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Datenschutz

Personenbezogene Daten müssen vor Missbrauch und unberechtigtem Zugriff geschützt werden. In Deutschland schützt insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz den Bürger davor, dass er durch den Umgang mit seinen Daten beeinträchtigt wird. Es gilt für Bundesbehörden und  Unternehmen der Privatwirtschaft.

Im Internet entstehen durch das Veröffentlichen und Verknüpfen von Daten neue Möglichkeiten, aber auch Gefahren. Diese lauern, wenn beispielsweise ohne Wissen des Betroffenen Verhaltens-, Nutzungs- oder Bewegungsprofile erstellt werden.

Die Bundesregierung untersucht deswegen die Frage des Datenschutzes im Internet grundsätzlich und passt dementsprechend zum Beispiel  das Bundesdatenschutzgesetz an.

Siehe auch

Informationen des Ministeriums

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