Bürokratie als Daueraufgabe
Strategische Partner
Das gemeinsame Anliegen von Bundesregierung, Ländern und Gemeinden ist es, den Abgeordneten des Deutschen Bundestags und dem Bundesrat ein möglichst realitätsnahes Bild von den tatsächlich zu erwartenden Belastungen zu geben.
Bild vergrößern
Spitzentreffen im Bundeskanzleramt
Foto: REGIERUNGonline/Bergmann
Nationaler Normenkontrollrat
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) wacht als unabhängiges Beratungsgremium über den Bürokratieabbau der Bundesregierung und unterstützt bei der besseren Rechtsetzung.
Mit dem Programm "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" hat sich die Bundesregierung verpflichtet, bürokratische Belastungen in Deutschland konsequent und überprüfbar abzubauen. Der unmittelbare finanzielle und zeitliche Aufwand, der beim Bürger, der Wirtschaft und der Verwaltung durch die Befolgung bundesrechtlicher Normen entsteht, muss auf das Notwendige beschränkt sein. Hierüber wacht der Nationale Normenkontrollrat als unabhängiges Beratungsgremium.
Auftrag
Am 18. August 2006 trat das Gesetz zur Einsetzung des Nationalen Normenkontrollrates (NKRG) in Kraft. Dies erfolgte im Rahmen des Regierungsprogramms "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung". Im September 2006 nahm das Gremium seine Arbeit auf.
Die gesetzliche verankerte Aufgabe des NKR ist es, die Bundesregierung dabei zu unterstützen, bestehende Bürokratiekosten aus Informationspflichten zu reduzieren bzw. neue zu vermeiden. Er unterstützt bei der Umsetzung des Abbauziels.
Mit der Änderung des NKRG vom März 2011 erhielt der NKR zusätzliche Aufgaben. Insbesondere überprüft er nun die Darstellung der Ressorts zum Erfüllungsaufwand für Berger, Wirtschaft und Verwaltung auf deren Plausibilität, die 1:1 Umsetzung von EU-Richtlinien und Möglichkeiten von Befristung und Evaluierung von Gesetzen.
Mitglieder
Der NKR ist mit Persönlichkeiten aus jeweils unterschiedlichen fachlichen und gesellschaftlich-sozialen Lebensbereichen besetzt. Damit wird der NKR-interne Diskussions- und Meinungsbildungsprozess angeregt und im Ergebnis die Bundesregierung wirkungsvoll unterstützt.
Organisatorische Anbindung
Das Gremium ist rein organisatorisch beim Bundeskanzleramt angesiedelt, was der Unabhängigkeit des Gremiums nicht entgegensteht (kein Bestandteil der Regierung), er hat eine eigene Geschäftsordnung, in der die Arbeitsverfahren geregelt sind. Dem NKR ist ein eigenes Sekretariat unterstellt, dessen derzeit zehn Mitarbeiter/innen ausschließlich den Weisungen des Gremiums verpflichtet sind.
Arbeitsweise
Nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind die Ressorts verpflichtet, bei der Erarbeitung eines neuen Regelungsentwurfs den gesamten messbaren Erfüllungsaufwand darzustellen. Die Ressorts beziehen den NKR wie ein Ressort frühzeitig in die Prüfung der angaben ein. Der NKR gibt seine endgültige Stellungnahem erst dann ab, wenn der Entwurf kabinettreif ist. Die endgültige Stellungnahme ist laut NKRG dem Gesetzentwurf beizufügen.
Innerhalb des NKR erfolgt die Prüfung der Ressortangaben zum Erfüllungsaufwand sowie möglicher (Aufwand senkender) Handlungsalternativen im sogenannten Berichterstattersystem: Jedes Mitglied hat die fachliche Zuständigkeit für ein bis zwei Ressorts und berichtet dem gesamten Gremium in Vorbereitung des jeweiligen NKR-Beschlusses.
Bundesländer und Kommunen
Die Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen wird sowohl bei der Untersuchung bestehender Belastungen als auch bei der Schätzung neuer Belastungen weiter vertieft. Das gemeinsame Anliegen von Bundesregierung, Ländern und Gemeinden ist dabei, den Abgeordneten des Deutschen Bundestags und dem Bundesrat ein möglichst realitätsnahes Bild von den tatsächlich zu erwartenden Belastungen zu geben. Da viele Gestaltungsmöglichkeiten jedoch in der alleinigen Zuständigkeit von Ländern, Gemeinden und anderen Selbstverwaltungsträgern liegen und erst nach der Beschlussfassung ausgeübt werden, kann es sich dabei lediglich um allgemeine Schätzungen handeln.
Dazu gibt es neben einer Bund-Länder-Kommunen-Arbeitsgruppe beim Bundeskanzleramt ein Länder-Netzwerk Bürokratieabbau sowie eine intensive Zusammenarbeit in zahlreichen Vereinfachungsprojekten.
Informationen zum Bürokratieabbau in den Ländern:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Deutscher Städtetag
Deutscher Landkreistag
Industrie- und Handelskammern
2009 haben Bundesregierung und Kammerorganisationen, die als Selbstverwaltungsträgerorganisationen der Wirtschaft auch Träger öffentlich-rechtlicher Aufgaben sind, eine enge Zusammenarbeit im Bereich des Bürokratieabbaus vereinbart. Teil dieser Zusammenarbeit ist das Angebot der Bundesregierung, die Kammern bei der Messung ihres eigenen Rechtsbestands zu unterstützen, um auf diese Weise zielgerichtet Vereinfachungsvorschläge zu entwickeln.
Die Industrie- und Handelskammern haben sich, gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt, dieser Aufgabe angenommen. Der vorliegende Bericht dokumentiert die Ergebnisse der Messungen und der darauf aufbauenden zentralen Vereinfachungsvorschläge der IHKs. Diese betreffen sowohl eigene Satzungsregelungen der IHKs als auch bundes- und europarechtliche Vorgaben.
Wirtschaft
Die Spitzenverbände der Wirtschaft und Kommunen sowie Zentralausschüsse einzelner Branchen sollen in die Diskussionen einbezogen werden. Davon verspricht man sich ein erfolgreiches Umsetzen des Regierungsprogramms. In diesem Zusammenhang sollen regelmäßig konkrete Belastungen und mögliche Vereinfachungen erörtert werden.
Die Bürokratiekostenmessungen nach dem Standardkosten-Modell beziehen auch die mittelständische Wirtschaft mit ein. Hierzu erstellt das Statistische Bundesamt einen Pool mitwirkungsbereiter Unternehmen für die Aufwandsmessungen. Nur wenn die Firmen bei der Erhebung der notwendigen Daten mithelfen, lässt sich ein realistisches Bild ermitteln. Die Ergebnisse werden in die Entscheidungen des Gesetzgebers über den Abbau von Bürokratiekosten einfließen und so allen Unternehmen zu Gute kommen.
