Familienpflegezeit
Seit Januar 2012 gibt es die Familienpflegezeit. Sie macht es es möglich, nahe Angehörige zu pflegen und weiterhin erwerbstätig zu sein.
Beschäftigte können ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden verringern, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen. Möglich ist das für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren. Um die Einkommenseinbußen abzufedern, die durch die Reduzierung der Arbeitszeit entstehen, erhalten sie eine Lohnaufstockung. Wer zum Beispiel von einer Vollzeit auf eine Halbzeitstelle reduziert, erhält 75 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens.
Nach der Pflegephase wird die Arbeit wieder im vollen Umfang aufgenommen. Die Beschäftigten bekommen aber weiterhin nur ihr abgesenktes Gehalt, so lange, bis der Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers „abgearbeitet“ ist.
