Donnerstag, 16. Februar 2012
Allgemeine Bildung
Die Grundlage unserer Bildung ist das allgemeinbildende Schulsystem. Zuständig sind die Länder. Aber nur mit gemeinsamen Anstrengungen aller Beteiligten, von Eltern über Bund und Kommunen bis hin zur Wirtschaft wird die Bildungsrepublik Wirklichkeit.
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Gerade Naturwissenschaften sind wichtig
Foto: Laif
Seit der Föderalismusreform sind die Zuständigkeiten im Bildungswesen klar verteilt. Die in der Pisa-Studie deutlich gewordenen Mängel und der wachsende Fachkräftebedarf können nur von Bund und Ländern gemeinsam behoben werden. Eine umfassende Bildungsreform muss durchgängig dem Prinzip des Förderns und Forderns folgen.
Die Länder sind zuständig
Für die schulische Ausbildung sind ausschließlich die Länder zuständig. Dabei treten sie untereinander in einen Wettbewerb. Andererseits stellen sie eine bundesweite Vergleichbarkeit und Qualitätssicherung der allgemeinen Bildung sicher. Dies geschieht beispielsweise durch nationale Bildungsstandards. Der Bund kooperiert mit den Ländern bei der Erarbeitung von Bildungsstandards und der regelmäßigen Bildungsberichterstattung.
Wichtigster Partner des Bundes ist die Kultusministerkonferenz. Ihr gehören die für Bildung, Wissenschaft und Kultur zuständigen Ministerinnen und Minister bzw. Senatorinnen und Senatoren der Länder an.
Zwischen 2000 und 2009 ist die Zahl der Schulabbrecher von 9,4 auf sieben Prozent gesunken. Deutschland ist angesichts der demografischen Entwicklung darauf angewiesen, dass möglichst jede Schülerin und jeder Schüler einen Schulabschluss erreicht und eine qualifizierte Berufsausbildung abschließt.
