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Dienstag, 2. April 2013

Netzausbau

Netzanbindung von Offshore-Windanlagen

Eine technische, finanzielle und logistische Herausforderung besonderer Art ist die Anbindung der Offshore-Windparks. Der "Bundesfachplan Offshore Nordsee" zeigt die Windparkcluster, mit denen bis 2030 circa 25 Gigawatt Windstrom erzeugt werden können.

Der Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung soll bis 2020 auf mindestens 30 Prozent und danach kontinuierlich weiter steigen. Die Offshore-Windenergie ist dafür ein wesentlicher Baustein. Die Bundesregierung hat deshalb hier für Beschleunigung gesorgt: mehrere Offshore-Windparks können an eine Anschlussleitung angeschlossen werden (Clusteranbindung). Der spezielle „Netzentwicklungs­plan-Offshore“ wird die Planungssicherheit bei Netzbetreibern, Betreibern von Offshore-Windanlagen und der Zuliefer­industrie erhöhen. 

Zukünftig sollen, das verlangt eine weitere Verordnung, Übertragungsnetzbetreiber haften, wenn sie Offshore-Windparks nicht fristgemäß ans Netz anschließen. Die Haftung wird begrenzt und zum Teil per Umlage auf die Stromverbraucher abgewälzt.  Sie darf aber nur maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde betragen. 

Mittlerweile sind 129 Windparks (mit 10.000 Einzelanlagen) beantragt. Ende 2012 waren sechs im Bau. Bis 2015 wird eine Leistung von 12 TWh installiert sein. Die KfW-Bank stellt für die ersten 10 Windparks einen Kreditrahmen von 5 Milliarden Euro bereit.