegen Umweltkatastrophen: Viele Aufgaben des Umweltschutzes lassen sich nicht mehr national lösen. Denn die meisten Umweltverschmutzungen machen vor nationalen Grenzen nicht Halt. Wohlstand und Wohlbefinden aller Menschen in Europa setzen eine saubere, gesunde und vielfältige Umwelt voraus.

Grosser Aletschgletscher, das Herz des UNESCO Weltnaturerbes Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn, SchweizBild vergrößern EU-Umweltpolitik Foto: picture alliance

Darüber hinaus müssen Wettbewerbsvorteile verhindert werden, die durch niedrige Umweltstandards einiger weniger entstehen können. Es ist daher folgerichtig, dass rund 80 Prozent des für Deutschland geltenden Umweltrechts von der Europäischen Union (EU) in Brüssel beschlossen werden.

Umweltschutz hat Verfassungsrang in der EU

Die Umweltpolitik der Union verfolgt nach Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) mehrere Ziele: Neben Schutz und Erhaltung der Umwelt dient diese Politik dem Schutz der menschlichen Gesundheit, der rationellen Verwendung natürlicher Ressourcen sowie der Bewältigung globaler Umweltprobleme.

Die EU-Umweltpolitik basiert auf dem Verursacherprinzip: Wer eine Verschmutzung herbeiführt, muss sie auch beseitigen. Weitere wichtige Grundsätze der EU-Umweltpolitik sind Vorsorge und Vorbeugung.

Die EU-Erweiterungsrunden 2004 und 2007 brachten große Verbesserungen für die Umwelt in Deutschland und Europa. Durch die Übernahme des europäischen Umweltrechts und den Aufbau moderner Umweltverwaltungen in den neuen Mitgliedstaaten wurden die Umweltbelastungen in Europa erheblich vermindert.

Koordinierung aller Politikfelder

Effektiver Umweltschutz erfordert auch eine sinnvolle Koordinierung von Umweltpolitik mit Wirtschafts-, Verkehrs- und Agrarpolitik. Wichtige Daten für die europäische Umweltpolitik und ihre Nahtstellen zu anderen Politiken liefert die Europäische Umweltagentur in Kopenhagen. Die EU-Erweiterung bietet eine große Chance, die Umwelt in Europa zu schützen und die Vorreiterrolle der EU im weltweiten Umweltschutz zu stärken. Darum werden nun Nachbarländer auf dem Balkan und die Türkei mit den EU-Umweltstandards vertraut gemacht.

Um die Umweltziele der EU zu erreichen, sind rechtliche Regelungen notwendig. Wichtige Rechtsakte der EU sind unter anderen die Wasserrahmen- und Abfallrahmenrichtlinie, die Chemikalienverordnung REACH, die Naturschutzrichtlinie Flora-Fauna-Habitat, die Altauto-Richtlinie und die Luftqualitätsrichtlinie. Das beste Recht nützt aber nichts, wenn es nicht angewendet wird. Hier sind vor allem die Mitgliedstaaten in der Verantwortung. Aber auch Brüssel hilft, zum Beispiel mit dem Netzwerk für Anwendung und Durchsetzung des Umweltrechts, in dem Praktiker voneinander lernen, oder durch finanzielle Unterstützung des Programms LIFE+.

Die EU engagiert sich intensiv für die Lösung der globalen Umweltprobleme. Sie investiert in Programme zum Schutz der Ozonschicht, zum Schutz der Wälder und Tropenwälder sowie zur Erhaltung der Artenvielfalt.

An erster Stelle der drängendsten Umweltfragen steht die Erderwärmung. Der Klimawandel stellt eine ernste Bedrohung dar. Kein einzelner Nationalstaat, sondern nur die EU konnte den politischen Druck aufbauen, der schließlich zum Abschluss des Klima-Protokolls von Kyoto führte. Darin hat sich die EU bis 2012 zu einer Verminderung der Treibhausgasemissionen um acht Prozent unter das Niveau von 1990 verpflichtet. Für Deutschland wurde bis 2012 eine Reduzierung um 21 Prozent festgelegt. Dieses Ziel ist erreicht.

Ziele der Europäischen Umweltpolitik

Bis 2020 sollen die Treibhausgase in der EU um mindestens 20 Prozent im Vergleich zu 1990 verringert werden. Der Anteil Erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz soll in Europa auf 20 Prozent bis 2020 steigen. Der Schutz von Natur und biologischer Vielfalt einschließlich des Schutzes von Landschaften muss weiter verbessert werden. Eine neue Initiative zur Erhaltung der Meeresumwelt steht auf der Agenda. Im Bereich Gesundheit und Lebensqualität soll unter anderem das Risikobewertungssystem der EU für Chemikalien überarbeitet werden. Weitere Ziele sind die Verbesserung der Luftqualität, die Bekämpfung der Lärmbelastung sowie die nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und des Abfalls.

Stand: März 2013