Navigation und Service

Inhalt

Glossar

Moratorium

Am 14. März 2011 hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel ein Moratorium für die 2010 beschlossene Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke verkündet. Das Moratorium setzte die Laufzeitverlängerung für drei Monate aus. Damit reagierte die Bundesregierung auf die Ereignisse in Japan.

Während des Moratoriums erfolgte die Sicherheitsprüfung der Kernkraftwerke. Außerdem setzte die Bundesregierung eine Ethikkommission "Sichere Energieversorgung" ein. Sie befasste sich auch mit der Frage, wie die Bundesregierung den Übergang in das Zeitalter der erneuerbaren Energien praktikabel und vernünftig gestalten kann. Ende Mai 2011 legte die Kommission ihren Bericht vor.

Kernpunkt ihrer Empfehlungen war die Zustimmung zum Ausstieg aus der Kernenergie. Die Ethik-Kommission erklärte, dass der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie innerhalb eines Jahrzehntes mit den Maßnahmen zur Energiewende abgeschlossen werden kann.

Im Ergebnis beschloss die Bundesregierung, dass Deutschland bis zum Jahr 2022 schrittweise auf Strom aus deutschen Kernkraftwerken verzichten wird. Die während des Moratoriums abgeschalteten sieben Kernkraftwerke und das Kernkraftwerk Krümmel gingen nicht wieder ans Netz. Für die übrigen neun Kraftwerke gibt es einen gesetzlich festgelegten Fahrplan: In den Jahren 2015, 2017, 2019, 2021 gehen weitere Anlagen vom Netz, die letzten drei im Jahr 2022. Zum ersten Mal in der Geschichte Deutschlands gibt es einen genauen Zeitplan für den Ausstieg aus der Kernenergie.

Themenseite