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Euro-Stabilisierung

Deutschland ist gut aus der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise herausgekommen – nicht trotz, sondern dank des Euro. Ein stabiler Euro ist für die deutsche Wirtschaft wichtig – er sichert Arbeitsplätze, sorgt für Wachstum und Wohlstand und ist ein konkretes Zeichen europäischer Identität.

Die wirtschaftliche Lage Deutschlands hat sich seit der Einführung der Gemeinschaftswährung in vielen Bereichen deutlich verbessert. Deutsche Firmen exportieren mehr als 40 Prozent ihrer Ausfuhren in Eurostaaten – ohne Wechselkursrisiko und ohne komplizierten Geldumtausch. Dank des Euro bleibt die Inflation gemäßigt. Seit seiner Einführung 1999 sind die Preise bis zum Jahr 2012 durchschnittlich um 1,56 Prozent pro Jahr gestiegen – deutlich weniger als zu D-Mark-Zeiten: Von 1992 bis 1998 waren es im Durchschnitt 2,6 Prozent.

Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ist hoch. Das Wirtschaftswachstum ist robust - trotz der großen Belastungen und Risiken durch die Schuldenkrisen in einigen Euroländern.

Die Krise des Euro ist keine Währungskrise. Vielmehr haben einige Länder der Eurozone nicht nachhaltig gewirtschaftet. Die Finanzierung ihrer Haushalte ist daher nicht gesichert. Die Finanzmärkte haben die Zinsen für diese Länder mangels Vertrauen enorm erhöht.

Die verschuldeten Länder müssen durch Reformen ihre Haushalte in Ordnung bringen und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Nur so können sie das Vertrauen der Märkte zurückgewinnen.

Die europäischen Staats- und Regierungschefs bekämpfen die Krise im Euro-Raum. Sie haben entsprechende Instrumente eingeführt und Reformen eingeleitet. Jedem Euro-Staat soll es möglich sein, Hilfe zu erhalten, wenn er bestimmte Voraussetzungen und Auflagen erfüllt – und wenn diese Hilfe notwendig ist, um die Finanzstabilität der Eurozone als Ganzes zu sichern und Ansteckungsgefahren abzuwenden.

Deshalb spannte die EU im Mai 2011 den „Euro-Schutzschirm“ auf. Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) hat ein Gesamtvolumen von 440 Milliarden Euro und kann bis zum 30. Juni 2013 Hilfen gewähren. Für diese Hilfen bürgen die Eurostaaten – Deutschland mit bis zu 211 Milliarden Euro. Wie bei der Hilfe für Griechenland beteiligt sich auch beim Rettungsschirm der Internationalen Währungsfonds. Er stellt zusätzlich bis zu 250 Milliarden Euro bereit. Auf die EFSF folgt der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM). Das Ausleihvolumen des ESM beträgt 500 Milliarden Euro. Die Eurostaaten, die Hilfen des ESM erhalten, müssen finanz- und wirtschaftspolitische Auflagen erfüllen und für die Rückzahlung haften.

Der ESM verfügt über 80 Milliarden Euro eigenes Kapital. Daran beteiligt sich Deutschland mit knapp 22 Milliarden Euro. Zusätzlich hält Deutschland Garantien (sogenanntes Abrufbares Kapital) in Höhe von 168,3 Milliarden Euro bereit.

Der reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt soll mit strikten haushaltspolitischen Vorgaben frühzeitig dafür sorgen, dass Euro-Staaten nicht über ihre Verhältnisse leben. Alle Euro-Staaten müssen künftig mit raschen Sanktionen rechnen, wenn das jährliche Haushaltsdefizit drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) übersteigt.

Der Fiskalvertrag macht den Weg der Haushaltskonsolidierung in Europa unumkehrbar. 25 EU-Länder wollen dem Fiskalvertrag beitreten. Sie verpflichten sich zu einer konsequenten Sparpolitik und dazu, ihre nationalen Wirtschaftspolitiken stärker zu koordinieren. Die Vertragsländer müssen eine Schuldenbremse in ihren nationalen Rechtsordnungen einführen, vorzugsweise auf Verfassungsebene.

Der Fiskalvertrag sieht vor, dass das jährliche konjunkturbereinigte Defizit eines Landes künftig nicht mehr als 0,5 Prozent des BIP betragen darf. Deutschland hat bereits 2009 eine Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Das ist hinsichtlich der Obergrenze des Defizits noch strenger als der Fiskalvertrag vorschreibt: Der Haushalt des Bundes darf ab 2016 nur noch ein Defizit von 0,35 Prozent aufweisen. Die Haushalte der Länder dürfen gar kein Defizit mehr verzeichnen.

Der Fiskalvertrag ist zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten.

Durch den Fiskalvertrag wird dem Grundprinzip Rechnung getragen, dass Solidarität und Solidität Hand in Hand gehen müssen. Die Gewährung von Hilfen aus dem ESM kann nur erwarten, wer den Fiskalvertrag ratifiziert und eine nationale Schuldenbremse eingeführt hat.