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Fiskalvertrag

Der Fiskalvertrag macht den Weg der Haushaltskonsolidierung in Europa unumkehrbar. 25 EU-Länder wollen dem Fiskalvertrag beitreten. Sie verpflichten sich zu einer konsequenten Sparpolitik und dazu, ihre nationalen Wirtschaftspolitiken stärker zu koordinieren. Die Vertragsländer müssen eine Schuldenbremse in ihren nationalen Rechtsordnungen einführen, vorzugsweise auf Verfassungsebene.

Der Fiskalvertrag sieht vor, dass das jährliche konjunkturbereinigte Defizit eines Landes künftig nicht mehr als 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen darf. Deutschland hat bereits 2009 eine Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Diese ist hinsichtlich der Obergrenze des Defizits noch strenger als der Fiskalvertrag vorschreibt: Der Haushalt des Bundes darf ab 2016 nur noch ein Defizit von 0,35 Prozent aufweisen. Die Haushalte der Länder dürfen gar kein Defizit mehr verzeichnen.

Der Fiskalvertrag ist zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten.

Informationen des Ministeriums