Euro-Schutzschirm
Die europäischen Staats- und Regierungschefs bekämpfen die Krise im Euro-Raum. Sie haben entsprechende Instrumente eingeführt und Reformen eingeleitet.
Jedem Euro-Staat soll es möglich sein, Hilfe zu erhalten, wenn er bestimmte Voraussetzungen und Auflagen erfüllt – und wenn diese Hilfe notwendig ist, um die Finanzstabilität der Eurozone als Ganzes zu sichern und Ansteckungsgefahren abzuwenden.
Deshalb spannte die EU im Mai 2011 den „Euro-Schutzschirm“ auf. Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) hat ein Gesamtvolumen von 440 Milliarden Euro und kann bis zum 30. Juni 2013 Hilfen gewähren. Für diese Hilfen bürgen die Eurostaaten – Deutschland mit bis zu 211 Milliarden Euro. Wie bei der Hilfe für Griechenland beteiligt sich auch beim Rettungsschirm der Internationalen Währungsfonds. Er stellt zusätzlich bis zu 250 Milliarden Euro bereit. Auf die EFSF folgt der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM). Das Ausleihvolumen des ESM beträgt 500 Milliarden Euro. Die Eurostaaten, die Hilfen des ESM erhalten, müssen finanz- und wirtschaftspolitische Auflagen erfüllen und auch für die Rückzahlung haften.
Der ESM verfügt über 80 Milliarden Euro eigenes Kapital. Daran beteiligt sich Deutschland mit knapp 22 Milliarden Euro. Zusätzlich hält Deutschland Garantien (sogenanntes Abrufbares Kapital) in Höhe von 168,3 Milliarden Euro bereit.
Die Gewährung von Hilfen aus dem ESM kann nur erwarten, wer den Fiskalvertrag ratifiziert und eine nationale Schuldenbremse einführt.
