"Stromautobahnen" – Herzstück einer neuen Energieinfrastruktur
Deutschland braucht neue, leistungsfähigere Stromnetze: Nur so können die vielen Hundert Windräder an Land und auf dem Meer und Tausende von Solaranlagen ihren Strom landesweit zur Verfügung stellen.
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Ausbau der Stromnetze
Foto: Sebastian Bolesch
Der Windstrom aus dem Norden Deutschlands soll zukünftig bis in die industriestarken Verbrauchszentren im Süden und Westen fließen. Gleichzeitig schwankt aber die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien stark: Strom fließt nur, solange der Wind weht oder die Sonne scheint. Früher waren "Einbahnstraßen" – Übertragungs- und Verteilnetze – ausreichend, die den Strom von zentralen Kraftwerken zum Verbraucher brachten. Heute geht eine Vielzahl an kleinen Erzeugungsanlagen zusätzlich ans Netz, wie zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen auf Dächern. Das sorgt für "Gegenverkehr" beim Stromtransport.
Neue Netze für die Energiewende
Deutschland stellt sich diesen Herausforderungen: Ausbau und Modernisierung großer Überlandleitungen mit Höchstspannung, der so genannten Übertragungsnetze, stehen dabei im Mittelpunkt.
Das deutsche Stromnetz wird unterteilt in Verteilnetze (Hochspannung, Mittelspannung und Niederspannung) und Übertragungsnetze (Höchstspannung). Diese Übertragungsnetze mit Höchstspannung von 220 oder 380 Kilovolt haben in Deutschland insgesamt eine Länge von circa 35.000 Kilometern. Das Höchstspannungsnetz dient dem landesweiten Transport von Strom zu Verbrauchsschwerpunkten. Es ist mit so genannten Kuppelleitungen auch an das europäische Verbundnetz angeschlossen.
Anreize schaffen
Netzbetrieb und Netzausbau sind in Deutschland privatwirtschaftlich organisiert. Aufgabe der Politik ist es, die Rahmenbedingungen für langfristige Investitionen der Netzbetreiber zu verbessern. Die Bundesregierung hat deshalb das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vollständig überarbeitet. Es gewährleistet eine transparente und koordinierte jährliche Netzausbauplanung für das gesamte deutsche Höchstspannungsnetz. Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) führt ein bundeseinheitliches Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau neuer Höchstspannungsleitungen ein. Die neuen Regelungen sollen die Dauer zukünftiger Planungs- und Genehmigungsverfahren von bisher 10 auf 4 Jahre verkürzen. Das erhöht die Planungssicherheit für Netzbetreiber und schafft Raum für neue Investitionen.
Zahlen & Fakten
Bis zum Jahre 2020 erzeugt Windkraft fast doppelt so viel Strom wie heute.
Deutschland benötigt bis dahin 4.500 Kilometer zusätzliche Höchstspannungsleitungen, um die Energie auch landesweit verfügbar zu machen.
Das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) beschleunigt dringliche Leitungsbauprojekte mit einer Gesamtlänge von circa 1.900 Kilometern.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur (dena)
Bundesnetz- und Bundesfachplanung
Die Übertragungsnetzbetreiber haben Ende Mai 2012 einen ersten Entwurf für einen so genannten Netzentwicklungsplan vorgestellt. Nach öffentlicher Diskussion erarbeitete die Bundesnetzagentur aus diesem Netzentwicklungsplan den Bundesbedarfsplan. Dieser wurde am 19. Dezember 2012 von der Bundesregierung verabschiedet.
Er legt die Trassenkorridore für wichtige Leitungen des Übertragungsnetzes fest. Die Zulassung der einzelnen Leistungsabschnitte und die Festlegung des genauen Trassenverlaufs geschieht wie in der Vergangenheit durch Planfeststellung – eine Aufgabe, die in der Verantwortung der Länder liegt. Für besonders wichtige, landes- und grenzüberschreitende Leitungen wird künftig die Bundesnetzagentur das Planfeststellungsverfahren durchführen.
Energiewende Ja – aber nicht in meinem Hinterhof
Ganz ohne Belastungen – auch das gehört zur Wahrheit – lassen sich solche Großprojekte nicht verwirklichen. Auf der Suche nach Kompromissen bleibt die Bundesregierung deshalb im Gespräch mit Verwaltung, Energiewirtschaft, Umweltorganisationen – und den Verbrauchern. Ein wichtiger Baustein ist dabei die neue Plattform "Zukunftsfähige Energienetze". Hier sitzen nun regelmäßig alle wichtigen Akteure an einem Tisch. Vertreter aus Bund und Ländern genauso wie Netzbetreiber, Wirtschafts-, Verbraucher- und Umweltorganisationen. In acht Gruppen erarbeiten sie Empfehlungen zum Netzausbau und zur Netzmodernisierung. Die Offshore-Anbindung von Windkraftanlagen kommt dabei genauso zur Sprache wie Fragen zur Regulierung und Systemsicherheit. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn sich alle Beteiligten, auch vor Ort in den vom Stromleitungsbau betroffenen Regionen, darauf einlassen.
