Solidarpakt II
Der Bund zahlt den neuen Ländern seit 1995 sogenannte besondere Mittel. Damit wollen Belastungen abgebaut werden, die auf die Teilung Deutschlands zurückzuführen sind. Außerdem sollen so die geringere Finanzkraft der ostdeutschen Städte und Gemeinden ausgeglichen werden.
Diese Sonderzuweisungen, kurz: Soli-Mittel, beliefen sich zwischen 1995 und 2004 auf rund 81,7 Milliarden Euro. Der Solidarpakt wird mit dem Solidarpakt II für die Jahre 2005 bis 2019 fortgeführt. Insgesamt stehen für diesen Zeitraum 156 Milliarden Euro bereit.
