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Arzneimittel

Neue Arzneimittel sind oft teuer. Nicht immer haben sie einen Zusatznutzen gegenüber bereits verfügbaren Medikamenten. Durch das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes müssen Hersteller seit Anfang 2011 den Zusatznutzen nachweisen.

Sofort nach der Markteinführung wird das Arzneimittel transparent bewertet. Die Hersteller dürfen die Preise für die neuen Arzneimittel nicht mehr selber festlegen. Stellt der Gemeinsame Bundesausschuss fest, dass kein Zusatznutzen vorliegt, wird ein Festpreis festgesetzt. Liegt ein Zusatznutzen vor, richtet sich der Preis danach, wie groß dieser ist. Das sichert für die Patienten gute Medikamente zu angemessenen Preisen. In der Vergangenheit sind die Kosten bei Arzneimitteln immer wieder stark gestiegen. 

Bei rezeptpflichtigen Arzneimittel müssen Patienten zehn Prozent des Verkaufspreises zuzahlen, höchstens jedoch zehn Euro und mindestens fünf Euro. Man bezahlt aber nie mehr als das Medikament eigentlich kostet. Die Preise für nicht rezeptpflichte Medikamente sind nicht festgelegt. Um die Kosten für die Patienten gering zu halten, sind Apotheker verpflichtet auf Nachfrage günstigere aber wirkungsgleiche Arzneimittel zu verkaufen. Diese heißen Generika. 

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