Ergebnisbericht für das Projekt der Bundesregierung „Antragsverfahren auf gesetzliche Leistungen für Menschen, die pflegebedürftig oder chronisch krank sind“ veröffentlicht – Grundlage für weitere Vereinfachungsvorschläge.
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Bundesumweltminister Peter Altmaier und Staatsminister Eckart von Klaeden, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, erhielten heute von Professor Volker Wittberg, Fachhochschule des Mittelstandes in Bielefeld, eine Studie zur Darstellung von Nutzen in Gesetzesbegründungen.
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320 Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft und Ministerien einschließlich Ministern und Staatsekretären sowie Experten aus Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft haben sich in Berlin über aktuelle Trends, innovative Verfahren und beispielhafte Lösungen zur Verbesserung von Rechtsetzung und -anwendung ausgetauscht. Die Konferenz stand unter dem Motto: „Verantwortung, Transparenz, Teilhabe: Grundlage guter Regierungsführung“
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Vom 2. bis 3. Oktober 2012 informierte die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger anlässlich der zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in München über ihre Arbeit. Auch die "Geschäftsstelle Bürokratieabbau" des Bundeskanzleramts nutzte die Gelegenheit, über die Fortschritte beim Bürokratieabbau zu berichten.
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Das gemeinsame Anliegen von Bundesregierung, Ländern und Gemeinden ist es, den Abgeordneten des Deutschen Bundestags und dem Bundesrat ein möglichst realitätsnahes Bild von den tatsächlich zu erwartenden Belastungen zu geben.
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Die Geschäftsstelle Bürokratieabbau im Bundeskanzleramt koordiniert und kontrolliert die Umsetzung des Programms Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung. Sie steht allen Bundesministerien und dem Staatssekretärausschuss Bürokratieabbau zur Seite und unterstützt den Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau.
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Künftig sollen z.B. nicht nur die Bürokratiekosten der Wirtschaft aus Informationspflichten, sondern der gesamte messbare Erfüllungsaufwand von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung ermittelt, dargestellt und kritisch hinterfragt werden.
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Die Bundesregierung hat im Rahmen der Umsetzung des Regierungsprogramms vom 25. April 2006 unter anderem inzwischen über 400 Gesetze und Verordnungen geändert und damit eine Entlastung der Wirtschaft von Bürokratiekosten aus Informationspflichten in Höhe von rund 11 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.
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Das europäische Recht wirkt entweder unmittelbar oder mittelbar. Bei dem mittelbar wirkenden Recht bedarf die europäische Regelung noch der Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber, um wirksam zu werden. Es wird von dem Programm der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung umfasst.
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