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Verbraucherschutz

Die Bundesregierung stärkt die Rechte der Verbraucher. Sie schafft die Rahmenbedingungen für angemessene Verbraucherrechte, für den Schutz vor Täuschung und Irreführung. Das gilt für unterschiedlichste Bereiche: Von Lebensmitteln über das Versicherungsrecht bis hin zum Internet und zu Fahrgastrechten.

So wurden in der Finanzwirtschaft strengere Standards für den Vertrieb von Finanzprodukten eingeführt. Mit dem neuen Verbraucherinformationsgesetz gibt es für die Bürgerinnen und Bürger Behördenauskünfte zu Produkten schnell und unbürokratisch. Das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet schützt seit September 2012  mit der sogenannten Button-Lösung wirksam vor Abzockgeschäften im Internet.

Die Stiftung Warentest bietet seit 45 Jahren den Verbrauchern neutrale, zuverlässige und kompetente Orientierung am Markt. Die Bundesregierung hat die Stiftung seit 1964 durch jährliche Zuschüsse unterstützt. Zur Stärkung ihrer finanziellen Unabhängigkeit erhöhte der Bund in den Jahren 2010 bis 2012 das Stiftungskapital um 50 Millionen Euro. In 2013 werden die Mittel für Verbraucherinformation um weitere rund 6,5 Millionen Euro aufgestockt – insbesondere für Geldanlagen und Altersvorsorge sowie Informationen im Gesundheitsbereich.