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Donnerstag, 29. September 2011

Euro

Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes

Das Europäische Parlament hat den Weg freigegeben für die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Er konnte bisher die Staatsschuldenkrisen im Euroraum nicht verhindern. Die Europäer verordnen sich ein strengeres Verfahren bei Übertreten der Schuldengrenze und eine bessere gesamtwirtschaftliche Überwachung.

Europäische Flaggen in StrasbourgBild vergrößern Europäische Flaggen Foto: picture-alliance/ dpa

Zusammen mit der neuen wirtschaftspolitischen Steuerung, dem Pakt für den Euro, trifft Europa damit die entscheidenden Vorkehrungen, um in Zukunft keine Rettungsschirme mehr zu benötigen.

Im reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakt legen die europäischen Staaten strengere Vorgaben fest, um vor allem auch schneller staatlicher Verschuldung oder wirtschaftlichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Denn die aktuellen Finanzprobleme in einigen Euro-Mitgliedstaaten beruhen auf zu hohen Staatsschulden oder großen volkswirtschaftlichen Problemen.

Für größere Haushaltsdisziplin  

Bisher konnte gegen einen Euro-Staat ein so genanntes „Defizitverfahren“ nur dann eingeleitet werden, wenn dessen Neuverschuldung zu hoch war. Zukünftig kann die Europäische Kommission auch ein früheres und schärferes Sanktionsverfahren einleiten. Es setzt ein, wenn das Defizit und die Gesamtschulden eines Landes zu hoch sind oder nicht ordnungsgemäß zurückgeführt werden. 

Maßgeblich für die Einhaltung der Regeln wird mittelfristig ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Haushalt ohne Neuverschuldung sein. Bisher ist es ein Staatsdefizit von drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes sein. Außerdem wird der staatliche Schuldenstand zum gleichwertigen Kriterium. Staaten mit einem Schuldenstand von mehr als 60 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) müssen diesen Überschuss um fünf Prozent jährlich abbauen. Ferner werden für die nationalen Haushaltsregeln einheitliche Mindeststandards gelten.

Stärkere Durchschlagskraft des Paktes

Die Empfehlungen, die der Europäische Rat gegenüber einzelnen Mitgliedstaaten ausspricht, sind nun verbindlicher. Kommt ein Staat diesen Empfehlungen nicht nach, kann es schneller zu konkreten Sanktionen kommen.

Derartige Sanktionen wirken effektiver als zuvor, weil für einen solchen Stopp eine qualifizierte Mehrheit im Rat erforderlich ist. Daher spricht die Bundesregierung auch von einem „Quasi-Automatismus“ solcher Sanktionen bei Regelverstößen.

Außerdem müssen die Staaten der EU-Kommission mehr Informationen übermitteln. Die Kommission kann künftig auch Kontrollen in den EU-Staaten durchführen. Es wird eine neue Geldstrafe  für verfälschte Statistiken über Defizite und Schulden  von 0,2 Prozent des BIP eingeführt. Die nationalen Statistikämter sollen unabhängiger und mit gemeinsamen Standards arbeiten.

Für gesunde Volkswirtschaften 

Manche Mitgliedstaaten sind aber auch  in Schwierigkeiten geraten, obwohl sie konsequent ihre Verschuldung zurückführten. Unkontrollierte Blasen am Immobilien- oder Finanzsektor sind dort die Ursachen.

Mit einem neuen Überwachungsverfahren sollen daher Ungleichgewichte in den Volkswirtschaften und Fehlentwicklungen schneller ermittelt werden. Die EU- Kommission wird so den Mitgliedstaaten schneller und gezielter gesamtwirtschaftliche Korrekturen empfehlen. 

Die nationalen Regierungen müssen schneller handeln, wenn die Gesundheit ihrer Volkswirtschaften bedroht ist. Es wird künftig auch sanktoniert, wenn Eurostaaten es nicht schaffen, den Empfehlungen der Kommission nachzukommen.