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Elterngeld

Eltern können seit dem 1. Januar 2007 Elterngeld beantragen. Das Elterngeld wird maximal 14 Monate lang gezahlt. Ein Elternteil allein kann für mindestens zwei und maximal zwölf Monate Elterngeld beziehen. Für zusätzliche zwei Monate wird das Elterngeld gezahlt, wenn der Partner vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch macht und für mindestens zwei Monate im Job pausiert oder die Arbeitszeit reduziert (Partnermonate).

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro. Es berechnetet sich nach dem zuvor durchschnittlich erzielten Einkommen des betreuenden Elternteils. Personen, die vor Geburt des Kindes 250.000 Euro und mehr verdient haben, erhalten kein Elterngeld.

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II ist der Grundbedarf durch die Regelsätze und die Zusatzleistungen gesichert. Das Elterngeld wird daher ebenso wie das Kindergeld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Informationen des Ministeriums