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Kinderbetreuung

Bund, Länder und Kommunen haben sich 2007 darauf geeinigt, das Betreuungsangebot von Kleinkindern auszubauen. Das im Dezember 2008 in Kraft getretene Kinderförderungsgesetz bildet den rechtlichen Rahmen. Bis 2013 soll es bundesweit für 38 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz geben. Im gleichen Jahr tritt auch ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab einem Jahr in Kraft. Rund ein Drittel der neuen Plätze werden in der Kindertagespflege geschaffen. Der Bund beteiligt sich bis zum Jahr 2013 mit insgesamt 4,58 Milliarden Euro an den Kosten des Ausbaus.

Die Bundesregierung möchte außerdem kleine Kinder mit sprachlichem Förderbedarf besser unterstützen. Von 2011 bis 2014 stellt der Bund rund 400 Millionen Euro zur Verfügung, um bis zu 4.000 Einrichtungen – insbesondere in sozialen Brennpunkten – zu „Schwerpunktkitas Sprache & Integration“ auszubauen. Jede teilnehmende Kita erhält pro Jahr 25.000 Euro, um eine zusätzliche Halbtagskraft für die Sprachförderung anstellen zu können.

Informationen des Ministeriums