Donnerstag, 23. Februar 2012
Studium für begabte Berufserfahrene
Berufstätige mit einem sehr guten Ausbildungsabschluss und Berufserfahrung können studieren und bekommen dafür eine finanzielle Förderung vom Staat. Das Studium ist meist sogar ohne Abitur möglich.
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Studium
Foto: Susanne Tessa Müller
Das Aufstiegsstipendium der Bundesregierung fördert eine weiterbildende Hochschulausbildung. Weiterbildung lohnt sich, und das haben bereits über 3.500 Stipendiatinnen und Stipendiaten erkannt. Sie haben sich für ein Studium neben dem Beruf entschieden.
Einer von ihnen ist Peter Tönnessen, der erst eine Ausbildung zum Fliesenleger und Ofensetzermeister absolviert und im Anschluss daran noch Versorgungs- und Gebäudetechniker an der Münchner Fachhochschule studiert hat. „Das Schwierigste ist wie überall der Anfang. Wenn dieser jedoch geschafft ist, dann bietet ein Studium vielfältige Themen und Einblicke um sich persönlich und fachlich weiter zu entwickeln“, sagt er. Ihm winkt eine Festanstellung in einem Ingenieurbüro. Sollte dies nicht klappen, denkt Peter Tönnessen über einen weiterführenden Masterstudiengang nach. Aufstieg durch Bildung ist möglich.
Bewerbungsvoraussetzungen für das Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen. Auch all diejenigen, die während oder nach ihrer Ausbildung die schulische Hochschulreife erlangt haben, gehören zum Bewerberkreis für ein Aufstiegsstipendium. Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten orientiert sich nicht nur an beruflichen Erfolgen, sondern bezieht auch die Leistungs- und Lernbereitschaft, das Engagement sowie die soziale Kompetenzen der Bewerber und Bewerberinnen mit ein. Eine Altershöchstgrenze gibt es nicht.
Förderungen
Für eine weiterbildendes Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland oder in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten monatliche 670 Euro und ein Büchergeld in Höhe von 80 Euro im Monat. Diese finanzielle Unterstützung wird für die entsprechend festgelegte Regelstudienzeit garantiert.
Kinder sind zudem kein Hindernis für den beruflichen Aufstieg. Für Eltern gibt es zusätzlich eine Betreuungspauschale für alle Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für das erste Kind gibt es 113 Euro und jeweils 85 Euro für jedes weitere Geschwisterkind. Ein Vollzeitstudium lässt in der Regel keine weitere Berufstätigkeit zu. Die Förderung erfolgt deshalb als Pauschale und damit einkommensunabhängig. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 2.000 Euro für Maßnahmenkosten erhalten.
