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Fiskalvertrag: Stabilität in der Wirtschafts- und Währungsunion
Der Fiskalvertrag macht den Weg der Haushaltskonsolidierung in Europa unumkehrbar. 25 EU-Länder werden eine einheitliche Schuldengrenze in ihrem nationalen Recht verankern.
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Starkes Signal an Europa
Foto: EC / Christian Lambiotte
Im Fiskalpakt verpflichten sich die Länder zu einer konsequenten Sparpolitik. Sie verpflichten sich außerdem, ihre nationalen Wirtschaftspolitiken stärker zu koordinieren. Hierzu treffen sich die EU-Staats- und Regierungschefs nun mindestens zweimal im Jahr.
Die Staats- und Regierungschefs der Euroländer und weiterer acht EU-Staaten hatten den Fiskalvertrag am 2. März 2012 unterzeichnet. Er tritt in Kraft, sobald zwölf Euro-Staaten ihn ratifiziert haben – spätestens am 1. Januar 2013. Der Bundespräsident hat den Fiskalvertrag zusammen mit dem Vertrag für den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM am 27.September 2012 für Deutschland ratifiziert.
Nationale Schuldenbremsen
Die Vertragsländer des Fiskalpaktes müssen eine Schuldenbremse innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Fiskalvertrages in ihren nationalen Rechtsordnungen einführen. Und zwar vorzugsweise auf Verfassungsebene. Der Fiskalvertrag sieht vor, dass das jährliche konjunkturbereinigte Defizit eines Landes künftig grundsätzlich nicht mehr als 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen darf.
Deutschland hat bereits 2009 eine Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Diese ist hinsichtlich der Obergrenze des Defizits noch strenger als der Fiskalvertrag vorschreibt: Der Haushalt des Bundes darf ab 2016 nur noch ein Defizit von 0,35 Prozent aufweisen. Die Haushalte der Länder dürfen gar kein Defizit mehr verzeichnen. Die Defizitobergrenze von 0,5 Prozent des Fiskalvertrags wird zusätzlich in das deutsche Haushaltsgrundsätzegesetz aufgenommen. Der Stabilitätsrat wird beides überwachen.
Der Fiskalvertrag führt auch ein Klageverfahren beim Europäischen Gerichtshof ein. Das stellt sicher, dass die Länder ihre nationalen Schuldenbremsen tatsächlich umsetzen. Und zwar so, wie es der Fiskalvertrag vorgibt. Führt ein Land keine oder unzureichende Regelungen ein, können Zwangsgelder verhängt werden. Diese wären grundsätzlich an den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu zahlen.
Fiskalvertrag mit ESM verknüpft
Durch den Fiskalvertrag wird dem Grundprinzip Rechnung getragen, dass Solidarität und Solidität Hand in Hand gehen müssen. Die Gewährung von Hilfen aus dem ESM kann nur erwarten, wer den Fiskalvertrag ratifiziert und eine nationale Schuldenbremse eingeführt hat.
Automatische Sanktionen
Die EU-Kommission kann künftig automatisch ein Defizitverfahren einleiten,. Und zwar dann, wenn ein Land den Grenzwert des Stabilitäts-und Wachstumspaktes von drei Prozent Neuverschuldung oder 60 Prozent Schuldenstand überschreitet . Nur eine qualifizierte Mehrheit im Rat der Wirtschafts- und Finanzminister kann das Verfahren noch stoppen.
Mitgliedstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden, müssen ein Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftsprogramm mit konkreten Strukturreformen auflegen, das von Rat und Europäischer Kommission genehmigt und überwacht wird.
Außerdem kann die EU-Kommission schon vor einem Defizitverfahren Sanktionen verhängen. Dies wäre der Fall, wenn ein Land die Defizitgrenze des Fiskalvertrags von 0,5 Prozent nicht einhält sowie entsprechende Auflagen der Kommission nicht erfüllt. Das sieht der 2011 reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt vor.
