Montag, 21. November 2011
Anerkennung
Mehr Chancen für Zuwanderer
Deutschland kann es sich nicht leisten, Qualifikationen brach liegen zu lassen. Deshalb hat der Bundestag das Gesetz zur verbesserten Anerkennung ausländischer Abschlüsse an zugewanderte Fachkräfte und Akademiker verabschiedet.
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Teaser - Schüleraustausch
Foto: Burkhard Peter
Das Gesetz wird bestehende, rechtlich kaum begründbare Hürden im deutschen Anerkennungsrecht beseitigen. Dabei bleibt das hohe Niveau des deutschen Ausbildungssystems bestehen. Denn das hohe Qualifikationsniveau sichert die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Das Gesetz wird sich positiv für Zuwanderer auswirken, die ihre Abschlüsse anerkennen lassen wollen, aber auch für die nach Fachkräften suchenden Unternehmen.
Erfasst werden die auf der Ebene des Bundes geregelten reglementierten und nicht reglementierten Berufe. Für nicht reglementierte Berufe im Hochschulbereich (z.B. den Diplom-Biologen) existiert seit 2010 die "Zeugnisbewertung für Privatpersonen" der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, die eine konkrete Beschreibung der erworbenen Hochschulqualifikation und ihre formale Zuordnung zu den entsprechenden deutschen Abschlüssen vornimmt. Ebenfalls vom Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht erfasst werden die reglementierten Berufe, die auf der Ebene der Bundesländer gesetzlich geregelt sind, dazu zählen beispielsweise der Lehrerberuf oder die Sozialberufe. Hier sind die Länder gefordert, schnellstmöglich gesetzliche Regelungen zu treffen.
Die Fortschritte, die das Anerkennungsgesetze bringt, sind groß:
- So werden die im deutschen Recht bestehenden Staatsangehörigkeitsprivilegien für deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger im Bereich der akademischen Heilberufe beseitigt. Die Staatsangehörigkeit ist damit zukünftig kein relevantes Kriterium für ein Anerkennungsverfahren oder den Zugang zu einem Beruf.
- Nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung ist grundsätzlich in die Gleichwertigkeitsprüfung einzubeziehen.
- Zügige Anerkennungsverfahren werden gewährleistet.
Die Entscheidung der zuständigen Behörden muss innerhalb von drei Monaten ergehen. - Wenn eine im Ausland erworbene berufliche Qualifikation im Vergleich zum jeweiligen deutschen Abschluss nicht gleichwertig ist, wird eine Teilanerkennung ausgesprochen, das heißt, der erreichte Qualifikationsstand wird bescheinigt. Dadurch steht niemand mit leeren Händen da.
- Über die Teilanerkennung hinaus besteht die Möglichkeit der Anpassungsqualifizierung, so dass ein gleichwertiger Abschluss erreichbar ist.
- Künftig können sich Fachkräfte auch schon im Herkunftsland darüber informieren, ob und wie ihre Berufsabschlüsse und -qualifikationen in Deutschland anerkannt werden. Das gibt Zuwanderern Planungssicherheit und erleichtert ihnen den beruflichen Einstieg in unserem Land.
Im kommenden Jahr wird das Anerkennungsgesetz in Kraft treten. Nach einer Übergangszeit werden regionale Anerkennungsstellen ihre Arbeit aufnehmen, die den Zuwanderern Erstinformationen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird es vielfältige Beratungsangebote geben; dazu gehören eine zentrale Telefon-Hotline und eine Internetseite sowie mehrsprachige Informationsmaterialien. Ich bin überzeugt, dass sich das Anerkennungsgesetz schnell bewähren wird. Die qualifizierten Migranten können sich dadurch mit ihren Fähigkeiten besser in Deutschland einbringen. Und unser Land kann verstärkt auf die Potenziale der Zuwanderer setzen.
