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Glossar

Langfristiges und stetiges Wirtschaftswachstum auf Grundlage der Sozialen Marktwirtschaft ist die klare wirtschaftspolitische Leitlinie der Bundesregierung. Es geht darum, Wohlstand zu erhalten, den Sozialstaat auf Dauer zu sichern, Arbeitsplätze zu schaffen und den nächsten Generationen eine gute Zukunft zu ermöglichen.

Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ist hoch, das deutsche Wirtschaftswachstum ist trotz großer Belastungen und Risiken robust. Beschäftigung und Wohlstand in Deutschland sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt ist 2011 um drei Prozent gestiegen. Auch im Jahr 2012 verzeichnete Deutschland – anders als die Eurozone insgesamt – ein beachtliches Wachstum in Höhe von 0,7 Prozent.

Damit verbunden ist ein erfreulich starker Beschäftigungsaufschwung, zu dem auch das verantwortungsvolle Verhalten der Tarifpartner beigetragen hat.

Die Bundesregierung hatte in der Krise wichtige Wachstumsimpulse gesetzt und bereits 2011 wieder das Vorkrisenniveau erreicht. Die Soziale Marktwirtschaft hat sich in dieser schwierigen Zeit bewährt.

Stetiges Wachstum in Deutschland ist eng mit Wachstum in Europa verbunden - und umgekehrt. Deutschland ist und bleibt Anker für Stabilität und Wachstum in Europa. Der Binnenmarkt und die gemeinsame Währung zählen zu den großen Errungenschaften des europäischen Integrationsprozesses. Europa muss sich zu einer Stabilitätsunion weiterentwickeln. Jedes Land ist aufgefordert, seine Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und für tragfähige öffentliche Finanzen zu sorgen. Der Europäische Rat hat mit der Unterzeichnung des Vertrags zur Stärkung der Fiskaldisziplin einen Meilenstein in diese Richtung gesetzt.

Informationen des Ministeriums

Wohngeld für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger gibt es seit über 40 Jahren. Es wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss geleistet. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1. des Monats, in dem der Wohngeldantrag gestellt wurde.

Am 1. Januar 2009 sind mit der Wohngeldreform wesentliche Leistungsverbesserungen in Kraft getreten. So gilt zum Beispiel für alle Wohnungstypen nur noch ein regional gestaffelter Miethöchstbetrag bei der Bruttokaltmiete. Zudem wurden die Miethöchstbeträge um zehn Prozent aufgestockt.

Informationen des Ministeriums