Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
In einer globalisierten Welt können Probleme wie Klimawandel, Terrorismus oder Sicherheit der Energieversorgung nicht von einem Land allein bewältigt werden. Die Staaten der Europäischen Union (EU) können diesen Herausforderungen nur gemeinsam begegnen.
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EU-GASP
Foto: REUTERS
Die EU ist heute in der Lage, humanitäre Aufgaben, Rettungseinsätze, zivile Missionen und militärische Operationen zur Krisenbewältigung zu übernehmen. Seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht über die Europäische Union von 1993 ist die GASP für die EU-Mitgliedstaaten das Instrument nationaler Interessenwahrnehmung im Zeitalter der Globalisierung.
Die EU ist heute auf internationaler Bühne als Gesprächspartnerin gesucht. Die Sichtbarkeit und das internationale Gewicht der EU haben sich durch den Vertrag von Lissabon von 2009 weiter verbessert. Der sogenannte „Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik“ ist Garant für die Kontinuität der GASP. Mit diesem Amt wurde der Anspruch der EU, in den Außenbeziehungen mit einer Stimme zu sprechen, nun auch institutionell verankert. Der Hohe Vertreter führt im Namen der EU den Dialog mit Drittstaaten und vertritt den Standpunkt der Union in internationalen Organisationen und internationalen Konferenzen. Auch ein ständiger Präsident des Europäischen Rates für die Amtszeit von zweieinhalb Jahren verbessert die Außenwirkung der Union.
Ebenfalls schuf der Vertrag von Lissabon den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD). Diese Institution unterstützt den Hohen Vertreter für die GASP bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Die EU unterhält 136 Delegationen (Botschaften) und Vertretungen in anderen Ländern und bei internationalen Organisationen. Die Zentrale des EAD befindet sich in Brüssel.
Trotz der institutionellen Neuordnung gehört die Außenpolitik zu den Kernelementen nationalstaatlicher Souveränität. Deshalb haben sich die Mitgliedstaaten bei der GASP besonders abgesichert: Es gilt in der Regel das Prinzip der Einstimmigkeit. Die Staats- und Regierungschefs legen im Europäischen Rat die allgemeinen Grundsätze und Leitlinien der GASP fest. Sie können gemeinsame Strategien festlegen, die für alle Staaten bindend sind.
Die Außenministerinnen und Außenminister der Mitgliedstaaten verabschieden Ratsbeschlüsse als Rechtsgrundlage für gemeinsame Aktionen. Diese können sowohl zivile als auch militärische Maßnahmen sein. Dazu gehören zum Beispiel die Entsendung von Wahlbeobachtungsteams, Ernennung von Sonderbeauftragten, Verhängung von Sanktionen, Durchführung einer Mission oder Operation im Rahmen der im Folgenden dargestellten GSVP.
Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)
Von der EU wird heute mehr als je zuvor erwartet, durch aktives Krisenmanagement, auch unter Einschluss von militärischen Mitteln, Krisen auf ihrem eigenen Kontinent zu bewältigen.
Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) in Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) umbenannt. Dies ist nicht die einzige Neuerung. Die neu eingerichtete Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (SSZ) gestattet es einer Gruppe von Mitgliedstaaten, unter dem Dach der EU weiterführende Integrationsschritte bei der Entwicklung militärischer Fähigkeiten zu gehen. Des Weiteren fordert eine „Solidaritätsklausel“ gemeinsames Handeln der Union und der Mitgliedstaaten, falls ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag betroffen ist.
Die EU ist heute mit ihren GSVP-Instrumenten ein anerkannter und weltweit gefragter Akteur im internationalen Krisenmanagement. Sie verfügt mit den Instrumenten der Europäischen Kommission und der Mitgliedstaaten der EU über die gesamte Bandbreite des für Krisenprävention, Krisenbewältigung und Krisennachsorge notwendigen Instrumentariums. Sie verfügt im militärischen wie im zivilen Bereich über Fähigkeiten zur schnellen Krisenreaktion (z.B. EU-Battlegroups und zivile Krisenreaktionsteams). Die Neuorganisation der Bundeswehr in Eingreifkräfte, Stabilisierungskräfte und Unterstützungskräfte ist ein Teil der deutschen Maßnahmen für europäische Aufgaben.
Die GSVP hat neben der militärischen auch eine zivile Komponente: Seit Januar 2003 stehen bis zu 5.000 Polizistinnen und Polizisten für internationale Krisenmanagementeinsätze zur Verfügung. Deutschland stellt Beamtinnen und Beamte des Bundes und der Länder für Polizeiaufgaben des zivilen Krisenmanagements der EU sowie zahlreiche zivile Experten bereit. Zur Stärkung der Zivilverwaltung oder zur Unterstützung und Ausbildung der örtlichen Polizei sind deutsche Polizisten und Experten u.a. im westlichen Balkan und in Georgien, aber auch in Afghanistan, in Afrika oder den palästinensischen Gebieten tätig.
Die Europäische Sicherheitsstrategie
2003 verabschiedete der Europäische Rat die Europäische Sicherheitsstrategie (ESS), die fünf Jahre später fortgeschrieben wurde. Damit haben die EU-Mitgliedstaaten zum ersten Mal eine gemeinsame Bewertung der sicherheitspolitischen Weltlage sowie ihrer Interessen und Handlungsoptionen vorgenommen. Die Europäische Sicherheitsstrategie beschreibt die Rolle und die Aufgaben der EU in einem drastisch veränderten sicherheitspolitischen Umfeld. Als die fünf Hauptbedrohungen für die europäische Sicherheit wurden 2003 der Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Regionalkonflikte, organisierte Kriminalität und sogenannte „gescheiterte“ Staaten genannt, in denen die staatliche Autorität zusammengebrochen ist. Bei einer Überarbeitung der Strategie im Jahr 2008 kamen noch die Sicherheit im Internet, die Sicherheit der Energieversorgung sowie der Klimawandel hinzu. Aus diesen Herausforderungen ergeben sich für die EU drei strategische Ziele: die Vorbeugung gegen eventuelle Bedrohungen Europas, die Sicherstellung von Stabilität und Sicherheit in der europäischen Nachbarschaft sowie die Stärkung des Völkerrechts und der Vereinten Nationen.
