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Patientenrechte

Das Patientenrechtegesetz stärkt die Rechte der Patienten und bündelt sie erstmals konkret. Es regelt, dass Patienten bei Verdacht auf Fehler eines Arztes die Hilfe ihrer Krankenversicherung in Anspruch nehmen können. Auch der Einblick in ihre Patientenakte ist möglich. Bei groben Behandlungsfehlern muss der Patient diese nicht nachweisen, sondern der Arzt muss nachweisen, dass er alles richtig gemacht hat. Ärzte müssen vor einer Behandlung auf Risiken und Kosten aufmerksam machen. Darüber hinaus können Patienten ihrer Krankenversicherung Fristen setzen, wenn diese bei Leistungsansprüchen nicht rechtzeitig entscheidet.

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