EU und OECD
Internationales
Das europäische Recht wirkt entweder unmittelbar oder mittelbar. Bei dem mittelbar wirkenden Recht bedarf die europäische Regelung noch der Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber, um wirksam zu werden. Es wird von dem Programm der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung umfasst.
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Teaser Bürokratieabbau/ Übergabe der OECD-Studie an BKin
Foto: REGIERUNGonline/Kugler
- Europäische Union und Bürokratieabbau
- Einbindung des Nationalen Normenkontrollrates auch bei EU-Regelungen
- OECD
Europäische Union und Bürokratieabbau
Für die unmittelbar wirkenden EU-Regelungen, wie beispielsweise EU-Verordnungen, gilt das Aktionsprogramm der Europäischen Kommission. Mit diesem Aktionsprogramm hat sich die EU-Kommission zum Ziel gesetzt, die Bürokratiekosten um 25 % bis 2012 zu senken. Auf dem Prüfstand stehen dabei europäische Regelungen aus 13 verschiedenen Rechtsgebieten. Zudem hat sich die Kommission auferlegt, die Auswirkungen von Neuregelungen zu untersuchen. Dabei stehen neben deren Bürokratiekosten, ihre wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen im Fokus.
Der Prozess des Bürokratieabbaus auf EU-Ebene wird von der Hochrangigen Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten (High Level Group of Independent Stakeholders on Administrative Burdens) unterstützt. Das von der EU-Kommission eingesetzte Gremium wird von Herrn Dr. Edmund Stoiber geleitet. Der HLG gehören 14 weitere unabhängige Persönlichkeiten an, unter ihnen der Vorsitzende des Normenkontrollrates (NKR) Herr Dr. Johannes Ludewig. Bisher hat das Gremium über 250 Vereinfachungsvorschläge (Wert 40 Mrd. Euro) vorgelegt. Die EU-Kommission hat einen Großteil der Vorschläge aufgegriffen.
Einbindung des Nationalen Normenkontrollrates auch bei EU-Regelungen
Die für die Europäische Union (EU) zuständigen Staatssekretäre der Bundesministerien haben am 8. Oktober 2007 beschlossen, dass der Nationale Normenkontrollrat (NKR) auch die Bürokratiekostenschätzungen der Regelungsentwürfe der Europäischen Kommission überprüft. Dieses Verfahren hat am 1. Dezember 2007 begonnen.
Dadurch werden die Bürokratiekosten sowohl nationaler als auch europäischer Regelungen in einem abgestimmten Verfahren durch den NKR und die Ressorts überprüft. So ist sichergestellt, dass neue Verwaltungslasten in geplanten EU-Regelungen möglichst frühzeitig offengelegt werden und Änderungsvorschläge in Brüssel von deutscher Seite eingebracht werden können.
OECD
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) sieht die Politik der besseren Rechtsetzung als eine von drei grundlegenden Staatsfunktionen - neben der Währungs- und Haushaltspolitik - an. Sie bestätigt damit die Intention der Bundesregierung, Bürokratie abzubauen und besseres Recht zu schaffen.
Die OECD hat mit der Europäischen Kommission Politik und Praxis der besseren Rechtssetzung in 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union verglichen. Der Generalsekretär der OECD, Herr Angel Gurria, hat den Bericht am 28. April 2010 an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel übergeben.
Die OECD ist für die Bundesregierung Ideengeber und hat mit ihren Empfehlungen wertvolle Impulse für die Ausrichtung des Regierungsprogramms Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung gegeben. Die zentrale Koordinierung des Programms im Bundeskanzleramt, die Zusammenarbeit und Kontrolle mit dem unabhängigen Normenkontrollrat sowie die auf Zahlen beruhenden Gesetzesfolgenabschätzungen sind hier beispielhaft zu nennen.
