Finanzmarktregulierung
Die Bundesregierung hat seit Beginn dieser Legislaturperiode Schritt für Schritt einen neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte umgesetzt. Vor der globalen Finanzkrise 2008/2009 sind in der Regulierung schwere Fehler gemacht worden. Daraus hat die Bundesregierung die Lehren gezogen. Eine allzu einseitige Politik der Deregulierung hat die Krise mit verursacht, weil die zentrale Erkenntnis der Sozialen Marktwirtschaft missachtet wurde. Die Finanzmärkte brauchen wie alle anderen Märkte einen ordnenden Rahmen, um als funktionierender Markt erhalten zu bleiben und damit gesellschaftlichen Nutzen stiften zu können.
Die Bundesregierung hat insbesondere
- eine Bankenabgabe,
- eine bessere Kontrolle für Ratingagenturen,
- ein modernes Sanierungs- und Insolvenzverfahren für Banken und
- auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Vergütungssysteme für Banken eingeführt.
Außerdem hat sie Leerverkäufe verboten, den Verbraucherschutz gestärkt sowie strengere Kapitalvorschriften für Banken, Maßnahmen gegen die Risiken des Hochfrequenzhandels und eine Finanztransaktionssteuer auf den Weg gebracht.
Auch wenn die Verhandlungen auf internationaler und europäischer Ebene bisweilen mühsam und zäh sind, wird die Bundesregierung nicht nachlassen, die internationalen Partner Deutschlands Stück für Stück dazu zu bewegen, das Ziel umzusetzen, auf das sich die alle verpflichtet haben: Dass kein Finanzmarkt, kein Akteur und kein Produkt unbeaufsichtigt bleiben darf.
Die Politik der Bundesregierung richtet sich nach fünf Grundsätzen:
- Der Haftung wieder Geltung verschaffen
- Das Finanzsystem insgesamt krisenfester machen
- Die Transparenz der Märkte und Produkte erhöhen
- Die Verursacher an den Kosten der Krise beteiligen
- Die Aufsicht durchsetzungsstärker machen
