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Bessere Rechtsetzung

Verhinderung neuer Bürokratie

Künftig sollen z.B. nicht nur die Bürokratiekosten der Wirtschaft aus Informationspflichten, sondern der gesamte messbare Erfüllungsaufwand von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung ermittelt, dargestellt und kritisch hinterfragt werden.

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Bessere Rechtsetzung

Seit der 16. Legislaturperiode ist die Beteiligung des unabhängigen Nationalen Normenkontrollrates bei der Vorbereitung von Regelungsinitiativen der Bundesregierung obligatorisch. Zusammen mit anderen Maßnahmen, die der besseren Rechtsetzung dienen (z.B. freiwillige Beteiligung eines Redaktionsstabes der Gesellschaft für deutsche Sprache an der Formulierung von Regelungsentwürfen, hat die OECD die Arbeit der Bundesregierung im Jahr 2009 im Vergleich zu 14 anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der europäischen Kommission evaluiert. Im Abschlussbericht wird die Arbeit der Bundesregierung ausdrücklich bestätigt und gewürdigt.

Auf der Grundlage zahlreicher Hinweise, der Auswertung des OECD-Berichtes und der eigenen Erfahrungen haben die Koalitionspartner im Koalitonsvertrag vom Oktober 2009 die bisherige Arbeit wesentlich erweitert.

Künftig sollen z.B. nicht nur die Bürokratiekosten der Wirtschaft aus Informationspflichten, sondern der gesamte messbare Erfüllungsaufwand von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung ermittelt, dargestellt und kritisch hinterfragt werden.

Dazu wird auch die Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Kommunen und anderen Trägern von Selbstverwaltungsaufgaben (z.B. den Industrie- und Handelskammern) sowie die Zusammenarbeit von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung mit dem Nationalen Normenkontrollrat gestärkt. Die Bundesregierung hat die entsprechenden Eckpunkte dazu am 27. Januar 2010 beschlossen, das novellierte Normenkontrollratsgesetz ist am 22. März 2011 in Kraft getreten.

Wie wird der Aufwand ermittelt?

Für jedes neue Gesetz ermitteln die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien den Gesamtaufwand für Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der Verwaltung. Gestützt auf diese Informationen kann der Gesetzgeber bei seiner Entscheidung abwägen, ob die Folgen einer Regelung und ihr Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Wie der Erfüllungsaufwand berechnet wird, ist in einem Leitfaden beschrieben.

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden müssen oft viele Vorgaben beachten und Pflichten erfüllen. Das Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung sorgt dafür, dass der bestehende Aufwand aus bundesrechtlichen Regelungen reduziert wird und neuer Aufwand nur im notwendigen Maß entsteht.

Die Bundesregierung hat sich zur Messung der Bürokratiekosten für das Standardkosten-Modell (SKM) bereits 2006 entschieden. Mit diesem Verfahren werden Bürokratielasten, die durch bundesrechtliche Informationspflichten verursacht werden, ermittelt. Mit dem SKM setzt die Bundesregierung eine international erprobte Methode ein. Damit werden Bürokratiekosten systematisch und auf der Basis überprüfbarer Fakten erhoben. Ziel des Verfahrens war es, realistische Abbauziele festzulegen und Bürokratielasten zunächsten für die Wirtschaft spürbar zu reduzieren.

Die Methode erlaubt, sich auf den beobachtbaren und messbaren Teil der Bürokratielasten zu konzentrieren. Unter Bürokratiekosten im Sinne des SKM sind Kosten zu verstehen, die natürlichen oder juristischen Personen durch Informationspflichten entstehen. Hierzu zählen alle Fälle, in denen Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung durch den Staat verpflichtet sind, Anträge, Formulare, Statistiken auszufüllen. Die Verpflichtung, Nachweise und Dokumentationen zu führen, gehören ebenfalls dazu.

Die Methode macht es zunächst notwendig, alle Rechtsgebiete auf Informationspflichten zu untersuchen. Werden überflüssige Pflichten gefunden, können sie im nächsten Schritt vereinfacht werden. Zuvor wird dies allerdings eingehend geprüft.

Die Höhe der Bürokratiekosten hängt von der Zahl der betroffenen Unternehmen, der Häufigkeit der Informationsübermittlung und dem Zeitaufwand hierfür ab.

Seit der Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates prüft dieser auch die Darstellung des Erfüllungsaufwandes neuer Regelungen auf ihre Nachvollziehbarkeit und Methodengerechtigkeit.

Die Ressorts ermitteln für die Vorlage von Regelungsvorhaben den Erfüllungsaufwand (einschließlich der Informationspflichten) und stellen dies in der Begründung des Vorhabens dar. Der Leitfaden beschreibt die dabei relevanten Arbeitsschritte.