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Glossar

Soziale Sicherung

Deutschland hat seit mehr als einhundert Jahren eine ausgezeichnete Vorsorge zum Schutz vor großen Lebensrisiken. Wer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, zahlt Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Rentenversicherung.

Auch der Arbeitgeber zahlt in diese Pflichtversicherungen anteilig ein. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber.

Seit Anfang 2011 beträgt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 3,0 Prozent. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen ihn jeweils zur Hälfte (1,5 Prozent). Beschäftigte und Auszubildende sind pflichtversichert. Selbstständige, Pflegepersonen und außerhalb der EU Beschäftigte können sich freiwillig weiterversichern. Der Bundesagentur für Arbeit obliegt die Arbeitslosenversicherung und gleichzeitig die Vermittlung in Arbeit.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule für die Alterssicherung. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Seit Januar 2013 beträgt der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,9 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte des Beitrags.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist der älteste Zweig der Sozialversicherung. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt seit 2011 für Arbeitgeber 7,3 und für Arbeitnehmer 8,2 Prozent vom Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers.

Rund 2,4 Millionen Menschen beziehen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung beträgt 2,05 Prozent des Bruttoeinkommens, beziehungsweise 2,3 Prozent bei Kinderlosen.

Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit zu verhüten. Darüber hinaus ist sie dazu da, nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der Versicherten wiederherzustellen. Hinterbliebene erhalten bei einem Arbeitsunfall Entschädigungen. Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung zahlt allein der Unternehmer (Arbeitgeber).

Die Bundesregierung hat 2011 die Regelsätze der Grundsicherung - nach einer Auflage des Bundesverfassungsgerichts - neu berechnet. Ergänzend werden Kinder und Jugendliche mit einem Bildungspaket gefördert: Für rund 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche wird damit Lernen und Mitmachen leichter sein.

Wenn der Lohn zu knapp ist, um die Miete voll abzudecken oder besondere Kosten für die Bildung der Kinder zu tragen, hilft der Staat. Reicht das Einkommen zwar für den Lebensunterhalt der Eltern, aber nicht für den der Kinder, kann es einen Kindergeldzuschlag geben. Er beträgt monatlich bis zu 140 Euro pro Kind. Diese Familienleistung steht Eltern zu, die eine Mindesteinkommensgrenze (für Paare 900 Euro brutto, für Alleinerziehende 600 Euro brutto) erreichen, für ihre Kinder Kindergeld bekommen und eine Einkommensgrenze nicht überschreiten. Die Anträge auf Kinderzuschlag nimmt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegen. Bei den Kommunen können zusätzlich Zuschüsse für die Unterkunft (das Wohngeld) beantragt werden.