Transplantationsgesetz
Über 12.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Jeden Tag sterben drei Menschen, die eine Organspende hätte retten können. Um die Situation zu verbessern, wurde 2012 das Transplantationsgesetz reformiert.
Zukünftig soll sich jeder Bürger damit befassen, ob er im Sterbefall seine Organe spenden möchte oder nicht. Dazu werden die Versicherten einmal im Jahr von ihrer Krankenkasse angeschrieben und gefragt. Ziel ist es, dass sich mehr Menschen bewusst mit dem Thema Organspende beschäftigen. Sie sollen dokumentieren, ob sie im Sterbefall ihre Organe zur Verfügung stellen oder nicht oder ob sie sich dazu nicht äußern möchten
Im Transplantationsgesetz ist festgelegt, dass es in Krankenhäusern einen Transplantationsbeauftragten geben soll. Desweiteren sind die Befugnisse der Kontrollkommission, der Überwachungs- und Prüfungskommission der Bundesärztekammer deutlich gestärkt worden.
