Bologna-Prozess
Deutschland hat sich 1999 zusammen mit 30 europäischen Staaten in der Bologna-Erklärung verpflichtet, bis zum Jahr 2010 einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen.
Ziel des Bologna-Prozesses ist, dass Hochschulbildung durch das gestufte Studiensystem mit Bachelor- und Masterabschluss europaweit vergleichbar wird. Auch wächst der Hochschulraum durch die verbesserte Qualitätssicherung der Studiengänge und eine höhere Mobilität von Studierenden und Dozenten zusammen. Heute gehören dem Bologna-Prozess 46 Staaten an. In Deutschland ist die Reform des Studiensystems weit vorangeschritten. Die Kultusministerien der Länder setzen noch notwendige Verbesserungen bei den zweistufigen Studiengängen um.
Ein Beitrag der Bunderegierung zum Bologna-Prozess ist der "Qualitätspakt für die Lehre". Der Bund investiert in diese dritte Säule des Hochschulpakts weitere rund zwei Milliarden Euro in den nächsten zehn Jahren. Zum Beispiel sollen damit Berufungen und Einstellungen im Mittelbau vorgezogen und Mentoren- und Tutorenprogramme gefördert werden.
