Solidaritätszuschlag
Der Bundesregierung ist die Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West ein Grundanliegen in ihrer Politik.
Mit dem Solidaritätszuschlag soll eine Anpassung von Staat und Wirtschaft an die veränderten Bedingungen und Aufgaben nach der Herstellung der Deutschen Einheit erreicht werden. Er wird sowohl in West- als auch in Ostdeutschland erhoben. Der Solidaritätszuschlag ist eine sogenannte Ergänzungsabgabe und wird als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftssteuer erhoben. Er steht als direkte Steuer dem Bund zu und leistet einen wichtigen Beitrag für die Finanzierung der Gesamtausgaben des Bundes.
In vielen Bereichen sind bei der Angleichung der Lebensverhältnisse Fortschritte zu verzeichnen. Besonders bei der Bildung und im Gesundheitsbereich sind keine Unterschiede mehr zwischen Ost und West sichtbar. In der Kinderbetreuung sind die neuen Länder sogar Vorreiter.
Um noch bestehende Unterschiede in der Wirtschaftskraft und am Arbeitsmarkt abzubauen, unterstützt die Bundesregierung gewerbliche Investitionen. Die Erfolge sind unverkennbar: Die Arbeitslosigkeit in den neuen Ländern sinkt. Im Sommer 2012 erreichte sie den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung.
Der Solidaritätszuschlag hat von 1991 bis 2011 zu rund 212 Milliarden Euro Einnahmen für die Staatskasse geführt. Diese Einnahmen sind fest in den Bundeshaushalt eingeplant, um immer noch bestehende Lasten der deutschen Wiedervereinigung zu beseitigen. Deshalb kann nicht auf die Finanzmittel aus dem Solidaritätszuschlag verzichtet werden.
