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Wohngeld

Wohngeld für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger gibt es seit über 40 Jahren. Es wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss geleistet. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt wurde.

Am 1. Januar 2009 sind mit der Wohngeldreform wesentliche Leistungsverbesserungen in Kraft getreten. So gilt zum Beispiel für alle Wohnungstypen nur noch ein regional gestaffelter Miethöchstbetrag bei der Bruttokaltmiete. Zudem wurden die Miethöchstbeträge um zehn Prozent aufgestockt.

Informationen des Ministeriums