Haushalt/Haushaltskonsolidierung
Ein handlungsfähiger Staat setzt geordnete Staatsfinanzen voraus. Auch die öffentliche Hand darf auf Dauer nicht mehr ausgeben, als sie einnimmt.
Mit dem Bundeshaushalt 2013 und dem Finanzplan bis 2016 setzt die Bundesregierung die erfolgreiche, auf finanzpolitische Stabilität ausgerichtete Politik der wachstumsfreundlichen Defizitreduzierung fort. Der Bundeshaushalts 2013 sieht Ausgaben in Höhe von 302,2 Milliarden Euro vor. Er bewältigt neue Herausforderungen, wie die Auswirkungen der Tarif- und Besoldungsrunde 2012 und das vereinbarte Vorziehen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) bei gleichzeitiger Senkung der Nettokreditaufnahme auf 17,1 Milliarden Euro. Zu erwartende Entlastungen wie Steuermehreinnahmen sollen die Nettokreditaufnahme weiter senken.
Die für die Schuldenbremse wichtige "strukturelle Nettokreditaufnahme" lag bereits 2012 mit einem Wert von 0,32 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) unter der für den Bund dauerhaft geltende Obergrenze von 0,35 Prozent des BIP. Damit wurde die reguläre Obergrenze schon im zweiten Jahr der Anwendung der Schuldenbremse eingehalten.
Bereits 2014 will die Bundesregierung einen strukturell ausgeglichenen Haushalt erreichen.
Die Bundesregierung setzt weiter entscheidende Wachstumsimpulse: So werden die klassischen Investitionen - insbesondere im Verkehrsbereich – auf hohem Niveau fortgeführt werden. Darüber hinaus wird die Energiepolitik durch die zusätzlich zum Bundeshaushalt zur Verfügung stehenden Mittel im Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ flankiert.
