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Erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien – ein neues Zeitalter hat begonnen

Die Zukunft unserer Energieversorgung liegt in den unerschöpflichen und klimafreundlichen Energieträgern Wind, Sonne, Wasser und Biomasse.

Zwei Mitarbeiterinnen nehmen Messdaten am Sonnenofen auf Die Erneuerbaren Energien haben sprunghaft zugelegt Foto: BMU / Rupert Oberhaeuser

erMit dem Energiekonzept vom 28. September 2010 hatte die Bundesregierung bereits vor zwei Jahren den Weg für den Umbau der Energieversorgung gelegt.

Die verheerende Reaktorkatastrophe in Fukushima zeigte 2011, dass wir den Umstieg schneller gestalten sollten, damit wir auf Kernenergie verzichten können.

Ziele

Der Kabinettbeschluss vom 6. Juni 2011 legte folgende Ziele fest:

  • der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch soll von rund 10 Prozent in 2010 auf 60 Prozent in 2050 wachsen.
  • der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung soll bis 2020 mindestens 35 Prozent und bis 2050 mindestens 80 Prozent betragen.

Der Ausbau liegt im Plan

Bereits heute sind Wind, Sonne & Co. die zweitwichtigste Quelle bei der Stromerzeugung. Die erneuerbaren Energien konnten sprunghaft zulegen und kommen 2012 auf einen Anteil von 22,9 Prozent (2011: 19,9 Prozent). Den größten Anteil an der Steigerung hatten die Windenergie und die Photovoltaik. Der Anteil der Kernenergie an der Stromerzeugung lag in 2012 bei 16 Prozent.

Der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch für Wärme ist 2012 gegenüber 2011 nicht weiter angestiegen – er blieb bei 10,4 Prozent (2010: 10,2 Prozent).

Insgesamt konnten die erneuerbaren Energien ihren Beitrag zur Energieversorgung in Deutschland auch 2012 weiter steigern. Ihr Anteil am gesamten Endenergieverbrauch (Strom, Wärme und Kraftstoffe) stieg auf nunmehr 12,6 Prozent an (2011: 12,2 Prozent).

Deutschland ist damit auf gutem Wege, seine anspruchsvollen Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2020 zu erreichen.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – Tragende Säule der Energiewende

Das EEG ist ein wichtiges Instrument der Energiewende. Es regelt die Förderung der erneuerbaren Energien durch garantierte Einspeisevergütungen sowie durch den Einspeisevorrang. Das bedeutet: jeder, der Strom aus erneuerbaren Energien produziert, darf diese in das Stromnetz einspeisen und erhält dafür einen festgelegten Preis. Das macht die Installation einer Anlage mit erneuerbaren Energien attraktiv.

Die Vergütungen unterscheiden sich je nach Technik und unterliegen in der Regel einer Degression. Das heißt: neu installierte Anlagen erhalten niedrigere Vergütungssätze als die Anlagen, die früher ans Netz angeschlossen wurden. Dies liefert einen Anreiz, die Anlagen zur Stromerzeugung aus Wind, Sonne & Co. weiterzuentwickeln und damit immer effizienter zu machen.

Die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien werden mit der sogenannten EEG-Umlage auf die Stromkunden umgelegt. Diese EEG-Umlage ist der Teil des Strompreises, der vom Endverbraucher für die Förderung erneuerbarer Energien zu entrichten ist. 2013 beträgt sie 5,27 Cent pro Kilowattstunde. Für einen 4-Personen-Haushalt bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr bedeutet dies ein Betrag von rund 15 Euro pro Monat.

Ziel der Bundesregierung ist es, die Kosten für die Verbraucher wirksam zu begrenzen und die EEG-Umlage stabil zu halten. Deswegen hat die Bundesregierung das EEG in den letzten Jahren mehrfach an den dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien angepasst. Für die stromintensive Wirtschaft gibt es außerdem Entlastungen, um den Wirtschaftsstandort im internationalen Wettbewerb nicht zu schwächen.

Zugleich ist der Börsenstrompreis aufgrund der erneuerbaren Energien in den letzten Jahren um 10 bis 20 Prozent gesunken. Der Grund liegt darin, dass zum Beispiel Wind- oder Solaranlagen teurere Kraftwerke aus der Stromlieferung verdrängt haben.

Neue Förderung

Die wichtigsten Leitlinien des EEG sind:

  • Ausbau der erneuerbaren Energien weiter dynamisch vorantreiben;
  • Kosteneffizienz steigern;
  • Markt-, Netz- und Systemintegration vorantreiben;
  • an bewährten Grundprinzipien der früheren Versionen des EEG festhalten (insbesondere Einspeisevorrang und gesetzliche Einspeisevergütung).

Ende Juni 2012 haben Bundestag und Bundesrat 2012 das EEG aktuell angepasst. Hintergrund: Das Energieversorgungssystem muss schrittweise für die wachsenden Anteile erneuerbarer Energien an der Stromversorgung ausgelegt werden. Außerdem gilt es, die Vergütung für Solarstrom an die gesunkenen Marktpreise anzupassen. Seit Ende 2010 bis Anfang 2012 sind die Kosten für Photovoltaik-Systeme um 30 Prozent gesunken. Durch den enormen Zubau insbesondere von Photovoltaik-Anlagen ist auch die Summe der Vergütungsansprüche nach dem EEG gestiegen. Diese Kosten belasten über die EEG-Umlage den Stromverbraucher.

Nach dem neuen EEG gilt rückwirkend zum 1. April 2012:

  • Einmalabsenkung der Vergütungssätze für Photovoltaiksätze um bis zu 30 Prozent. Zusätzlich wurden die Sätze ab 1. Mai 2012 monatlich um 1 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vormonat abgesenkt. Dies entspricht einer jährlichen Absenkung von ca. 11,4 Prozent (Basisdegression), sofern der Zubaukorridor eingehalten wird.
  • Für Photovoltaik-Dachanlagen wird eine neue Leistungsklasse zwischen 10 und 40 kW mit einer Vergütung von 18,5 Cent/kWh geschaffen.
  • Bei Anlagen ab 10 und bis einschließlich 1.000 kW werden nur 90 Prozent der Jahresstrommenge vergütet. Kleine Anlagen bis 10 kW und Freiflächenanlagen werden von diesem sogenannten Marktintegrationsmodell ausgenommen. Der Bonus für den Eigenverbrauch entfällt.
  • Es gilt ein Gesamtausbauziel für die geförderte Photovoltaik in Deutschland in Höhe von 52 GW. Im Gegenzug bleibt der jährliche Ausbaukorridor in der Höhe von 2.500 – 3.500 MW bestehen und wird nicht abgesenkt. Ist das Gesamtausbauziel erreicht, erhalten neue Anlagen keine Vergütung mehr. Strom aus zusätzlichen neuen Anlagen wird aber auch danach vorrangig ins Netz eingespeist.

Erneuerbare Energien sichern Klimaschutzziel

Der Ausbau erneuerbarer Energien trägt wesentlich dazu bei, dass die Klimaschutzziele erreicht werden. In allen Verbrauchssektoren (Strom, Wärme, Verkehr) werden fossile Energieträger wie Kohle und Gas durch erneuerbare Energien ersetzt. Die energiebedingten Treibhausgasemissionen sinken entsprechend.

Insgesamt konnten 2012 Treibhausgase von 146 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten vermieden werden. Betrachtet man nur das Treibhausgas Kohlenstoffdioxid (CO2), kommt man in Deutschland in 2012 auf rund 141 Millionen Tonnen weniger Ausstoß.

Erneuerbar beschäftigt

Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland leistet nicht nur einen unverzichtbaren Beitrag zur Umwelt-, Klima- und Energiepolitik. Er schafft Arbeitsplätze und fördert unser Wirtschaftswachstum. Rund 382.000 Beschäftige gibt in dieser Branche. Das ist mehr als Doppelte des Wertes von 2004. Rund 280.000 Arbeitsplätze, sind auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zurückzuführen.

Bis 2030 kann sich die Beschäftigung durch die "Erneuerbaren" in Deutschland auf mehr als eine halbe Million Menschen weiter erhöhen. Das zeigt eine Studie des Bundesumweltministeriums, die ein Team renommierter Forschungsinstitute unter Federführung der Gesellschaft für wirtschaftliche Strukturforschung (GWS) zwischen 2008 und 2011 erarbeitet hat.

Internationales Engagement

Die Bundesregierung setzt sich für Wettbewerb und Transparenz auf den globalen Energiemärkten ein. Sie arbeitet in multilateralen Organisationen und Foren wie der Internationalen Energieagentur (IEA), dem Internationalen Energieforum (IEF), der Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA), dem Clean Energy Ministerial (CEM), der Baltic Sea-Region Energy Co-Operation (BASREC), sowie im G8- und G20-Rahmen.

Für den Ausbau erneuerbarer Energien auf internationaler Ebene wurde mit maßgeblicher Unterstützung Deutschlands schon im Januar 2009 in Bonn die Internationale Organisation für Erneuerbare Energien (International Renewable Energy Agency – kurz IRENA) gegründet. Hauptsitz von IRENA ist Abu Dhabi.

Am 7. Oktober 2011 eröffnete der damalige Bundesumweltminister Norbert Röttgen in Bonn das IRENA-Innovations- und Technologiezentrum (IITC). Die Bundesregierung fördert diese Beratungseinrichtung. Sie erarbeitet wissenschaftliche Konzepte, wie erneuerbare Energien in Industrie- und Entwicklungsländer optimal gefördert und wettbewerbsfähiger werden können. Denn Wind, Sonne & Co. haben ein enormes Potential, das weltweit zu nutzen ist. Die Bundesregierung stellt jährlich zwischen 2 und 3 Millionen Euro für das IITC bereit.