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Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon ist die Rechtsgrundlage der Europäischen Union. Er trat am 1. Dezember 2009 in Kraft und besteht aus zwei Verträgen: dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU.

Die Verträge enthalten die Werte und Ziele der Union, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und definieren die Rolle der Organe und Institutionen der EU. Außerdem regeln sie die Gesetzgebung der EU, das Verhältnis zwischen der Union und ihren Mitgliedsländern und die Außen- und Sicherheitspolitik der EU.

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