Mittwoch, 22. Februar 2012
Lebenslang lernen: berufliche Weiterbildung
Lernen endet nicht mit einem Ausbildungs- oder Hochschulabschluss. Die Anforderungen eines Berufslebens wechseln schnell und erfordern lebenslanges Lernen.
Bild vergrößern
Lernen endet nie
Foto: Ulf Dieter
Auf Grund des demografischen Wandels ist ein Mangel an Fachkräften bereits absehbar. Deshalb ist Lernen im Lebenslauf entscheidend für die Perspektive des Einzelnen, aber auch der Gesellschaft. Die Bundesregierung begegnet der Herausforderung deshalb nicht nur mit Fortbildungsprogrammen im Ausland sondern mit der Konzeption für das Lernen im Lebenslauf.
Die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung ist jedoch in Deutschland sehr viel geringer als in vielen anderen hochentwickelten Ländern. Deshalb will die Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern, den Ländern, der Bundesagentur für Arbeit und den Weiterbildungsverbänden eine Weiterbildungsallianz schmieden. Erfolgreichstes Instrument der beruflichen Weiterbildung ist das so genannte Meister-Bafög.
Fortbildung wird staatlich gefördert
Kleine und mittlere Unternehmen will die Bundesregierung darin unterstützen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärker weiterzubilden. Darüber hinaus sollen die Bildungs- und Qualifizierungsberatung für alle leicht zugänglich werden. Eine besondere Bedeutung haben tarifvertraglich vereinbarte Lernzeitkonten.
Weiterbildung unterstützt die Bundesregierung mit einer Bildungsprämie von bis zu 500 Euro. Interessierte suchen sich einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar, bei dem sie etwas für ihren Beruf lernen. Das reicht vom Sprachkurs bis hin zu Grundlagenkursen für Existenzgründer. Förderungsberechtigt sind Erwerbstätige, die nicht mehr als 25.600 Euro im Jahr verdienen.
Bildungssparen
Personen, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, können darüber hinaus für ihre Fortbildung sparen. Mit dem Bildungssparen darf innerhalb des Vermögensbildungsgesetzes angespartes Guthaben für eine Weiterbildung genutzt werden. Auf Geldanlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz zahlt der Staat eine Prämie, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dafür darf das Guthaben nur für bestimmte Zwecke verwendet werden. Bildung gehört neuerdings auch dazu.
Aufstiegsstipendium
Beruflich Qualifizierte können sich auch um ein Aufstiegsstipendium bewerben. Mindestens 650 Euro sowie 80 Euro Büchergeld gibt es dann monatlich für ein Vollzeitstudium. Auch berufsbegleitende Studiengänge werden gefördert.
